Steuerprüfung Finanzbehörde Spanien
Bussgeldverfahren – Anfechtbarkeit Verfahrensfehler
Stand: 28.02.2023
Seit dem Jahre 2021 führt die spanische Finanzbehörde verstärkt Steuerprüfungen durch, sei es in der Körperschaftssteuer als auch in der Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Neben materiellen Fehlern in der Berechnung, fiktiven Zurechnungen in der Einkommensteuer bei Gesellschafter – SL Rechtsgeschäften oder unbegründeten Verweigerungen von Umsatzsteuerrückerstattungen, finden sich eine Vielzahl von formellen Verfahrensfehlern, die eine rechtliche Anfechtbarkeit der Steuerbescheide in Spanien begründen. Ein typischer Formfehler, der oftmals übersehen wird, aber zur Nichtigkeit des Steuerbescheides führt, ist die Zustellung von 2 Verwaltungsakten in der selben Zustellung durch die spanische Finanzbehörde.
Das oberste spanische Gericht hat hierzu Stellung genommen und klar gestellt, dass wohl zwei Verwaltungsakte in einer Zustellung erfolgen können, doch eine Verbundenheit ist abzulehnen, da dem Steuerpflichtigen dadurch die Rechtsmittelmöglichkeit genommen bzw verborgen werden.
Das oberste Gericht TS verlangt eine klare Trennung des einen und anderen Verwaltungsaktes und deren Rechtsmittel muss getrennt mit Frist und Verfahrensweg aufgeführt sein.
Es führt zur Nichtigkeit von beiden Verwaltungsakten, wenn gleichzeitig das Bussgeldverfahren wegen Zeitablauf (caducidad) mitgeteilt wird und wiederum die Neueröffnung des zweiten Bussgeldverfahrens.
„. Partiendo de la doctrina del TEAC puntualizada por la jurisprudencia del Tribunal Supremo, se admite pues la notificación en un mismo acto de la declaración de caducidad del primer procedimiento junto con la comunicación del inicio del segundo procedimiento, siempre que como exige el Tribunal Supremo exista “una clara indicación del diferente régimen de impugnación de uno y otro, expresando con claridad y separación el carácter y los requisitos de recurribilidad.
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Rechte, wenn notwendig auch vor den spanischen Finanzgerichten, Verwaltungsgerichten, bis hin zum europäischen Gerichtshof zu vertreten
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