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Steuerpflichten Firma in Spanien

Vermögensgesellschaft – Pflichten, Risiken

 

Die häufigsten Probleme bei Vermögenhaltungsgesellschaften in Spanien, sogenannte sociedades patrimoniales, entstehen durch fehlende ordentliche steuerliche und rechtliche Pflege dieser Gesellschaftskonstruktionen.

Das Urteil vom BFH vom 12.06.2013 hat dem Grunde nach nichts Neues ergeben, jedoch ist positiv zu beurteilen, dass viele Inhaber von spanischen Sls, sich erstmals nach Jahren wieder mit der Bilanz Ihres Unternehmens auseinandergesetzt haben.

In der Praxis häufig, werden die spanischen Sls von Ihren Inhabern völlig vernachlässigt in Rechts- und Steuerfragen behandelt und dies hat der BFH (deutsche Bundesfinanzgericht) zum Anlass genommen, dass Thema der verdeckten Gewinnausschuettung für deutsche Inhaber mit deutscher unbeschränkten Einkommensteuerpflicht als Besteuerungsgrundlage in der deutschen Einkommensteuer.

Wer mittels einer spanischen SL eine hochwertige spanische Immobilie auf Mallorca hält und diese selbst nutzt, der muss diese Nutzung versteuern, wenn er nicht ordentlich die Miete für die Nutzung an die spanische SL zahlt. Der Ansatz ist korrekt, da die SL eine selbständige Vermögenseinheit – juristische Person – ist, wenngleich zu Unverständnis führt, dass der Inhaber der SL auch meist der Alleinnutzer ist, praktisch die spanische SL zum Vermögen des Nutzers gehört.

Der Inhaber der spanischen SL müsste keine Miete zahlen, wenn er selbst, direkt, die Immobilie in seinem Privateigentum hätte. Diese Annahme ist jedoch ein Trugschluss, da in Spanien auch die Eigennutzung von Immobilien versteuert werden muss.

Hier greift die Besteuerung nach dem Katasterwert, 2% davon, ist zur Zeit (Jahr 2025) mit 19% zu besteuern.

 

Um Probleme mit den deutschen und spansichen Finanzbehörden zu vermeiden empfehlen wir folgende Massnahmen

  1. Regelmässige Buchhaltung und jährliche Bilanzerstellung zur Vermeidung der Entziehung der Steuernummer (CIF) der SL.
  2. Eigennutzung und Fremdnutzung der Immobilie sind durch Mietverträge zu dokumentieren, um die Vermutung der verdeckten Gewinausschüttung zu vermeiden.
  3. Darlehen der Gesellschafter sind mit Darlehensverträgen zu dokumentieren, um Zinslasten zu regulieren.
  4. Unterkapitalisierung durch fehlende Kapitalerhöhung und Zinslasten durch Darlehen – durch Kapitalerhöhung und buchhalterische Sanierung regulieren.
  5. Regelmässige Steuerklärungen für Zinszahlungen auf Einkommensteuerebene des Gesellschafters

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