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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Verknüpfung der spanischen Vermögenssteuer mit der Erbschaftsteuer 

 

Strategie zur Nachlassplanung mit Steuervorteilen

Stand: 08.03.2022

Die Verknüpfung der spanischen Vermögenssteuer mit der Erbschaftssteuer findet sich nicht nur in der Bewertung von Immobilienvermögen auf Mallorca oder Teneriffa. Der sogenannte Referenzwert (90% des Marktwertes) gilt für die Bewertung in der Erbschaftssteuer gleichermassen wie zu Lebzeiten in der Vermögensteuer.

Dies ist neu seit dem 01.01.2022. 

Bisher galt jedoch schon, dass Geschäftsanteile an einer spanischen SL (GmbH) steuerfrei in der Vermögenssteuer auch in der Erbschaftssteuer begünstigt waren. Damit konnte nicht nur in der Nachlassplanung eine erhebliche Steuerminderung in der Erbschaftssteuer erzielt werden (95-99%), sondern auch zu Lebzeiten konnte die Vermögenssteuer vermieden werden. 

Beispiel

Ein Ehepaar hat eine spanische SL, der Ehegatte 62% und die Ehefrau 38%. Der Ehegatte verstirbt.

Wie sind die Anteile zu bewerten?

In der Erbschaftssteuer gibt es keine Bewertungsregelung. Es wird auf das Gesetz der spanischen Vermögenssteuer und der Artikel 16  verwiesen und dort gilt der höchste von 3 Werten.

  • Nominalwert
  • Kapitalwert 
  • Ertragswert

 

Steuertipp

Vermeiden Sie Beschlüsse zu Dividendenausschüttungen, da diese beschlossenen Dividendenausschüttungen erbschaftsteuerpflichtig und vermögenssteuerpflichtig auf Gesellschafterebene sind.Dies ist nicht gewünscht, wenn im Rahmen der Nachlassplanung erreicht werden kann, dass die SL Geschäftsanteile steuerfrei sind, da der Art.4.8 spanisches Vermögenssteuergesetz zur Steuerfreiheit nur fordert.

  1. dass der Erblasser in der Geschäftsführung tätig war und mindestens 50% seiner Einkünfte daraus erzielt 
  2. mindestens 5% Geschaeftsanteile an der SL hält
  3. die SL eine gewerbliche Aktivität betreibt.

Wenn in der Vermögenssteuer Steuerfreiheit besteht, dann kann auch in der spanischen Erbsschaftsteuer entsprechend Steuerminderung im obigen Beispiel für die Ehegattin erlangt werden, und in den verschiedenen Regionen gibt es hier Unterschiede

  • Balearen (Mallorca, Ibiza): 99% Steuerreduzierung  
  • Andalusien (Marbella, Benahavis, Salobreña): 99% Steuerreduzierung
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Gomera) 99% Steuerreduzierung
  • Katalonien (Barcelona, Sitges, Girona, Roses, Figueres) 95% Steuerreduzierung 

Nutzen Sie unseren Steuerberaterservice zur Betreuung Ihrer gewerblichen Aktivität und Nachlassplanung in Spanien, mit den Sondergestaltungen auf Mallorca, der sogenannten „Definicion“ Schenkung zu Lebzeiten zur Erbschaftsteuerminderung im Rahmen der Nachlassplanung. 


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