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ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Selbständig in Spanien – Startpaket 2023

 

Unsere Leistung im Rahmen der Anmeldung eines selbständigen Unternehmers

 

  • Einholung NIE 
  • Einholung der elektronischen Unterschrift, verpflichtend zur Teilnahme am spanischen Behördenverkehr
  • Einholung der Sozialversicherungsnummer 
  • Anmeldung bei der spanischen Finanzbehoerde + Sozialversicherungsbehoerde

 

Dauerhafte Betreuung in Spanien

  • Laufende Buchhaltung 
  • Laufende Steuererklärungen – Quartalsmeldungen* 
  •  Kontrolle der elektronischen Zustellbox (15 EUR /Monat) bei den Behörden und Bearbeitung von Zustellungen der Behörden
  • Jahreseinkommensteuererklaerung (separat berechnet im ersten Jahr 214) 
  • Immobilienkaufabwicklungen (Büroimmobilie oder Privathaus), Rechtsmittel gegen Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte; Vermögenssteuererklärung, Auslandsvermägenssteuererklärung, andere Steuererklärungen Erbschaft etc; Gewerbelizenzanträge, Rechtsberatung Baurecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht etc.
*Sonderleistungen mit separater Abrechnung und vorhergehendem Kostenvoranschlag

Information zur spanischen Sozialversicherungspflicht in Spanien – 2023

Ab dem 01.01.2023 wurde ein neues Beitragssystem für Selbständige ein ein verbesserter Schutz im Falle der Einstellung der Tätigkeit eingeführt.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden ab jetzt anhand des Jahreseinkommens berechnet, es wird ein monatlicher Durchschnitt des Jahreseinkommens errechnet und als Bemessungsgrundlage gewählt. Diese wird auf verschiedenen Stufen mit einer Mindest- und einer Höchstbemessungsgrundlage festgelegt, so dass der Betrag, der bezahlt wird, von jedem Zahler gewählt wird.

Sollte sich das Nettoeinkommen im Laufe des Jahres verändern, kann alle zwei Monate eine neue Bemessungsgrundlage und damit ein neu angepasster Beitragssatz gewählt werden.

Die gewählten Beiträge sind vorläufig, bis die jährliche Anpassung des Beitrags durchgeführt wurde. Dafür übermittelt das Finanzamt der Sozialversicherungsbehörde Informationen über das tatsächlich erzielte Jahreseinkommen.

Ist der im Laufe des Jahres gewählte Beitrag niedriger als der mit den gemeldeten Einkünften verbundene Betrag, wird dem Arbeitnehmer die Höhe der Differenz mitgeteilt und muss diese nachzahlen. Ist der Beitrag hingegen höher als derjenige, der der Mindestbemessungsgrundlage der Einkommensgruppe entspricht, in die das Einkommen fällt, erstattet die Sozialversicherungsbehörde die Differenz.

 

 

Information zu den Buchhaltungs und Steuerpflichten in Spanien

Einzelfirma (Gewerblich, Freiberufler oder Landwirtschaft) (keine Eintragungspflicht im Handelsregister (Art.19.1. CCom), aber Buchhaltungspflicht)

Die steuerliche Bemessungsgrundlage, die schliesslich zur Einkommensteuerlast ist progressiv und führt bis zur Spitzensteuerlast 47%, basiert auf einer Überschussrechnung.

Folgende TIPPS und Hinweise zur Buchhaltung

Wenn es sich um eine handelsrechtliche Unternehmung handelt, gelten die Buchhaltungspflichten des Handelsgesetzes, ansonsten hat die Buchhaltung mindestens 3 Buchhaltungsregister:

  • Buchung Einkäufe und Verkäufe
  • Buchung der Investitionen
  • Buchung von Anzahlungen und Auslagen für Kunden (nur für Freiberufler)
  • Buchung der Einnahmen und Ausgaben:

 

Einnahmen (Ausgangsrechnung):

Die Ausgangsrechnungen müssen aufsteigend lückenlos durchnummiert werden und neben dem Nettorechnungsbetrag muss die Umsatzsteuer (7% IGIC Kanarische Inseln, oder Festland und Mallorca 21% IVA), der Rechnungssteller mit Anschrift und Steuernummer, ebenso Rechnungsempfänger, Leistungsinhalt auf spanisch und ggf deutsch und Datum genannt sein.

Ausgaben (Eingangsrechnung):

Auch die Eingangsrechnungen sollten durchnummeriert werden. Die Ausgaben werden bei jeder Steuerprüfung besonders geprüft und sind nur abzugsfähig, wenn sie buchhalterisch in der GuV erfasst wurden. Zu beachten ist, dass nur korrekteRechnungen vorzulegen sind(keine Belege, Tickets)

Bei KFZ Nutzung ist ein  Fahrtenbuch zu führen, in dem der Kundenname, Kilometerstand Anfang, Ende und Datum genannt sein muss;

Bei Ausgaben, die nicht eindeutig der gewerblichen Aktivität zuzuordnen ist, empfehlen wir eine Beschreibung auf der Rückseite der Rechnung (Bsp Flugticket (Kundenname, Reisezweck)


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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

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