MODELL 714 – Vermögenssteuer auf Eigentum und Rechte in Spanien
Das Steuermodell 714 ist ein Dokument, in dem die Vermögenssteuer angegeben wird, eine direkte persönliche Steuer, die auf das Nettovermögen von Privatpersonen erhoben wird.
Natürliche Personen mit Wohnsitz in Spanien und Nicht-Residenten, die Eigentum oder Rechte auf spanischem Territorium besitzen, sind verpflichtet, eine Vermögenssteuererklärung abzugeben.
Die Vermögenssteuererklärung ist eine Erklärung über das Vermögen, nicht über das Einkommen.
Die Erklärung ist vom Modell 720 zu unterscheiden. Mit der informativen Steuermeldung 720 melden Steuerresidente in Spanien ihre Eigentümer und Rechte im Ausland. Es handelt sich um rein informative Erklärung.
Wer muss das Formular 714 einreichen?
Steuerpflichtige, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind verpflichtet, die Vermögenssteuer mittels Modell 714 einzureichen:
- Wert des Vermögens oder der Rechte ist größer als 2.000.000 EUR. Persönliche Verpflichtungen oder Belastungen bleiben dabei unberücksichtigt.
- Sobald die Abzüge oder Freibeträge vorgenommen worden sind, ist die Steuerschuld auf dem Formular 714 zu begleichen.
- Wenn der Wert der Rechte und Vermögenswerte 2.000.000 EUR nicht übersteigt, muss die Steuererklärung abgegeben werden, wenn es zu einer Zahlpflicht kommt. In der Regel liegt dieser Betrag bei 700.000 EUR (die Immobilie des Hauptwohnsitz bis 300.000 EUR ist freigestellt). Diese Zahl variiert jedoch in einigen autonomen Gemeinschaften:
- Valencia: 600.000 EUR
- Katalonien: 500.000 EUR
- Aragón: 400.000 EUR
- Extremadura: 500.000 EUR
Das Formular für die Vermögenssteuererklärung wird elektronisch eingereicht.
Wann muss ich die Vermögenssteuererklärung abgeben?
Für das Formular 714 gelten Fristen zwischen dem 7. April und dem 30. Juni.
Unser Service
Wir erstellen die Steuerklärung, Modell 714 und geben sie als Ihre Fiskalvertreter in Spanien telematisch ab.
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