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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

 Steuerpflichten für Immobilieneigentümer in Spanien

 

Nichtsteuerresidente – MODELL 210 – Aktuell 2024

 

 

Steuerarten, die mit diesem Modell erklärt werden:

Einkommensteuer für steuerpflichtige Nichtresidenten ohne eine Betriebsstätte in Spanien

– Eigennutzungsteuer für die Immobilie in Spanien (210 0A)

– Besteuerung des Gewinnes nach einem Immobilienverkauf in Spanien

– Besteuerung der erzielten Mieteinnahmen für die Vermietung der Immobilie in Spanien (210)

 

Form der Abgabe:

Telematisch via Internet (elektronische Unterschrift, erteilt durch die Steuerbehörde, muss vorhanden sein)

Abgabedatum:

 

Eigennutzung

Nichtsteuerresidente, die ihre Ferienimmobilie alleine nutzen, müssen jeweils bis zum 31.12.XX des Folgejahres diese Steuererklärung für das vergangene Steuerjahr abgeben, d.h. bis zum 31.12.2024 wird das Modell 210 0A für das Steuerjahr 2023 von nicht steuerlich Ansässigen abgegeben.

Hinweis: Die Finanzbehörde fordert nicht zur Steuererklärung auf, sondern diese ist freiwillig einzureichen und zu bezahlen.

Merke: Die spanische Finanzbehörde fordert erst auf, wenn diese Steuererklärung nicht zum 31.12. des Folgejahres vorliegt, wobei die Behörde bis zu 3 Jahre wartet, um den maximalen Verzugsaufschlag und Bußgeld zu erlangen.

 

Immobilienübertragung (Verkauf)

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beginnt 1 Monat nach der notariellen Unterschrift der Übertragung. Die Frist beträgt 3 Monate.

Falls Verlust erzielt wurde, soll die Erklärung ebenso abgegeben werden, damit die teilweise Rückzahlung des Einbehaltes beantragt werden kann.

Falls Ehepartner zu gleichen Teilen Eigentümer der Immobilie waren, wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.

 

Einnahmen aus der Vermietung

Wenn Sie die spanische Immobilie vermieten, dann müssen Sie die Mieteinnahmen jährlich im Modell 210 versteuern. Die Steuererklärung ist bis zum 20. Januar des Folgejahres abzugeben

 

Hinweise zur Berechnung – Besteuerungsgrundlage:

 

Eigennutzung der Ferienimmobilie

Katasterwert (valor catastral) * 2% = Besteuerungsgrundlage (falls der Katasterwert in den letzten 10 Jahren modifiziert wurde, werden 1,1% Steuer berechnet)

Falls die Immobilie erst im Laufe des Jahres erworben wurde, wird die Besteuerung gemäß der Tage des Eigentums berechnet. Falls die Immobilie auch vermietet wird, werden für diese Berechnung lediglich die Tage der Eigennutzung berücksichtigt.

 

Vermietung der Immobilie

Falls die Immobilie vermietet wurde, können die Einnahmen reduziert werden:

Absetzbare Ausgaben sind:

  • Personalkosten
  • Reparaturkosten
  • Lieferungen Drittanbieter (Strom, Wasser, Abfall…)

 

!! Die absetzbaren Ausgaben können nur nichtsteuerresidente Eigentümer anwenden, die einen Wohnsitz in der EU zzgl. Island und Norwegen haben.

Für die Schweizer gilt die Möglichkeit der Reduzierung der Einnahmen nicht.

Alle Ausgaben müssen in Verbindung zu der vermieteten Immobilie stehen und müssen mit Rechnungen ordentlich belegt werden.

 

Gewinn aus einer Immobilienübertragung

Der Gewinn wird als die Differenz zwischen Erwerbskosten (Kaufpreis zzgl. Auslagen wie Notarkosten) und zwischen Übertragungskosten (bsp. Verkaufspreis) berechnet.

 

Steuerhöhe

Jahr 2024

Residente EU + Island, Norwegen, Schweiz 19%

Übrige Personen 24 %

Eigentümer einer spanischen Immobilie sollten einen Fiskalvertreter haben. Hat man keinen Vertreter, werden wichtige Zustellungen nicht entgegengenommen. Verwaltungsakte werden dann durch öffentliche Zustellung wirksam und ohne Kenntnis des Zustellungsempfängers rechtskräftig.

Fiskalvertreter Spanien

 

 

Unser Service

 

  • Unser Service beinhaltet eine fundierte Steuerberatung durch unsere Steuerberater und Anwälte, spezialisiert auf Steuer- und Verwaltungsrecht
  • Alle erstellten Steuererklärungen werden auf die Korrektheit der Daten geprüft.
  • Die Steuerschuld wird gemäss den aktuellen Steuerverordnungen ausgerechnet.
  • Als Ihre Steuerrepräsentanten vertreten wir Sie vor allen Finanzämtern und Steuerbehörden in Spanien.
  • Jede Zustellung, die Sie von der spanischen Finanzbehörde erhalten, wird von uns analysiert und Ihnen mitgeteilt, ob Rechtsmittel zu empfehlen sind und wir führen diese Rechtsmittelverfahren für Sie in Spanien vor dem Finanzamt und allen gerichtlichen Instanzen durch.
  • Wir verfügen über eine obligatorische Haftpflichtversicherung in Deutschland und Spanien.

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