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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Immobilie in Spanien

Wertbestimmung durch die Finanzbehörde

Stand: 03.06.2019

Der steuerliche Verkehrswert einer Immobilie ist in den verschiedensten Besteuerungsverfahren entscheidungsrelevant.

Grunderwerbsteuer: Sie zahlen die Grunderwerbsteuer in Spanien bei jedem Immobilienkauf.

Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer

Einheitlich ist, dass die jeweilige Behörde der Region den Wert der Immobilie prüfen kann und der Steuerzahler sich dagegen wehren kann, mit einem Gegengutachten.

 

Wichtig

Wussten Sie schon, dass nicht der Kaufpreis maßgeblich ist, sondern der steuerliche Verkehrswert, wenn dieser höher ist, als der Kaufpreis.

 

Andere Verfahren in Spanien, in denen der Wert der Immobilie wichtig ist

  • Erbschaftsteuer
  • Nichtresidentensteuer
  • Körperschaftssteuer – Vermietung von einer Immobilie einer SL an den Geschäftsführer

Die aktuelle Rechtsprechung des zentralen Finanzgerichts erlaubt die Wertprüfung in jedem Verfahren vor der Finanzbehörde, als sogenanntes Nebenverfahren, wobei der Steuerzahler stets ein Gegengutachten einreichen kann.

 

Tipp zur Verzögerung eines spanischen Steuerprüfungsverfahrens

Ein Hauptverfahren vor der spanischen Finanzbehörde kann sich verzögern, wenn in dem Nebenverfahren der Wertfeststellung der Immobilie ein Gegengutachten beantragt wird.

Das begrenzte Prüfverfahren ist ein geeignetes Verfahren zur Durchführung einer Werteprüfung, sowohl wenn die Prüfung der Werte ihr alleiniger Zweck ist, als auch wenn die Werteprüfung eine bestimmte Handlung innerhalb einer breiteren Überprüfung des Steuertatbestandes darstellt.

Die Frage ist, ob die Verwendung eines begrenzten Prüfverfahrens ausschließlich zum Zwecke der Werterprüfung angemessen ist, wenn bei der Überprüfung des Steuertatbestandes davon ausgegangen wird, dass eine andere Angelegenheit als die bloße Überprüfung des erklärten Immobilien Wertes auftreten könnte.

 

Das Finanzgericht bringt die folgenden Argumente vor

Die Werteprüfung kann von der Verwaltung durchgeführt werden:

a) Als autonomes Verfahren, wenn diese Überprüfung alleiniger Gegenstand des Verfahrens ist (LGT Art. 134 und 135; RGGI Art. 160 bis 162).

b) Als konkrete Maßnahme im Rahmen eines anderen möglichen Verfahrens (RGGI Art.159):

  • Verfahren, das durch eine Steuererklärung des Steuerpflichtigen eingeleitet ist
  • Begrenztes Steuerprüfungsverfahren auf einen bestimmten Sachverhalt (Beispiel. In der Erbschaft auf Teneriffa wird ein Immobilienwert von 1.2. Mio Euro angegeben und die Finanzbehörde kann nunmehr die Erbschaftsteuererklärung auf Teneriffa akzeptieren, aber lediglich den Wert der Immobilie prüfen lassen)
  • Steuerprüfungsverfahren

Unabhängig davon, in welchem Verfahren die Überprüfung der Werte durchgeführt wird, haben die Steuerzahler das Recht, ein Gegengutachten zu beantragen.

 

Schlussfolgerung

Schlussfolgernd ist die Anwendung des begrenzten Prüfverfahrens angemessen, sowohl für die Analyse einer bestimmten Maßnahme der Werteprüfung innerhalb des Verfahrens als auch dann, wenn der einzige Zweck des Verfahrens die Maßnahme der Werteprüfung ist.

Alle Garantien, die das Verfahren der Werteprüfung als autonomes Verfahren bietet, sind im begrenzten Prüfverfahren enthalten, insbesondere das Recht des Interessenten, widersprüchliche Gutachten einzubringen.

 

 


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