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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Fahrzeugeinfuhr Spanien (Gran Canaria)

 

I: Sie sind steuerlich ansässig auf Gran Canaria:

 

Sie kaufen ein Fahrzeug in Deutschland und leben dauerhaft auf Gran Canaria.

Das Fahrzeug ist gebraucht, d.h. länger als 6 Monate in Ihrem Eigentum und wurde mehr als 6.000 Kilometer gefahren.
Kaufen Sie das gebrauchte Fahrzeug als Privatperson von einem Händler in Deutschland, dann müssen Sie zunächst in Deutschland die Mehrwertsteuer bezahlen.
Kaufen Sie von einer Privatperson in Deutschland, dann fällt keine Mehrwertsteuer in Deutschland an.

Bei der Ausfuhr aus Deutschland können Sie Mehrwertsteuer in Deutschland zurückfordern.
In Gran Canaria muessen Sie dieselbe dann zahlen.

 

Fristen:

 

Nach Ankunft des Schiffes mit dem Fahrzeug haben Sie 45 Tage Zeit die DUA Meldung abzugeben und 13,5% IGIC einzuzahlen.
Dann benötigen Sie einen TÜV Termin. Sobald die spanischen Papiere vorhanden sind, ist bei der Gemeinde die KFZ Steuer zu zahlen und dann das Modell 576 mit 13,75% Spezialsteuer (beispielsweise für KFZ über 200 g/km Co2 Ausstoss).

Anschliesslich können Sie das Fahrzeug bei der Verkehrsbehörde anmelden.

Vor der Einfuhr sollten Sie sich schon über Steuer Sparmöglichkeiten informieren.

II: Sie sind steuerlich nicht ansässig auf Gran Canaria ( no residente)

 

Sie haben ein Fahrzeug in Deutschland erworben und verbringen es nach Gran Canaria. Das Fahrzeug ist bereits gebraucht und hat mehr als 6.000 Km Laufleistung und ist länger als 6 Monate auf Sie zugelassen. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Deutschland wegen Ausfuhr ist nicht mehr möglich.
Zeitwert bei Einfuhr auf Gran Canaria: 100.000 Euro.

Sie sind nicht Steuerresident auf Gran Canaria und können auch nicht die Freistellung wegen Umzugsgut beantragen.

 

Fristen:

 

Nach Ankunft des Schiffes mit dem Fahrzeug haben Sie 45 Tage Zeit die DUA Meldung abzugeben und 13,5% IGIC einzuzahlen.
Dann benötigen Sie einen TÜV Termin. Sobald die spanischen Papiere vorhanden sind, ist bei der Gemeinde die KFZ Steuer zu zahlen und dann das Modell 576 mit 13,75% Spezialsteuer (beispielsweise für KFZ über 200 g/km Co2 Ausstoss).

Steuerlast: 27.250 EUR

Anschliesslich können Sie das Fahrzeug bei der Verkehrsbehörde anmelden.

Jede Verspätung oder Versäumnis der Fristen, führt zu Bussgeld und Beschlagnahme des Fahrzeuges, und selbst bei Wiederausfuhr können die Bussgelder verhängt werden, da bei Erstankunft ein vorübergehender Aufenthalt von längstens 6 Monate angemeldet werden muss.

 


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