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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Einkommensteuer Spanien – Besteuerung der Mieteinnahmen

Abschreibung Spanien – 3% jährlich aufgrund welchen Wertes?

 

Wie berechne ich die Abschreibung ohne Bussgeldrisiko?

 

 

Für Steuerresidenten und Nichtsteuerresidenten mit Ferienimmobilien in Spanien gleichermaßen anzuwenden, sind die Regeln des spanischen Einkommensteuergesetzes (LIRPF), auf die sich das Nichtresidentensteuergesetz (LIRNR) bezieht.

 

Fristen

 

Bis zum 30.06.2020 ist die Einkommensteuererklaerung IRPF für das Jahr 2019 in ganz Spanien abzugeben, für die Mieteinkünfte müssen Nichtsteuerresidenten Quartalsmeldungen abgeben.

Neuerdings werden die Mieteinkünfte aus Vermietung einer Immobilie in der Einkommensteuerklärung D100, sei es aus dauerhafter Vermietung oder touristischer Vermietung, genauso exakt verlangt wie die Ausgaben.

Im Februar 2020 wurde vor dem obersten spanischen Zivilgericht eine Klage eingereicht, wie 3% jährliche Abschreibung auf den Gebäudewert zu berechnen ist, wenn es keine Erwerbskosten gibt.

 

Beispiel

 

Sie erben eine Immobilie auf Teneriffa oder Mallorca und diese hat einen Gebäudewert von 100.000 EUR.

 

Ist dieser Wert die Abschreibungsgrundlage?

 

Dies war in der Rechtsprechung bislang streitig und ist vom obersten Zivilgericht zu klären. Die spanische Finanzbehörde sah als Erwerbskosten nur an, was wirklich bezahlt wurde.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird für die Immobilie nichts bezahlt, sondern es fallen nur die Abwicklungskosten an (Steuern, Rechtsanwalt, Notar, Grundbuch, Steuerberater) und wenn diese Kosten höher waren als der Katasterwert, dann könnten diese Werte abgeschrieben werden, aber nicht der Anschaffungswert, da eben nichts bezahlt wurde.

 

Tipp

 

Bei einem Verkauf der Immobilie kann der Anschaffungswert aus einer Erbschaft oder Schenkung zur Ermittlung des Gewinnes herangezogen werden und ohne Abschreibung, um so höher angesetzt werden.


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