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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

MODELL 347 (Festland), 415 (Kanarische Inseln)

 

Informative Steuererklärung über Geschäfte mit Dritten

 

Meldung von Geschäften mit Dritten (Declaración informativa anual de operaciones con terceros). 

 

Wird bei Geschäften mit anderen Wirtschaftssubjekten die Summe von 3.005,06 Euro im Kalenderjahr übertroffen, so sind Volumina und Geschäftspartner an die AEAT (spanisches Finanzamt) zu melden. 

 

Diese Pflicht gilt seitens beider Geschäftspartner. Der Betrag von 3.005,06 Euro versteht sich für den Umsatz inklusive Umsatzsteuer (IVA/IGIC)

 

Diese Meldung soll die Kontrolle der umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte ermöglichen.

Es ist unbedingt ratsam die zu meldende Summe im Vorfeld nochmals mit den Geschäftspartnern abzugleichen, da eventuelle Diskrepanzen einen Besuch der Steuerprüfung zur Folge haben können.

Die informative Steuererklärung ist bis zum 28.02. für das Vorjahr einzureichen (Steuerjahr 2023 ist bis zum 29.02.2024 zu erklären).

steuererklärung, modell 415
steuererklärung, Modell 347

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