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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Wegzugsbesteuerung Deutschland -> Spanien

 

Fallskizze 01:

 

Der Mandant hat 100% der Anteile an einer deutschen GmbH inne, ist Geschäftsführer und wohnt in Deutschland. Er hat vor, nach Spanien umzuziehen.

 

Voraussetzungen Wegzugsbesteuerung

 

Damit eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden kann, muss der Betroffene innerhalb der letzten 12 Jahre mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Weiter müssen die Anteile an der Gesellschaft innerhalb der letzten 5 Jahre > 1% gewesen sein und er muss die Absicht haben, seinen Wohnsitz endgültig aufzugeben.

 

Fazit

 

Da der vorliegende Mandant 100% der Anteile der GmbH hält und ebenso unbeschränkt steuerpflichtig und gewillt ist, seinen Wohnsitz dauerhaft aufzugeben, würde die Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden.

 

Fallskizze 02:

 

Der Mandant hat 100% der Anteile an einer deutschen GmbH & Co KG inne, ist Geschäftsführer und wohnt in Deutschland. Er hat vor, nach Spanien umzuziehen.

 

Wegzugsbesteuerung?

 

Die Wegzugbesteuerung findet bei Anteilen an Kapitalgesellschaften Anwendung (§ 6 AStG). Somit fällt in diesem Fall keine Wegzugssteuer an, da eine GmbH & Co KG eine Personengesellschaft ist.

 

Berechnung der Wegzugsbesteuerung

 

Die Berechnung der Wegzugsbesteuerung erfolgt durch die Unterstellung eines Unternehmensverkaufs, d.h. dafür wird der Unternehmenswert der Gesellschaft benötigt. Für die Berechnung des Unternehmenswerts wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewandt.

Der Basiswert ergibt sich aus dem Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre, bevor der Gesellschafter des Unternehmens ins Ausland gezogen ist. Der ermittelte Durchschnittswert wird dann mit 13,75 multipliziert, von dem dann im Anschluss 60% mit dem individuellen Steuersatz des Gesellschafters versteuert werden.

 

Beispiel:

 

Ein Gesellschafter der GmbH hat 6% der Geschäftsanteile an dem Unternehmen inne.
Folgende Gewinne erwirtschaftete das Unternehmen in den letzten 3 Jahren bevor der Gesellschafter ins Ausland gezogen ist:

 

1. Jahr = 500.000 €

2. Jahr = 750.000 €

3. Jahr = 863.000 €

 

Der Durchschnittsgewinn aus den vergangenen 3 Jahren beträgt 234.778 € und dieser Wert wird dann mit 13,75 multipliziert, was dann zu einem Ergebnis von 3.228.194 € führt.

Im Anschluss werden dann sowohl die 60% von dem zuvor ermittelten Ergebnis abgezogen (also: 3.228.194 € * 0,6 = 1.936.917) als auch 34%* des persönlichen Steuersatzes des Gesellschafters (also: 1.936.917 * 0,34), was zu einem Ergebnis von 658.552 € führt. Somit beträgt die Wegzugssteuer 658.552 €.

 

*Die 34% ergeben sich aus der Einkommensteuertabelle 2022
(zvE = 120.000 € und ESt = 41.063).

 


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