LEISTUNGEN – LEGALIUM TEAM steht Ihnen zur Verfügung für:
STEUERMODELLE NICHTRESIDENTEN
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Modell 210 (Nichtssteuerresidenten -Steuererklärung „Eigennutzung“ Ferienimmobilie, Gewinnbesteuerung nach Immobilienübertragung, Besteuerung der Mieteinahmen)
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Modell 211 (Steuereinbehalt nach Immobilienerwerb von Nichtsteuerresidenten)
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Modell 720 (Steuererklärung über Auslandsvermögen)
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Modell 714 (Steuererklärung Vermögenssteuer)
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Modell 650 (Steuererklärung Erbschaftssteuer)
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Modell 651 (Steuererklärung Schenkungsteuer)
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Modell 347/415 (Steuererklärung Geschäfte mit Dritten)
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AKTUELLE GESETZE, URTEILE, RECHTSPRECHUNGEN
Vermögenssteuer, Modell 720
informative Steuererklärung Auslandsvermögen
Mit dem 27.01.2022 hat das EU Urteil das Gesetz zum Modell 720 als europarechtswidrig erklärt und zwar rückwirkend seit dem Erlass am 31.01.2013.
Die spanische Regierung muss darauf reagieren und ein neues Gesetz erlassen.
Wertzuwachssteuer
Gemeindliche Wertzuwachssteuer
Neue Gesetzeslage ab dem 10.11.2021 in der spanischen Plusvalia.
Nach dem Urteil der Verfassungswidrigkeit vom 26.10.2021, wurde nunmehr die Eilmassnahme der gesetzlichen Anpassung und Wiederherstellung der Besteuerung durch die gemeindlichen Wertzuwachssteuer mit dem Gesetzeserlass RDL26/2021 beschlossen.
Umsatzsteuer Kanarische Inseln
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen
In der Gewinnnsteuer vorteilhaft ist der Sitz auf den Kanarischen Inseln, da mit einem ZEC Unternehmen nur 4% Körperschaftsteuer bezahlt wird und Dividenden an Muttergesellschaften in Deutschland oder Schweiz steuerfrei sind.
Die Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, gehören nicht zum europäischen Umsatzsteuergebiet
Umsatzsteuer Spanien
Umsatzsteuer bei Immobilienrenovierung
Die Krise Covid gibt fuer den Investor neue Investitionsmöglichkeiten. Gerade in Madrid oder Barcelona, als auch auf Mallorca und Teneriffa im Hotelsektor, lohnt es alte, renovierungsbedürftige Immobilien zu erwerben und dann renoviert zu verkaufen.
In Madrid, Barcelona und Mallorca ist die spanische Umsatzsteuer mit einem allgemeinen Steuersatz von 21% anzuwenden.
INFORMATIONSAUSTAUSCH FINANZBEHÖRDEN SPANIEN, DEUTSCHLAND, SCHWEIZ, ÖSTERREICH
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Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881