Einkommensteuer Spanien
Impuesto sobre las Rentas de Personas Físicas
Frage
Bin ich verpflichtet die Einkommensteuererklärung und auch die spanische Vermögenssteuererklärung abzugeben?
Antwort
Haben Sie mehr als 183 Tage in Spanien im Jahre 2024 gelebt? Ja, dann sind Sie erklärungspflichtig.
Haben Sie Einkünfte? Dann beraten wir Sie gerne zu Ihrer Verpflichtung.
Haben Sie ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro? Dann ist eine Beratung zu empfehlen. Wir beraten Sie auf deutsch und spanisch.
Nutzen Sie unser 3 Stufen Modell

Im folgenden ein Beispiel fuer typische Besteuerungsgrenzen, die wir in jedem Einzelfall für Sie prüfen (Gesetz: art 96 de la Ley 35/2006 IRPF = spanisches Einkommensteuergesetz):
| Einkünfte aus Arbeit, Rente etc. | ||
| Mindestbruttoeinnahme jährlich, bei einem Zahler | 22.000 € | |
| Verschiedene ZahlstellenBeispiel: Witwenrente und eigene Rente | Die zweite Zahlstelle übersteigt nicht 1.500 EUR jaehrlich, es bleibt bei 22.000 EUR jährliche Einkommensgrenze zur Erklärungspflicht | 22.000 € |
| Die zweite Zahlstelle übersteigt 1.500 EUR jährliche Zahlungshoehe, dann sinkt die Mindesterklärungsgrenze auf: | 15.876 € | |
| Einkünfte aus Zinsen, Miete, etc Mindesterklärungsgrenze: | 1.600 € | |
| Zweitwohnungssteuer (Wissen Sie schon: nicht nur nichtsteuerlich Ansässige müssen diese Steuer erklären) + Subventionen (Solaranlage, Elektrofahrzeug etc) Mindesterklärungsgrenze | 1.000 € | |
| Gesamteinkünfte | ||
| Arbeit | 1.000 € | |
| Miete | ||
| Selbstständigkeit | ||
| Vermögensverluste bei Aktienverkauf, Immobilienverkauf etc | – 500 € | |
| Selbständige sind stets erklärungspflichtig: | 0 € | |
Unser Service
Unsere Rechts- und Steuerkanzlei berät Sie in allen Fragen des spanischen Einkommensteuerrechts. Wir berechnen Ihre Einkommensteuerpflicht und sind Ihn en bei der Ausfüllung des Steuerformulars behilflich. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre unbeschränkte Einkommensteuerfpflicht in Spanien prüfen können. Beachten Sie dass auch Steuerinländer mit ausländischem Vermögen verpflichtet sind, eine Auslandsvermögensinformationserklärung, Modell 720, abzugeben. Die Erträge aus diesem Vermögen sind in der spanischen Einkommensteuererklärung anzugeben und in der Vermögenssteuererklärung zu Ihrem spanischen Vermögen zu addieren.
EINKOMMENSTEUER 2026
Änderungen bei den Abzügen in der IRPF des autonomen Gebiets
Kosten für Studien höherer Bildung
Für Fälle, in denen ein höherer Abzug von 1.920 € (statt 1.800 €) gilt – für Steuerpflichtige mit steuerpflichtiger Bemessungsgrundlage unter
- bisher 36.300 €, nun 37.062 €. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen für den allgemeinen Abzug von 1.800 € je unter 25-jährigem Kind in weiterführender Ausbildung außerhalb der Insel des gewöhnlichen Wohnsitzes angehoben:
- bei Einzelveranlagung: bisher 45.500 €, nun 46.455 €;
- bei gemeinsamer Veranlagung: bisher 60.500 €, nun 61.770 €.
Kosten für nicht-universitäre Studien und Umzugskosten
- Einzel: 46.455 € (statt 45.500 €)
- Zusammen: 61.770 € (statt 60.500 €)
Investition in Aktien und Gesellschaftsanteile junger kanarischer Unternehmen
Neuer Abzug von 20 % der im Steuerjahr investierten Mittel, bis zu 4.000 € jährlich, unter folgenden Bedingungen:
- Anteile ≤ 40 % des Kapitals oder der Stimmrechte (inklusive naher Angehöriger),
- kein Geschäftsführerstatus,
- Mindesthaltedauer: 3 Jahre,
- das Unternehmen erfüllt die Anforderungen gemäß DLeg Canarias 1/2009, Art. 9.3.d). Für Gesellschaften, die von Universitäten oder Forschungseinrichtungen gegründet oder beteiligt sind, sowie bei Investitionen in Arbeitsgesellschaften (= Gesellschaftsform oder Genossenschaft), erhöht sich der Satz auf 30 %, maximal 6.000 €, und es entfällt die Erfüllung bestimmter Bedingungen gemäß DLeg Art. 9.3.d).3º.
Geburt oder Adoption von Kindern, Behinderte und Senioren über 65 Jahre, Alleinerziehende, Kitakosten
- Einzel: 46.455 € (statt 45.500 €)
- Zusammen: 61.770 € (statt 60.500 €) bleibt
Familien mit vielen Kindern (Mehrkindfamilien)
Der Nachweis über den Familienstand muss nicht mehr zwingend vom Staat stammen – es reicht ein Nachweis der zuständigen kanarischen Behörde oder entsprechenden Behörden anderer Autonomen Gemeinschaften.
Investition in selbstgenutztes Wohneigentum
- bei Einkommen < 26.035 € (bisher 25.500 €): 5 %
- bei Einkommen ≥ 26.035 € und < 46.455 € (bisher 45.500 €): 3,5 %
Umbaumaßnahmen für Wohnen bei Behinderung
Für behinderte nahe Angehörige mit behindertem Grad ≥ 65 % wird die Einkommensgrenze auf 35.735 € pro Person angehoben (statt bisher 35.000 €).
Miete für selbstgenutztes Wohneigentum und mit Abtretung in Zahlung
- Einzel: 46.455 €
- Zusammen: 61.770 € erzielen. Bei gemeinsamer Veranlagung erhöht sich die Grenze um 15.315 € (statt 15.000 €).
Arbeitslose
Kosten im Krankheitsfall
- Einzel: maximal 46.455 €
- Zusammen: maximal 61.770 €
Wird diese überschritten, ist der maximale Abzugsbetrag auf 150 € pro Jahr begrenzt.
Pflegebedürftige Angehörige mit Behinderung
Gilt nur, wenn das Einkommen im betreffenden Jahr nicht höher ist als
- Einzel: 46.455 €
- Zusammen: 61.770 €
neue autonome Steuerprogression (Tarif auf die allgemeine Bemessungsgrundlage):
|
Tranche
|
Bemessungsgrundlage ab (€)
|
Festbetrag (€)
|
Anwendbar auf Bemessungsgrundlage bis (€)
|
Steuersatz (%)
|
|
1
|
0
|
0
|
13.748,00
|
9,00 %
|
|
2
|
13.748,00
|
1.237,32
|
5.674,00
|
11,50 %
|
|
3
|
19.422,00
|
1.889,83
|
16.502,00
|
14,00 %
|
|
4
|
35.924,00
|
4.200,11
|
21.642,00
|
18,50 %
|
|
5
|
57.566,00
|
8.203,88
|
35.702,00
|
23,50 %
|
|
6
|
93.268,00
|
16.593,85
|
30.477,00
|
25,00 %
|
|
7
|
123.745,00
|
24.213,10
|
– (kein Limit)
|
26,00 %
|
Steuerfreistellung, Arbeitnehmer Ausland
Ein Arbeitnehmer, der in Spanien ansässig ist, hat bis zu 60.100,00 EUR Arbeitslohn steuerfrei, wenn er im Ausland gearbeitet hat.
Diese Freistellung ist kompatibel mit einer Home Office Tätigkeit in Spanien, wenn der Ingenieur nicht nur planerisch von Spanien aus tätig ist, sondern auch auf der Baustelle in Deutschland arbeiten muss.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind:
Tätigkeit wird im Ausland, bsp Deutschland oder Schweiz ausgeführt.
- Der Arbeitgeber ist kein Unternehmen, welches in Spanien ansässig ist.
- Im Tätigkeitsstaat muss die Besteuerung der Arbeitseinkünfte erfolgen und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien existieren.
- Für die Berechnung der maximalen Grenze von 60.100,00 EUR sind die Tage ausserhalb Spaniens zu berücksichtigen und die anteilsmässige Vergütung.
- Diese Steuerfreistellung ist nicht kompatibel mit Zahlungen für Verpflegungsmehraufwand. Der Verpflegungsmehraufwand wird in Spanien steuerfrei gestellt, wenn er bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
Sogenannter Verpflegungsmehraufwand (Mahlzeiten, Hotelunterkunft) wird als manutencion y estancia bezeichnet und bei einem Auslandsaufenthalt in Deutschland oder Schweiz kann der Arbeitgeber 91.35 EUR täglich steuerfrei zahlen.
Selbständigkeit
Wenn Sie in Spanien freiberuflich sind, müssen Sie pauschale Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkünfte leisten. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen richtet sich nach der für das Steuerjahr voraussichtlich geschuldeten Steuer. Jeder Steuerpflichtige, dessen Einkünfte einen bestimmten Mindestbetrag übersteigen, muss seine Steuerschuld selbst berechnen und nach Ablauf des Steuerjahres eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Etwaige Einkommensteuerrückstände sind bei Abgabe der Steuererklärung in voller Höhe oder in Raten zu zahlen.
Erträge aus Vermögen – Bankvermögen, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Dividenden, Zinserträge
Wer in Spanien ansässig ist, unterliegt hinsichtlich der Erträge aus Bankgeschäften der spanischen Einkommensbesteuerung (IRPF). Die Banken behalten den für die Steuer bestimmten Teil der Zinsen ein. Der Steuerzahler erhält jährlich eine Übersicht – extracto fiscal – für die Steuerbehörde.
- Kapitalanlagen
- Dividenden
- Zinserträge
- Gewinne aus Immobilienverkäufen
- Gewinne aus Verkäufen von Geschäftsanteilen an einer spanischen GmbH (SL)
- Gewinne aus Bitcoinverkäufen
| Besteuerungsgrundlage bis (EUR) | Steuerzahlbetrag (EUR) | Grundlage Rest (EUR) | Steuersatz (%) |
| 0 | 0 | 6.000 | 19 |
| 6.000 | 1.140 | 44.000 | 21 |
| 50.000 | 10.380 | 150.000 | 23 |
| 200.000 | 44.880 | folgend | 27 |
| 300.000 | 71.880 | folgend | 30 |
Gewinnbesteuerung auf Immobilienverkauf
Ein Gewinn aus einem Immobilienverkauf im Jahre 2026 ist zu erklären, wenn:
- selbst wenn die Immobilie in Deutschland verkauft wurde und der Verkäufer dauerhaft in Spanien ansässig ist
- wenn die verkaufte Immobilie in Spanien an den Mieter verkauft wurde. Hier ist zu beachten, dass der Anschaffungspreis durch die Abschreibung der Immobilie von 3% jährlich gemindert wurde, und damit beim Verkauf der Immobilie ein höherer Gewinn zu versteuern ist
- Nichtssteuerresidenten müssen nicht jetzt den Verkauf einer Immobilie und den Gewinn erklären, sondern während des Jahres, und zwar innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufstermin beim Notar.
Mieteinnahmen
Wenn Sie als Steuerreisdente Ihre Wohnung in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, die Mieteinnahmen zu versteuern.
Absetzbare Ausgaben:
- Nebenkosten des Kaufes der Ferienwohnung wie Notar, Grunderwerbsteuer (ITP), etc.
- Erhaltungsaufwand – bsp. Fussbodenerneuerung
- Kosten der Eigentümergemeinschaft (cuota de la comunidad)
- jährliche Grundsteuer (IBI)
- Zinsen für Bankkredite, die mit dem Kauf oder der Renovierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen
- Versicherung der Wohnung
Alle Ausgaben müssen mit ordentlichen Rechnungen belegt werden.
Deutsche Lebensversicherung
Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im deutsch-spanischen Steuerrecht und lassen Sie sich beraten oder Ihre Einkommensteuererklärung, Vermögenssteuererklärung oder Auslandsvermögenssteuererklärung (Modell 720) erstellen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontaktieren Sie uns
Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881

4,10
von
5
Punkten, basierend auf
10
abgegebenen Stimmen