
Einkommensteuer Spanien Ferienimmobilie
Aktuell Manhschreiben – requerimiento AEAT
Seit dem 01.03.2019 gibt es automatische Schreiben der spanischen Finanzbehörde (AEAT) zur Aufforderung der Nachreichung der Nichtresidentensteuererklärungen, Modell 210, seit dem Jahre 2014.
Besonders in Regionen wie Mallorca, Ibiza, Menorca, Barcelona, Dénia, Málaga, Marbella, Teneriffa oder Gran Canaria werden diese Schreiben zahlreich versendet, durch den hohen Anteil an Immobilien und Wohnungseigentum von Ausländern und nicht steuerlich ansässigen in Spanien.
Was ist die Erklärung, Modell 210?
Die Erklärung, Modell 210, betrifft:
- die steuerliche Meldung von selbstgenutzten Ferienimmobilien in Spanien von einer in Spanien nicht steuerlich ansässigen Person. Die Steuerberechnung 19% auf die Besteuerungsgrundlage (2% bzw 1,1%) vom Katasterwert.
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- Steuerliche Meldung von Gewinnen aus Vermietung oder Immobilienverkauf
Die Schreiben der spanischen Finanzbehörde sind ernst zu nehmen. Wenn innerhalb von 10 Tagen die Steuererklärungen nicht freiwillig nachgereicht werden, kann die Finanzbehörde ein Bussgeld verhängen.
In der Regel werden bei Nicht Residenten Steuererklärungen ohne Vermietung nicht höhere Beträge als 200,00 EUR pro Steuererklärungen verlangt. Zu dem kommt der Verzugsaufschlag von 20% nach dem ersten Verzugsjahr + gesetzlicher Verzugszings von 4% pro Jahr für die Restverzugszeit.
Hintergrundwissen und FAQs
- Welche Steuern muss ich nach einem Immobilienkauf in Spanien zahlen, wenn ich nicht in Spanien dauerhaft lebe, sondern in Deutschland, Schweiz, Österreich. Die Immobilie nutze ich selber, sie wird nicht vermietet.
- Grundsteuer an die Gemeinde
- Nichtresidentensteuer für die Eigennutzung in der Steuererklärung 210 an die spanische Finanzbehörde (AEAT)
- Vermögenssteuer ab einem Immobilienkaufpreis von 700.000 EUR
- Warum muss ich die Steuererklärung – Einkommensteuer für Immobilieneigentum in Spanien für Nichtansässige, mit dem Formular 210 freiwillig agbeben?In Spanien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación), deshalb müssen Sie die Eigennutzungserklärung im Folgejahr selbst einreichen, bzw. wie bieten Ihnen die Vollständige Einreichung und Bezahlung dieser Einkommensteuer an.
Hinweis: Haben Ehegatten 50% Miteigentum an der Immobilie, dann muss jeder Ehegatte eine Steuererklärung 210 abgeben.
Berechnungsbeispiel
Auf dem Katasterbeleg von Ihrer spanischen Immobilie steht im Jahre 2018 der Katasterwert von 200.000 EUr und der Katasterwert wurde vor 5 Jahren aktualisiert.
Steuerberechnung
1,1% von 200.000 = 2.200 EUR
Steuersatz 19% für EU Bürger (Schweizer haben 24% Steuersatz) = Steuerzahlbetrag 418,00 EUR
Die Steuererklärung 2018 ist bis zum 31.12.2019 abzugeben.
Die Zahlung erfolgt über unsere Kanzlei und Sie erhalten nach Bezahlung die eingereichte Steuererklärung für Ihre Unterlagen.
Hinweis
Die Garage wird oftmals vergessen. Auch Garagen müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Das Baugrundstück ohne Bebauung wird dagegen steuerlich nicht erklärt.
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