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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Kontrolle der Arbeitszeiten im Home Office Spanien

 

Das Home Office ist nur rudimentär im spanischen Arbeitnehmergesetz Art.13 ET und in den verschiedenen Tarifverträgen ausgestaltet, und einer der Schwerpunkte in

  1. einer Inspektion der spanischen Sozialversicherung und
  2. auch ein möglicher Kündigungsgrund des Arbeitnehmerverhältnisses ohne Entschädigungszahlung, ist die Nichterfassung oder Nichteinhaltung der täglichen Arbeitszeiten im Home Office durch den Arbeitnehmer.


Merke: Registrierungspflicht ausländischer Unternehmen

 

In Spanien nicht ansässige Unternehmen, folglich auch ein deutsches oder schweizer Unternehmen, dass einen Arbeitnehmer im Home Office in Spanien beschäftigt, muss die spanischen Arbeitsnormen einhalten und sich ordentlich bei der Sozialversicherung und Steuerbehörde registrieren.

SERVICE: Nutzen Sie unseren Kanzleiservice als Steuerbüro und Gestoria in Spanien zur Anmeldung des Unternehmens und des Arbeitnehmers in Spanien.

Service für Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Home Office beschäftigen



1. Kündigung Arbeitnehmer im Home Office in Spanien

 

Ein Arbeitnehmer im Home office in Spanien, der nicht täglich ordnungsgemäß seinen Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende an sein Unternehmen meldet, kann nach einer Abmahnung und Nichtfolgeleistung, fristlos disziplinarisch gekündigt werden, ohne die Entschädigungszahlung zu erhalten. Die meisten Unternehmen haben elektronische Zeiterfassungssysteme eingeführt, die bei Nutzung des PC, die Zeit erfassen.

Ebenso ist es in Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer auf Anordnung des Unternehmens im Home Office nicht verbleibt, sondern den Arbeitsplatz im Unternehmen verlangt.

 

2. Sozialversicherungsprüfung

 

Die Betriebsprüfungen werden nach der Corona Krise zunehmen, um zum einen den Missbrauch der ERTEs (Kurzarbeitanträge) zu prüfen und zum anderen auch, ob

  • Arbeitszeiten und Zeiterfassung im Home Office
  • Arbeitsschutz im Home Office eingehalten werden.


Bussgeld:

Die Sozialversicherung kann ein Bussgeld von 626 bis zu 6.250 EUR verhängen, wenn das Unternehmen dem Arbeitnehmer im spanischen Home Office kein Zeiterfassungssystem zur Verfügung stellt.

 

 

 

 


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