
Steuerliche Anmeldung in Spanien.
Ab dem 03.02.2025 gibt es nicht mehr die vereinfachte steuerliche Anmeldung in Spanien, sondern nur noch das Modell 030 und das Modell 036.
Die Steuerliche Anmeldung in Spanien ist wesentlich und jeder Fehler oder das Unterlassen hat schwerwiegende Konsequenzen, sei es dass ein Immobilienkauf oder eine Erbschaft nicht steuerlich abgewickelt werden kann, oder dass ein steuerlich Nichtansässiger, fälschlicherweise als steuerlich Ansässiger in Spanien angemeldet wird.
Formular 030
Formular 36

Aktuell ab dem 03.02.2025
Änderung der Formulare 030 und 036 und Abschaffung des Formulars 037
Änderung an den Formularen der Zensuserklärung
Formular | Änderung | Detail der Änderung |
Formular 036 | Einführung einer neuen Seite: 10 | Zur Identifizierung der tatsächlichen Inhaber von juristischen Personen und Einrichtungen |
Wiederherstellung der NIF | Einführung eines neun Felds für den Antrag auf die Wiederherstellung der NIF. Die Wiederherstellung für in Liquidation befindliche Einrichtungen ist eingeschlossen. | |
Änderung des Abschnitts Kontaktdaten | ermöglicht die unabhängige Autorisierung des Empfangs von Mitteilungen der AEAT, weiterer Behörden und DGT (Verkehrsamt) | |
Abschaffung des Formulars 037 | Integration der vereinfachten Funktionen in das Formular 036 | |
Formular 030 | Änderung des Abschnitts Kontaktdaten | ermöglicht die unabhängige Autorisierung des Empfangs von Mitteilungen der AEAT, weiterer Behörden und DGT (Verkehrsamt) |
Formular 037 | Abschaffung des Formulars 037 | Entscheidung, das vereinfachte Formular aufgrund technologischer Verbesserungen und elektronischer Dienstleistungen abzuschaffen |
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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
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