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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

 

VERMÖGENSSTEUER SPANIEN

Pflicht auch für Nichtsteuerresidenten mit Immobilieneigentum

 

AKTUELLES VERMÖGENSSTEUER 2024

 

VERMÖGENSSTEUER I


Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über aktuelle steuerliche Top Themen in Spanien, wichtig vor einem Immobilienkauf in Spanien, als auch zur Neugestaltung bestehender Eigentumsstrukturen an spanischen Immobilien, wenn der Anschaffungspreis 700.000 EUR überstiegen hat.

Bislang gab es in Spanien eine Vermögenssteuer, die von den Regionen wesentlich bestimmt wurde, so dass Andalusien und Madrid diese beispielsweise zu 100% freigestellt haben, wogegen auf Mallorca, Ibiza (Balearen) und den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria Fuerteventura) oder auch in Katalonien (Costa Brava, Barcelona, Sitges), diese im wesentlichen autonom geregelt wurde.  

Steuertipp:

Zu bemerken ist, dass auf Teneriffa  und den Kanarischen Inseln die staatliche Vermögenssteuertabelle Anwendung findet und damit der Vermögenssteuersatz auf Teneriffa, Gran Canaria etc niedriger ist als auf Mallorca oder in Katalonien.

Wenn Sie in Spanien steuerlich nicht ansässig sind, konnten Sie stets zwischen der staatlichen und autonomen Regelung, die günstigere, wählen. 

 

STEUERTABELLE – STAATLICHER STEUERSATZ

Besteuerungsgrundlage(bis EUR) Steuerzahllast(EUR) Steuerzahllast Schwelle(bis EUR) Steuersatz Vermögenssteuer(%)
0,00 0,00 167.129,45 0,2
167.129,45 334,26 167.123,43 0,3
334.252,88 835,63 334.246,87 0,5
668.499,75 2.506,86 668.499,76 0,9
1.336.999,51 8.523,36 1.336.999,50 1,3
2.673.999,01 25.904,35 2.673.999,02 1,7
5.347.998,03 71.362,33 5.347.998,03 2,1
10.695.996,06 183.670,29 folgend 3,5

VERMÖGENSSTEUER II

Zum 29.12.2022 wurde eine zweite Vermögenssteuer (RST) eingeführt, die ab 3 Mio Euro greift. Diese Steuerlast kann von den autonomen Regionen nicht freigestellt oder vermindert werden.

Nichtsteuerresidenten in Spanien haben keinen Freibetrag von 700.000 EUR.

Vermögenssteuer II – Autonome Regionen im Vergleich

 

Wichtig:

Diese Steuer würde mit Rückwirkung für das Jahr 2022 eingeführt, folglich ist sie jetzt zum Stichtag 31.12.2022 zwischen dem 01.07 und 31.07.2023 in der Steuererklärung 718 zu erklären. Die bisherige erste Vermögenssteuer (Erklärungsformular D714) ist bis zum 30.06.2023 zu erklären.

Wobei hier zu beachten ist, dass die Steuerlast der ersten bisherigen Vermögenssteuer bei Vermögen über 3 Mio EUR angerechnet wird.

Tipp:

Sollten Sie Vermögen in Madrid oder Andalusien haben, ist eine Einzelfalberatung zu empfehlen, da vor allen Dingen bei steuerlich Ansässigen eine Kappungsgrenze von 80% die Steuerlast vermindern kann.

 

Besteuerung in der zweiten erweiterten Vermögenssteuer (RST)

Besteuerungsgrundlage Steuerzahllast

EUR
Bis EUR Steuersatz
0,00 0,00 3.000.000,00 0,00
3.000.000,00 0,00 2.347.998,03 1,7
5.347.998,03 39.915,97 5.347.998,03 2,1
10.695.996,06 152.223,93 folgende 3,5

 

Berechnungsbeispiel Mallorca für Nichtsteuerresidente

Immobilieneigentum Anschaffungspreis 5.347.998,03 EUR – Steuersatz 2,1%
Steuerlast: 39.915,97 EUR

 

Abzugsposten:

Vermögenssteuer I

Auf den Baleaeren gilt die untenstehende Vermögenssteuertabelle, und man sieht, dass die Besteuerung schon höher ist.

Steuerzahllast 84.189.05 EUR – folglich fiele keine Reichensteuer an.

 

Steuer TIPP:

Hier ist zu beachten, dass bei dieser ersten Vermögenssteuer ein Freibetrag von 700.000 EUR besteht und stets gewählt wird, sprich die staatliche Vermögenssteuerertabelle angewendet wird.

Bei der staatlichen ersten Vermögenssteuer ergebe sich eine Steuerersparnis gegenüber der Mallorca Regelung, und nur eine Steuerlast von 59.462,33 EUR und auch hier findet die RST keine Anwendung, da niedriger.

 

Erste Vermögenssteuer Balearen – Mallorca, Ibiza (Steuerwahl zur günstigteren staatlichen Steuertabelle möglich und zu empfehlen)

Besteuerungsgrundlage (EUR) Steuerzahllast(EUR) Berechnungsgrundlage (EUR) Steuersatz
(%)
0 0 170.472,04 0,28
170.472,04 477,32 170.465 0,41
340.937,04 1.176,23 340.932,71 0,69
681.869,75 3.528,67 654.869,76 1,24
1.336.739,51 11.649,06 1.390.739,49 1,79
2.727.479 36.543,30 2.727.479 2,35
5.454.958 100.639,06 5.454.957,99 2,90
10.909.915,99 258.832,84 En adelante 3,45

 

Steuerfalle:

Die bisher beliebten Gestaltungen, dass eine Immobilie mit einer deutschen GmbH, oder GmbH Co KG, oder KG auf Mallorca gekauft werden, müssen überprüft werden, da mit der gesetzlichen Änderung zum 29.12.2022, rückwirkend Vermögenssteuer verlangt werden kann.

Sie sollten prüfen und sich dan ggf zu einer steuerlichen Beratung melden.

Ende Steuererklärungsfrist Vermögenssteuer I: 30.06.23 (Jahr 2022 Stichtag 31.12.2022).

 

 

JURISTISCHE KÖRPERSCHAFT – IMMOBILIENEIGENTUM IN SPANIEN

 

Kaufpreis der Immobilie hoeher als 700.000 EUR (bzw es gilt der hoehere Wert: Kaufpreis, Referenzwert, Katasterwert)

Zu beachten ist, dass Passiva und Verbindlichkeiten von der Finanzbehörde als irrelevant angesehen werden, nur der Kaufpreis wie unter Ziffer 2 ist für die Besteuerung entscheidend.

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Spanien, erlaubt Spanien die Durchgriffsbesteuerung, obgleich der Gesellschafter und die Geschäftsführung in Deutschland ansässig sind:

 

DBA: Artikel 21 Vermögen

(1) Unbewegliches Vermögen im Sinne des Artikels 6, das einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gehört und im anderen Vertragsstaat liegt, kann im anderen Staat besteuert werden.

(2) Bewegliches Vermögen, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaates im anderen Vertragsstaat hat, kann im anderen Staat besteuert werden.

(3) Seeschiffe oder Luftfahrzeuge, die im internationalen Verkehr betrieben werden, und Schiffe, die der Binnenschifffahrt dienen, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.

(4) Anteile an einer Gesellschaft oder einer anderen Personenvereinigung oder andere vergleichbare Beteiligungen, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 vom Hundert unmittelbar oder mittelbar aus in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, oder Anteile oder andere Rechte, die ihren Eigentümer unmittelbar oder mittelbar zur Nutzung eines in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichen Vermögens berechtigen, können in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen liegt.

(5) Alle anderen Vermögensteile einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden.

Spanien hat mit dem Artikel 5 LIP die nationale Beteuerungsgrundklage zum 29.12.22 in Kraft gesetzt, um Gesellschafter zu besteuern.

Art.5 Spanisches Vermoegenssteuergesetz

Im Rahmen der beschraenkten Steuerpflicht, eine natuerliche Person Rechte oder Gueter in Spanien hat, dies sie dort ausueben kann, dann gilt.

… mindestens 50% Immobilieneigentum in Spanien
… Netto – Verkehrswertbesteuerung zum 31.12.

A tales efectos, se considerarán situados en territorio español los valores representativos de la participación en fondos propios de cualquier tipo de entidad, no negociados en mercados organizados, cuyo activo esté constituido en al menos el 50 por ciento, de forma directa o indirecta, por bienes inmuebles situados en territorio español. Para realizar el cómputo del activo, los valores netos contables de todos los bienes contabilizados se sustituirán por sus respectivos valores de mercado determinados a la fecha de devengo del impuesto. En el caso de bienes inmuebles, los valores netos contables se sustituirán por los valores que deban operar como base imponible del impuesto en cada caso, conforme a lo dispuesto en el artículo 10 de esta ley.

BECKHAM LEY

Zum Abschluss noch eine positive Änderung in dem Gesetz, welches ab dem 01.01.2023 Anwendung findet.

Man kann nunmehr mit seiner deutschen GmbH eine Tochtergesellschaft in Spanien gründen und die Tochtergesellschaft muss gewerblich aktiv sein, und als Geschäftsführer kann man dann 5 Jahre lang zu 24% Geschäftsführergehälter bis 600.000 EUR Jahresgehalt beziehen.

Aus deutscher Sicht ist vorab die Wegzugsbesteuerung nach Art.6 ASTG zu beachten, um die Steuervorteile aus Spanien dann ungestört nutzen zu können, schliesslich ist es ein Wegzug aus Deutschland, wenngleich die unbeschränkte Steuerpflicht zumindest fiktiv beibehalten werden kann.

 

 

 

 

 


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