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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Einkommensteuer/Vermögenssteuer Spanien

Impuesto sobre las Rentas de Personas Físicas

Impuesto del patrimonio

 

 

Frage

Bin ich verpflichtet die Einkommensteuererklärung und auch die spanische Vermögenssteuererklärung abzugeben?

 

Antwort

Haben Sie mehr als 183 Tage in Spanien im Jahre 2024 gelebt? Ja, dann sind Sie erklärungspflichtig.

Haben Sie Einkünfte? Dann beraten wir Sie gerne zu Ihrer Verpflichtung.

Haben Sie ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro? Dann ist eine Beratung zu empfehlen. Wir beraten Sie auf deutsch und spanisch.

 

 

Nutzen Sie unser 3 Stufen Modell

 

 

Im folgenden ein Beispiel fuer typische Besteuerungsgrenzen, die wir in jedem Einzelfall für Sie prüfen (Gesetz: art 96 de la Ley 35/2006 IRPF = spanisches Einkommensteuergesetz):

 

Einkünfte aus Arbeit, Rente etc.

 

Mindestbruttoeinnahme jährlich, bei einem Zahler

 

               22.000 €

Verschiedene ZahlstellenBeispiel: Witwenrente und eigene Rente

Die zweite Zahlstelle übersteigt nicht 1.500 EUR jaehrlich, es  bleibt bei 22.000 EUR jährliche Einkommensgrenze zur Erklärungspflicht

               22.000 €

 

Die zweite Zahlstelle übersteigt 1.500 EUR jährliche Zahlungshoehe, dann sinkt die Mindesterklärungsgrenze auf:

               15.876 €

Einkünfte aus Zinsen, Miete, etc Mindesterklärungsgrenze:

                 1.600 €

Zweitwohnungssteuer (Wissen Sie schon: nicht nur nichtsteuerlich Ansässige müssen diese Steuer erklären) + Subventionen (Solaranlage, Elektrofahrzeug etc) Mindesterklärungsgrenze

                 1.000 €

Gesamteinkünfte

 

 

 

Arbeit

                 1.000 €

 

Miete

 

 

Selbstständigkeit

 

Vermögensverluste bei Aktienverkauf, Immobilienverkauf etc

 

–                   500 €

Selbständige sind stets erklärungspflichtig:

                    0 €

 

 

Weitere Beispiele aus der Beratungspraxis zur Einkommensteuer in Spanien:

 

Beispiel 1:

  • Sr. Schmidt, 67 Jahre alt, lebt auf Teneriffa.
  • Einkunft. Bfa Rente von 40.000 EUR aus Deutschland
  • Erklärungspflicht in der Einkommensteuer besteht: art.17.2.a).1 IRPF. Er hat eine Immobilie auf Teneriffa zum Preis + Nebenkosten von 800.000 EUR gekauft. Keine Erklärungspflicht in der Vermögenssteuer, da er einen Freibetrag von 700.000 EUR persönlich hat+ 300.000 EUR für seine Erstwohnsitzimmobilie.

 

Beispiel 2: aus der Beratungspraxis zur spanischen Einkommensteuer und Vermoegenssteuer

 

  • Sr. Müller, 50 Jahre alt, lebt auf Mallorca.
  • Einkünfte: Dividenden aus Wertpapiere 50.000 Euro jährlich. Er ist erklärungspflichtig in der spanischen Einkommensteuer und nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, kann er die deutsche Abgeltungssteuer in Spanien anrechnen, was hier dazu führt, dass keine Steuerzahlpflicht entsteht, aber sehr wohl eine Erklärungspflicht besteht.
  • TIPP Vermoegenssteuer: Auf Mallorca (Balearischen Inseln) besteht ein Freibetrag von 3 Mio Euro.

 

Beispiel 3: Gran Canaria

 

  • Sra. Meyer, 53 años, lebt auf Gran Canaria und hat als Selbständige nur 500 EUR verdient.
  • Sie ist erklärungspflichtig in der Einkommensteuer.

 

Unser Service

Unsere Rechts- und Steuerkanzlei berät Sie in allen Fragen des spanischen Einkommensteuerrechts. Wir berechnen Ihre Einkommensteuerpflicht und sind Ihn en bei der Ausfüllung des Steuerformulars behilflich. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre unbeschränkte Einkommensteuerfpflicht in Spanien prüfen können. Beachten Sie dass auch Steuerinländer mit ausländischem Vermögen verpflichtet sind, eine Auslandsvermögensinformationserklärung, Modell 720, abzugeben. Die Erträge aus diesem Vermögen sind in der spanischen Einkommensteuererklärung anzugeben und in der Vermögenssteuererklärung zu Ihrem spanischen Vermögen zu addieren.

 

Aktuelles zur Einkommensteuer 2025

Fristen

Die Einkommensteuer und Vermögenssteuer sind bis zum 30.06.2025 abzugeben.

 

Steuertipps

  • Steuerermässigung bei Mieteinküften für Mietverträge. 50%, wenn der Mietvertrag ab dem 01.01.2024 abgeschlossen wurde.Eine Einzelfallprüfung lohnt sich, das es noch Vergünstigungen von 60-90% gibt.TIPP: Altmietverträge sind mit 60% vergünstigt.
  • Steuerermässigungen bei energieeffizienzverbessernden Renovierungen
  • Pflicht der elektronischen Unterschrift für Unternehmen und zu empfehlen für jede PrivatpersonVorteil: Akteneinsicht beim Finanzamt elektronisch etc.

 

 

Abzüge

Abzüge durch verbesserte Energieeffizienz -> weiterlesen

 

Freibeträge

persönliche Freibeträge

  • Grundfreibetrag: 5.500,00 EUR
  • Steuerpflichtige > 65 Jahre + 1.150,00 EUR (auf Mallorca ist dieser Freibetrag 10% höher)
  • Steuerpflichtige > 75 Jahre: + 1.400,00 EUR

 

Freibeträge für Familienangehörige

  • Eltern > 65 Jahre oder mind. 33% Schwerbehinderung: 1.150,00 EUR
  • Eltern > 75 Jahre. 1.400,00 EUR
  • Kinder (auch Enkelkinder) < 25 Jahre
    • 1. Kind: 2.400,00 EUR
    • 2. Kind: 2.700,00 EUR
    • 3. Kind: 4.000,00 EUR (ab dem 3. Kind erhöht sich der Freibetrag in Madrid um 10%)
    • 4. Kind und weitere: 4.500,00 EUR

 

Freibeträge wegen Schwerbehinderung

  • leichte Behinderung: 3.000,00 EUR
  • Behinderung über 65%: 9.000,00 EUR

Diese Beträge können um 3.000,00 EUR erhöht werden, wenn eine Unterstützung durch Dritte notwendig ist

 

Arbeitseinkommen

Der Arbeitgeber zieht bei der Lohnabrechnung einen auf die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers angepassten Betrag vom Bruttolohn ab und führt diesen an das Finanzamt ab. Die Höhe der Abzüge hängt von den persönlichen Umständen jedes Arbeitnehmers ab – Anzahl der Kinder, Familienstand, Behinderungsgrad, etc.

 

Besteuerungstabelle

 

Besteuerungsgrundlage bis (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0 12.450 19
12.450 2.365 7.750 24
20.200 4.225,50 15.000 30
35.200 8.725,50 24.800 37
60.000 17.901,50 240.000 45
300.000 125.01,50 folgend 47

 

Steuerfreistellung, Arbeitnehmer Ausland

Ein Arbeitnehmer, der in Spanien ansässig ist, hat bis zu 60.100,00 EUR Arbeitslohn steuerfrei, wenn er im Ausland gearbeitet hat.
Diese Freistellung ist kompatibel mit einer Home Office Tätigkeit in Spanien, wenn der Ingenieur nicht nur planerisch von Spanien aus tätig ist, sondern auch auf der Baustelle in Deutschland arbeiten muss.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind:

Tätigkeit wird im Ausland, bsp Deutschland oder Schweiz ausgeführt.

  • Der Arbeitgeber ist kein Unternehmen, welches in Spanien ansässig ist.
  • Im Tätigkeitsstaat muss die Besteuerung der Arbeitseinkünfte erfolgen und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien existieren.
  • Für die Berechnung der maximalen Grenze von 60.100,00 EUR sind die Tage ausserhalb Spaniens zu berücksichtigen und die anteilsmässige Vergütung.
  • Diese Steuerfreistellung ist nicht kompatibel mit Zahlungen für Verpflegungsmehraufwand. Der Verpflegungsmehraufwand wird in Spanien steuerfrei gestellt, wenn er bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
    Sogenannter Verpflegungsmehraufwand (Mahlzeiten, Hotelunterkunft) wird als manutencion y estancia bezeichnet und bei einem Auslandsaufenthalt in Deutschland oder Schweiz kann der Arbeitgeber 91.35 EUR täglich steuerfrei zahlen.

 

Selbständigkeit

Wenn Sie in Spanien freiberuflich sind, müssen Sie pauschale Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkünfte leisten. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen richtet sich nach der für das Steuerjahr voraussichtlich geschuldeten Steuer. Jeder Steuerpflichtige, dessen Einkünfte einen bestimmten Mindestbetrag übersteigen, muss seine Steuerschuld selbst berechnen und nach Ablauf des Steuerjahres eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Etwaige Einkommensteuerrückstände sind bei Abgabe der Steuererklärung in voller Höhe oder in Raten zu zahlen.

 

Erträge aus Vermögen – Bankvermögen, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Dividenden, Zinserträge

Wer in Spanien ansässig ist, unterliegt hinsichtlich der Erträge aus Bankgeschäften der spanischen Einkommensbesteuerung (IRPF). Die Banken behalten den für die Steuer bestimmten Teil der Zinsen ein. Der Steuerzahler erhält jährlich eine Übersicht – extracto fiscal – für die Steuerbehörde.

 

  • Kapitalanlagen
  • Dividenden
  • Zinserträge
  • Gewinne aus Immobilienverkäufen
  • Gewinne aus Verkäufen von Geschäftsanteilen an einer spanischen GmbH (SL)
  • Gewinne aus Bitcoinverkäufen

 

Besteuerungsgrundlage bis (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0 6.000 19
6.000 1.140 44.000 21
50.000 10.380 150.000 23
200.000 44.880 folgend 27
300.000 71.880 folgend 30

 

Gewinnbesteuerung auf Immobilienverkauf

Ein Gewinn aus einem Immobilienverkauf im Jahre 2025 ist zu erklären, wenn:

  • selbst wenn die Immobilie in Deutschland verkauft wurde und der Verkäufer dauerhaft in Spanien ansässig ist
  • wenn die verkaufte Immobilie in Spanien an den Mieter verkauft wurde. Hier ist zu beachten, dass der Anschaffungspreis durch die Abschreibung der Immobilie von 3% jährlich gemindert wurde, und damit beim Verkauf der Immobilie ein höherer Gewinn zu versteuern ist
  • Nichtssteuerresidenten müssen nicht jetzt den Verkauf einer Immobilie und den Gewinn erklären, sondern während des Jahres, und zwar innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufstermin beim Notar.

 

Mieteinnahmen

Wenn Sie als Steuerreisdente Ihre Wohnung in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, die Mieteinnahmen zu versteuern.

Absetzbare Ausgaben:

  • Nebenkosten des Kaufes der Ferienwohnung wie Notar, Grunderwerbsteuer (ITP), etc.
  • Erhaltungsaufwand – bsp. Fussbodenerneuerung
  • Kosten der Eigentümergemeinschaft (cuota de la comunidad)
  • jährliche Grundsteuer (IBI)
  • Zinsen für Bankkredite, die mit dem Kauf oder der Renovierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen
  • Versicherung der Wohnung

Alle Ausgaben müssen mit ordentlichen Rechnungen belegt werden.

 

Deutsche Lebensversicherung

weiterlesen

 

Besonderheiten Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria)

Miete für die Immobilie des Erstwohnsitzes kann bis 600,00 jährlich 20% steuermindernd angesetzt werden, wenn die Besteuerungsgrundlage 20.000,00 EUR bei Einzelverlanlagung und 30.000,00 EUR, gemeinsame Veranlagung nicht überschreitet. Weiterhin kann die Versicherung der Mietzahlungen bis zu 150,00 EUR jährlich steuermindernd angesetzt werden. Bei Vermietung hat der Vermieter 60% der Mieteinnahmen steuerfrei, wenn er dauerhaft eine Immobilie vermietet.

 

Besonderheiten Balearen (Mallorca, Ibiza)

Subventionen für Notsituationen müssen in der Besteuerungsgrundlage erfasst werden und können dann in Höhe des Durchschnittsteuersatzes der konkreten Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Schenkungen an gemeinnützige Sportvereine sind bis zu 25% von der Schenkungssumme abzugsfähig, maximal 150,00 EUR jährlich. Die Mietzahlungen bis 400,00 jährlich sind bei Mieten unter 36 jährigen Steuerfrei, Versicherung der Mietzahlung ist bis 400,00 jährlich steuermindern.

 

Besonderheiten Andalusien

In Spanien gibt es kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag wie in Deutschland, aber Andalusien zahlt jetzt ein Geburtengeld von 50,00 EUR Steuerminderung pro geborenes Kind im Jahre 2019.

 

Besonderheiten Extremadura

Kindergartenkosten bei Kindern bis 4 Jahre, Unterstützung für Jugendliche beim Kauf der ersten Wohnimmobilie.

 

Besonderheiten Madrid

Investition in ein neugegründetes Unternehmen (SL), Spenden – Steuererleichterungen, die die Einkommensteuerzahllast mindern (deducciones).

 

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im deutsch-spanischen Steuerrecht und lassen Sie sich beraten oder Ihre Einkommensteuererklärung, Vermögenssteuererklärung oder Auslandsvermögenssteuererklärung (Modell 720) erstellen.

 

 

Aktuell: Steuerreduzierung Mieteinnahmen

Vergleich Einkommensteuer Spanien und Deutschland, Steuerjahr 2019 (Abgabe 01.04.2020 – 30.06.2020)

 


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