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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Aktuell – Kryptowährung – Einführung neuer Steuermodelle in Spanien

 

Stand 01.08.2023

 

Das Finanzministerium verstärkt die Steuerkontrolle über Kryptowährungen mit drei neuen Steuererklärungsmodellen.

Mit der neuen Verordnung HFP/887/2023 wurden zwei neue Formulare genehmigt: das Modell 172 für die informative Meldung über Guthaben in virtuellen Währungen und das Modell 173 für die Informationsmeldung über Transaktionen mit virtuellen Währungen.

Die neue Verordnung HFP/886/2023 ihrerseits tut dasselbe mit dem Formular 721 für Informationsmeldungen über virtuelle Währungen, die sich im Ausland befinden, und regelt dessen Bedingungen und Hinterlegungsverfahren.

 

Modell 172

Informative Erklärung über Guthaben in virtueller Währung.  Natürliche oder juristische Personen sind verpflichtet, ihre eigenen Guthaben in virtueller Währung und die ihrer Kunden zu melden.

Modell 173

Informative Erklärung über durchgeführte Transaktionen mit virtuellen Währungen sowohl in Spanien als auch im Ausland. Dazu gehören der Erwerb, die Übertragung, der Umtausch und die Überweisung sowie die Einziehung und die Zahlung in diesen Währungen.

 

Fristen

Beide Formulare sind jährlich zu erstellen und bis zum Januar des Folgejahres einzureichen.

 

Modell 721

In Bezug auf das Formular 721 wird in Artikel 42 die Meldepflicht für im Ausland befindlichen virtuellen Währungen verankert. Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, ständige Niederlassungen nicht ansässiger Personen oder Einrichtungen in diesem Hoheitsgebiet sind verpflichtet, eine jährliche Informationserklärung über alle im Ausland befindlichen virtuellen Währungen abzugeben, deren Inhaber oder Begünstigte sie sind.

Weiterlesen Modell 721

 

Fristen

Bereits für das Jahr 2023 ist die Erklärung einzureichen, die Abgabe ist zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2024 vorzunehmen.


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