STEUERBERATER SPANIEN – UNSERE LEISTUNG
LEISTUNGEN
STEUERMODELLE NICHTRESIDENTEN
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Modell 210 (Steuererklärung „Eigennutzung“ Ferienimmobilie, Gewinnbesteuerung nach Immobilienübertragung)
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Modell 211 (Steuereinbehalt nach Immobilienerwerb von Nichtsteuerresidenten)
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Modell 720 (Steuererklärung über Auslandsvermögen)
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Modell 650 (Steuererklärung Erbschaftssteuer)
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Modell 651 (Steuererklärung Schenkungssteuer)
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AKTUELLE GESETZE, URTEILE, RECHTSPRECHUNGEN
Spanischer Verein
Der spanische Verein ist eine juristische Person, der mit 3 Vereinsgründern und einem Vorstand gegründet werden kann.
Die steuerlichen Vorteile bis hin zur Steuerbefreiung sind gegeben, wenn er bestimmte gemeinnützige Zwecke verfolgt, darunter auch die Forschung im CBD Bereich und der Cannabis Pflanze zur Anwendung im medizinischen Bereich.
Die medizinische Nutzung der Cannabis Pflanze hat sich durchgesetzt und auch der Mangel an Anbauflächen, so dass auch Spanien die Genehmigungsverfahren beschleunigen und vereinbaren wird.
Steuererklärung 2019 Nichtresidenten
Mahnschreiben spanische Finanzbehörde
Seit dem 01.03.2019 gibt es automatische Schreiben der spanischen Finanzbehörde (AEAT) zur Aufforderung der Nachreichung der Nichtresidentensteuererklärungen, Modell 210, seit dem Jahre 2014.
Besonders in Regionen wie Mallorca, Ibiza, Menorca, Barcelona, Dénia, Málaga, Marbella, Teneriffa oder Gran Canaria werden diese Schreiben zahlreich versendet, durch den hohen Anteil an Immobilien und Wohnungseigentum von Ausländern und nicht steuerlich ansässigen in Spanien.
RIC Teneriffa, Gran Canaria 2019
Aktuelles zu Ansparrückstellung – RIC – Kanarische Inseln
Mit Wirkung vom 07.11.2018 wurden hinsichtlich der Investitionsrücklagen auf den Kanaren Neuerungen bezüglich der Grundlage, auf der sie angewendet werden, der geeigneten Elemente für die Realisierung, der Erhaltung und der Inkompatibilität mit anderen Steueranreizen eingeführt.
L 19/1994 art.27.2, 4.A, 4.C, 5, 8 y 12 redacc L 8/2018 art.uno.Treinta y cuatro, BOE 6-11-18;
L 8/2018 disp.final única, BOE 6-11-18
Touristische Vermietung 2019
Meldepflicht Aktuell 2019
Die Verwaltungsentscheidung vom 28.11.2018 ist mehr als aktuell, da jetzt im Januar 2019 erstmals die Vermittler der spanischen Finanzbehörde die vermittelten Mietverhältnisse anzeigen müssen.
Damit werden alle Vermieter steuerlich entdeckt, die die Mieteinnahmen nicht erklärt haben und zudem auch ohne Lizenz oder Antrag auf touristische Vermietung illegal vermietet haben.
INFORMATIONSAUSTAUSCH FINANZBEHÖRDEN SPANIEN, DEUTSCHLAND, SCHWEIZ, ÖSTERREICH
TEAM
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Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
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Telefon: 0034 922 788 881