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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Einkommensteuer Spanien

Impuesto sobre las Rentas de Personas Físicas

 

 

Frage

Bin ich verpflichtet die Einkommensteuererklärung und auch die spanische Vermögenssteuererklärung abzugeben?

 

Antwort

Haben Sie mehr als 183 Tage in Spanien im Jahre 2024 gelebt? Ja, dann sind Sie erklärungspflichtig.

Haben Sie Einkünfte? Dann beraten wir Sie gerne zu Ihrer Verpflichtung.

Haben Sie ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro? Dann ist eine Beratung zu empfehlen. Wir beraten Sie auf deutsch und spanisch.

 

 

Nutzen Sie unser 3 Stufen Modell

 

 

Im folgenden ein Beispiel fuer typische Besteuerungsgrenzen, die wir in jedem Einzelfall für Sie prüfen (Gesetz: art 96 de la Ley 35/2006 IRPF = spanisches Einkommensteuergesetz):

 

Einkünfte aus Arbeit, Rente etc.
Mindestbruttoeinnahme jährlich, bei einem Zahler                22.000 €
Verschiedene ZahlstellenBeispiel: Witwenrente und eigene Rente Die zweite Zahlstelle übersteigt nicht 1.500 EUR jaehrlich, es  bleibt bei 22.000 EUR jährliche Einkommensgrenze zur Erklärungspflicht                22.000 €
Die zweite Zahlstelle übersteigt 1.500 EUR jährliche Zahlungshoehe, dann sinkt die Mindesterklärungsgrenze auf:                15.876 €
Einkünfte aus Zinsen, Miete, etc Mindesterklärungsgrenze:                  1.600 €
Zweitwohnungssteuer (Wissen Sie schon: nicht nur nichtsteuerlich Ansässige müssen diese Steuer erklären) + Subventionen (Solaranlage, Elektrofahrzeug etc) Mindesterklärungsgrenze                  1.000 €
Gesamteinkünfte  
Arbeit                  1.000 €
Miete  
Selbstständigkeit  
Vermögensverluste bei Aktienverkauf, Immobilienverkauf etc –                   500 €
Selbständige sind stets erklärungspflichtig:                     0 €

 

Unser Service

Unsere Rechts- und Steuerkanzlei berät Sie in allen Fragen des spanischen Einkommensteuerrechts. Wir berechnen Ihre Einkommensteuerpflicht und sind Ihn en bei der Ausfüllung des Steuerformulars behilflich. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre unbeschränkte Einkommensteuerfpflicht in Spanien prüfen können. Beachten Sie dass auch Steuerinländer mit ausländischem Vermögen verpflichtet sind, eine Auslandsvermögensinformationserklärung, Modell 720, abzugeben. Die Erträge aus diesem Vermögen sind in der spanischen Einkommensteuererklärung anzugeben und in der Vermögenssteuererklärung zu Ihrem spanischen Vermögen zu addieren.

EINKOMMENSTEUER 2026

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 und unbefristet gelten folgende Neuerungen:

Änderungen bei den Abzügen in der IRPF des autonomen Gebiets

Kosten für Studien höherer Bildung

Für Fälle, in denen ein höherer Abzug von 1.920 € (statt 1.800 €) gilt – für Steuerpflichtige mit steuerpflichtiger Bemessungsgrundlage unter

  • bisher 36.300 €, nun 37.062 €. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen für den allgemeinen Abzug von 1.800 € je unter 25-jährigem Kind in weiterführender Ausbildung außerhalb der Insel des gewöhnlichen Wohnsitzes angehoben:
  • bei Einzelveranlagung: bisher 45.500 €, nun 46.455 €;
  • bei gemeinsamer Veranlagung: bisher 60.500 €, nun 61.770 €.

Kosten für nicht-universitäre Studien und Umzugskosten

  • Einzel: 46.455 € (statt 45.500 €)
  • Zusammen: 61.770 € (statt 60.500 €)
  • Anteile ≤ 40 % des Kapitals oder der Stimmrechte (inklusive naher Angehöriger),
  • kein Geschäftsführerstatus,
  • Mindesthaltedauer: 3 Jahre,
  • das Unternehmen erfüllt die Anforderungen gemäß DLeg Canarias 1/2009, Art. 9.3.d). Für Gesellschaften, die von Universitäten oder Forschungseinrichtungen gegründet oder beteiligt sind, sowie bei Investitionen in Arbeitsgesellschaften (= Gesellschaftsform oder Genossenschaft), erhöht sich der Satz auf 30 %, maximal 6.000 €, und es entfällt die Erfüllung bestimmter Bedingungen gemäß DLeg Art. 9.3.d).3º.
  • Einzel: 46.455 € (statt 45.500 €)
  • Zusammen: 61.770 € (statt 60.500 €) bleibt

Familien mit vielen Kindern (Mehrkindfamilien)

Der Nachweis über den Familienstand muss nicht mehr zwingend vom Staat stammen – es reicht ein Nachweis der zuständigen kanarischen Behörde oder entsprechenden Behörden anderer Autonomen Gemeinschaften.

  • bei Einkommen < 26.035 € (bisher 25.500 €): 5 %
  • bei Einkommen ≥ 26.035 € und < 46.455 € (bisher 45.500 €): 3,5 %

Umbaumaßnahmen für Wohnen bei Behinderung

Für behinderte nahe Angehörige mit behindertem Grad ≥ 65 % wird die Einkommensgrenze auf  35.735 € pro Person angehoben (statt bisher 35.000 €).

  • Einzel: 46.455 €
  • Zusammen: 61.770 € erzielen. Bei gemeinsamer Veranlagung erhöht sich die Grenze um 15.315 € (statt 15.000 €).
  • Einzel: maximal 46.455 €
  • Zusammen: maximal 61.770 €
    Wird diese überschritten, ist der maximale Abzugsbetrag auf 150 € pro Jahr begrenzt.

Pflegebedürftige Angehörige mit Behinderung

Gilt nur, wenn das Einkommen im betreffenden Jahr nicht höher ist als

  • Einzel: 46.455 €
  • Zusammen: 61.770 €

 


neue autonome Steuerprogression (Tarif auf die allgemeine Bemessungsgrundlage):

 

Wichtig: Stets zum staatlichen Einkommensteuersatz zu addieren
Tranche
Bemessungsgrundlage ab (€)
Festbetrag (€)
Anwendbar auf Bemessungsgrundlage bis (€)
Steuersatz (%)
1
0
0
13.748,00
9,00 %
2
13.748,00
1.237,32
5.674,00
11,50 %
3
19.422,00
1.889,83
16.502,00
14,00 %
4
35.924,00
4.200,11
21.642,00
18,50 %
5
57.566,00
8.203,88
35.702,00
23,50 %
6
93.268,00
16.593,85
30.477,00
25,00 %
7
123.745,00
24.213,10
– (kein Limit)
26,00 %

 

Steuerfreistellung, Arbeitnehmer Ausland

Ein Arbeitnehmer, der in Spanien ansässig ist, hat bis zu 60.100,00 EUR Arbeitslohn steuerfrei, wenn er im Ausland gearbeitet hat.
Diese Freistellung ist kompatibel mit einer Home Office Tätigkeit in Spanien, wenn der Ingenieur nicht nur planerisch von Spanien aus tätig ist, sondern auch auf der Baustelle in Deutschland arbeiten muss.

Die gesetzlichen Voraussetzungen sind:

Tätigkeit wird im Ausland, bsp Deutschland oder Schweiz ausgeführt.

  • Der Arbeitgeber ist kein Unternehmen, welches in Spanien ansässig ist.
  • Im Tätigkeitsstaat muss die Besteuerung der Arbeitseinkünfte erfolgen und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien existieren.
  • Für die Berechnung der maximalen Grenze von 60.100,00 EUR sind die Tage ausserhalb Spaniens zu berücksichtigen und die anteilsmässige Vergütung.
  • Diese Steuerfreistellung ist nicht kompatibel mit Zahlungen für Verpflegungsmehraufwand. Der Verpflegungsmehraufwand wird in Spanien steuerfrei gestellt, wenn er bestimmte Schwellenwerte nicht überschreitet.
    Sogenannter Verpflegungsmehraufwand (Mahlzeiten, Hotelunterkunft) wird als manutencion y estancia bezeichnet und bei einem Auslandsaufenthalt in Deutschland oder Schweiz kann der Arbeitgeber 91.35 EUR täglich steuerfrei zahlen.

 

Selbständigkeit

Wenn Sie in Spanien freiberuflich sind, müssen Sie pauschale Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkünfte leisten. Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen richtet sich nach der für das Steuerjahr voraussichtlich geschuldeten Steuer. Jeder Steuerpflichtige, dessen Einkünfte einen bestimmten Mindestbetrag übersteigen, muss seine Steuerschuld selbst berechnen und nach Ablauf des Steuerjahres eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Etwaige Einkommensteuerrückstände sind bei Abgabe der Steuererklärung in voller Höhe oder in Raten zu zahlen.

 

Erträge aus Vermögen – Bankvermögen, Gewinne aus Immobilienverkäufen, Dividenden, Zinserträge

Wer in Spanien ansässig ist, unterliegt hinsichtlich der Erträge aus Bankgeschäften der spanischen Einkommensbesteuerung (IRPF). Die Banken behalten den für die Steuer bestimmten Teil der Zinsen ein. Der Steuerzahler erhält jährlich eine Übersicht – extracto fiscal – für die Steuerbehörde.

 

  • Kapitalanlagen
  • Dividenden
  • Zinserträge
  • Gewinne aus Immobilienverkäufen
  • Gewinne aus Verkäufen von Geschäftsanteilen an einer spanischen GmbH (SL)
  • Gewinne aus Bitcoinverkäufen

 

Besteuerungsgrundlage bis (EUR) Steuerzahlbetrag (EUR) Grundlage Rest (EUR) Steuersatz (%)
0 0 6.000 19
6.000 1.140 44.000 21
50.000 10.380 150.000 23
200.000 44.880 folgend 27
300.000 71.880 folgend 30

 

Gewinnbesteuerung auf Immobilienverkauf

Ein Gewinn aus einem Immobilienverkauf im Jahre 2026 ist zu erklären, wenn:

  • selbst wenn die Immobilie in Deutschland verkauft wurde und der Verkäufer dauerhaft in Spanien ansässig ist
  • wenn die verkaufte Immobilie in Spanien an den Mieter verkauft wurde. Hier ist zu beachten, dass der Anschaffungspreis durch die Abschreibung der Immobilie von 3% jährlich gemindert wurde, und damit beim Verkauf der Immobilie ein höherer Gewinn zu versteuern ist
  • Nichtssteuerresidenten müssen nicht jetzt den Verkauf einer Immobilie und den Gewinn erklären, sondern während des Jahres, und zwar innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufstermin beim Notar.

Mieteinnahmen

Wenn Sie als Steuerreisdente Ihre Wohnung in Spanien vermieten, sind Sie verpflichtet, die Mieteinnahmen zu versteuern.

Absetzbare Ausgaben:

  • Nebenkosten des Kaufes der Ferienwohnung wie Notar, Grunderwerbsteuer (ITP), etc.
  • Erhaltungsaufwand – bsp. Fussbodenerneuerung
  • Kosten der Eigentümergemeinschaft (cuota de la comunidad)
  • jährliche Grundsteuer (IBI)
  • Zinsen für Bankkredite, die mit dem Kauf oder der Renovierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen
  • Versicherung der Wohnung

Alle Ausgaben müssen mit ordentlichen Rechnungen belegt werden.

 

Deutsche Lebensversicherung

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Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im deutsch-spanischen Steuerrecht und lassen Sie sich beraten oder Ihre Einkommensteuererklärung, Vermögenssteuererklärung oder Auslandsvermögenssteuererklärung (Modell 720) erstellen.


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