Einkommensteuer Spanien
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz und Spanien
Spanien hat am 24.08.2013 das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz in Kraft gesetzt.
Eckpunkte sind
Betriebsstätte Spanien, Schweiz
Der wichtige Betriebsstättenbegriff wird auch für den Handelsvertreter definiert. Solange der Handelsvertreter keine Abschlussvollmacht für Rechtsgeschäfte hat, ist keine Betriebstätte in Spanien gegeben.
Vergleichswertmethoden werden anwendbar, um die Steuerzahlpflichten anzupassen, wenn die Verrechnungspreise nicht dem Drittvergleich standhalten.
Dividenden
Freistellung der Quellenbesteuerung, wenn mindestens 10% Gesellschaftsanteile gehalten werden. Dividenden von Pensionsfonds werden nur im Ansässigkeitsstatt des Empfängers besteuert.
Immobilienverkauf – Gewinnbesteuerung
Als Kann Bestimmung wird der Immobilienverkauf am Belegenheitsort der Immobilie besteuert, also beim Verkauf einer Immobilie in Spanien, findet die Besteuerung in Spanien statt.
Informationsaustausch zwischen den spanischen und Schweizer Behörden
Der Informationsaustausch soll rückwirkend zum 01.01.2010 für die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer gelten. Ziel ist es, dass zusammen mit der Auslandsvermögenserklärung und der spanischen Verjährungsfrist von 4 Jahren im spanischen Einkommensteuerrecht, nicht erklärte Zinseinkünfte aus der Schweiz, jetzt von der spanischen Finanzbehörde noch besteuert werden können. Letztlich ist noch entscheidend, dass bei einer Informationsanfrage ein bestimmter Antrag gestellt wird. Massenanfragen bleiben rechtswidrig.
Wir stehen Ihnen als Steuerberater in Spanien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und Fragen zum internationalen Steuerrecht zur Verfügung.
Aktuell: Zweite Säule Schweiz – Steuerpflicht in Spanien
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontaktieren Sie uns
Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881