Einkommensteuer Spanien
Finanzbehörde mahnt deutsche Rentner zur Einkommensteuerzahlung
Stand: 19.04.2020
Seit dem Jahre 2015 werden Daten zwischen dem spanischen Finanzamt und der deutschen Rentenversicherung abgeglichen. Die spanischen Finanzbehörden mahnen noch im Jahre 2020 die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 an.
Warum ist dies so?
In Spanien verjährt die Steuererklärungfrist 4 Jahre nach Abgabefrist, folglich verjährt der Steuererhebungsanspruch erst am 01.07.2020 für das Jahr 2015.
Die Verjährungseinrede ist ein entscheidendes Verteidigungsargument, um die Einkommensteuer nicht zahlen zu müssen.
Sollten Sie von der spanischen Finanzbehörde ein Schreiben erhalten, welches als “propuesta de liquidación provisional” bezeichnet ist, dann sollten Sie dringendst mit unserer Kanzlei und dem deutsch-spanischen Steuerberater, D.Luickhardt, Kontakt aufnehmen, um fristgemäß, in der Regel in einer Frist von 10 Werktagen, Widerspruch zu erheben.
Einkommensteuererklärung deutsche Rentner
Die Einkommenssteuererklärung eines deutschen Rentners ist jährlich bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen, wenn ein dauerhafter Wohnsitz in Spanien besteht und kein Wohnsitz mehr in Deutschland. Bei fristgemäßer Einreichung fällt kein Bussgeld und kein Verzugsaufschlag an.
Ganz anders, wenn die spanische Finanzbehörde zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auffordert, dann fällt Verzugsaufschlag und Bussgeld an.
Praxisbeispiel eines deutschen Rentners auf Gran Canaria, Teneriffa oder einer anderen Kanarischen Insel
Rentenzahlung wird brutto statt netto angesetzt: 17.000 EUR
Pauschalabzug 2.000 EUR
Nettobesteuerung: 15.000 EUR
In dieser ersten Phase können schon von der Finanzbehörde verschiedenste Fehler gemacht worden sein, wie der fehlende Abzug von Beiträgen an die Sozialversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden besteuert, obgleich diese steuerfrei sind.
Persönlicher Freibetrag: 6.700 EUR
Besondere Abzüge der Kanarischen Inseln wie Mietzahlungen für die Wohnimmobilie werden von der Finanzbehörde nicht eingesetzt.
Schwerbehindertengrade ab 33% führen zur Steuerminderung, was von der spanischen Finanzbehörde oft übersehen wird.
Unsere Empfehlung
In jedem Fall lohnt sich die Prüfung und der Widerspruch gegen die spanischen Steuerbescheide.
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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
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