LEISTUNGEN
STEUERMODELLE NICHTRESIDENTEN
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Modell 210 (Nichtssteuerresidenten -Steuererklärung “Eigennutzung” Ferienimmobilie, Gewinnbesteuerung nach Immobilienübertragung, Besteuerung der Mieteinahmen)
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Modell 211 (Steuereinbehalt nach Immobilienerwerb von Nichtsteuerresidenten)
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Modell 720 (Steuererklärung über Auslandsvermögen)
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Modell 650 (Steuererklärung Erbschaftssteuer)
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Modell 651 (Steuererklärung Schenkungsteuer)

AKTUELLE GESETZE, URTEILE, RECHTSPRECHUNGEN
Einkommensteuer
Einkommensteuerklärung 2020
Jeder, der sich in Spanien länger als 183 Tage im Jahr aufhält, ist mit seinem gesamten Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig. Beachten Sie, dass auch Zinszahlungen aus dem Ausland, sowie ausländische Einkommen der spanischen Einkommensteuerpflicht unterliegen.
Zum 01.04.2020 beginnt die Erklärungsfrist trotz Covid-19 Alarmzustandes und endet zum 30.06.2020
Steuersenkung Kanarische Inseln 2020
Steueränderungen Teneriffa, Gran Canaria 2020
Umsatzsteuer IGIC- ab dem 01.01.2020 wurde der allgemeine Steuersatz in der kanarischen Umsatzsteuer von 6,5% auf 7% erhöht.
Dies gilt auf allen Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro.
Ab dem 01.01.2020 gelten auch Änderungen in der Erbschaftsteuer. Weitere Steuervorteile wurden für die ZEC Zone verabschiedet.
Umsatzsteuer Spanien
Umsatzsteuer Rückerstattung Aktuell 2020
ktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof zu der in der Praxis häufigen Fallkonstellation, dass Rechnungen mit nicht korrekten Steuernummern versehen werden und deshalb die spanische Finanzbehörde die Rückerstattung der spanischen Umsatzsteuer ablehnt.
Aber aus dem Urteil ergibt sich, dass der spanische Staat korrigierte Rechnungen akzeptieren muss, wenngleich die Fristen im Steuerverfahren einzuhalten sind.
VAT Spanien Quick Fixes
VAT Spanien Quick Fixes 2020
OHNE UST ID keine Steuerbefreiung der Umsatzsteuer und ebenso wenig bei Fehlen der Sammelmeldung
Steuererleichterungen für das Jahr 2020: EU Konsignationslager – kein Verbringen nach UST Grundsätzen mehr europaeinheitlich geregelt, Reihengeschäfte werden gesetzlich geregelt und die Lieferung an den Zwischenhändler ist die umsatzsteuerfreie Regelung, UST ID Pflicht in Spanien auch für nichtansässige Unternehmen, Nachweis des grenzüberschreitenden Warentransports.
INFORMATIONSAUSTAUSCH FINANZBEHÖRDEN SPANIEN, DEUTSCHLAND, SCHWEIZ, ÖSTERREICH
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Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881