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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Entsendung Spanien – Kraftfahrzeugkosten

 

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien, und Steuerberater in Spanien berät und betreut Sie auf deutsch mit seinem Legalium Team in Spanien bei:

  • Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
  • Steuerliche Anmeldung in Spanien
  • Steuerliche Betreuung in Spanien
  • Arbeitsvertragserstellung Spanien
  • Lohnabrechnungen
  • Sozialversicherungssachen

 

1. Fall aus der Praxis

 

Ein typischer Entsendungsfall ist, dass ein Unternehmen in Deutschland einen Handelsvertreter nach Spanien zur Neukundenadquisition entsendet.

Der Handelsvertreter erhält ein Fahrzeug, welches er privat und geschäftlich nutzt. Das Kraftfahrzeug wird geleast.

 

Kann das Unternehmen die Ausgaben steuerlich geltend machen?

 

Mit der aktuellen Entscheidung der Finanzgerichte vom 11.04.2018 wurde folgendes entschieden. Ein deutsches Unternehmen, welches einen Arbeitgeber nach Spanien entsendet und ihm ein Kraftfahrzeug, welches geleast wurde, zur Verfügung stellt, dieses Kraftfahrzeug steuerlich als Ausgabe geltend machen kann.

Ausgaben wie die Leasingrate, Reparaturen, KFZ Steuer und KFZ Versicherung sind in der spanischen Körperschaftssteuer absetzbar, wenn sie ordentlich mit Rechnungen buchhalterisch erfasst werden.

Es ist stets zu betonen, dass es Rechnungen als Ausgabenbelege sein müssen und keine Tickets.

 

 

2. Fall aus der Praxis – Kilometerpauschale

 

Der entsendete Arbeitnehmer nutzt seinen eigenen Wagen für Dienstreisen, anstelle eines Firmenwagens.

 

Aktuell 30.07.2023 

 

Das Finanzministerium hat aktuell zwei Ministerialerlasse unterzeichnet, mit denen die Entschädigung für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs für Dienstreisen von 0,19 auf 0,26 EUR pro Kilometer erhöht wird.

Zu beachten ist, dass das Unternehmen trotzdem nicht verpflichtet ist, 0,26 EUR / Kilometer zu zahlen, durch die neue Verordnung wurde lediglich bestimmt, dass der Betrag bis 0,26 EUR von der Einkommensteuer befreit bleibt.

Auf der Grundlage dieser neuen Massnahme können die Tarifverträge geändert werden, es handelt sich jedoch um eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers.

Für Zahlungen höherer Beträge muss Einkommensteuer bezahlt werden.

 

Problemkonstellationen Entsendung nach Spanien:

Die Entsendung nach Spanien ist nicht nur arbeitsrechtlich komplex, auch steuerrechtlich gilt es stets abzuprüfen.

  • entsteht eine Betriebsstätte durch die Entsendung?
  • mit der Entstehung einer Betriebsstätte, wird das deutsche Unternehmen körperschaftssteuerpflichtig in Spanien
  • wird das Kraftfahrzeug in Deutschland gekauft, geleast oder in einem Renting erworben und dann in Spanien genutzt?
  • Kraftfahrzeugnutzung mit ausländischem Kennzeichen in Spanien, ist normalerweise untersagt wenn der Kraftfahrzeugfïhrer oder Halter steuerlich in Spanien ansässig ist und damit eine Ummeldepflicht innerhalb von 2 Monaten besteht.

 

Wir stehen Ihnen für die rechtliche Beratung in Spanien zur Verfügung.

 


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