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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuerreduzierung Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria)

 

Forschung und Entwicklung (FE) im Jahre 2024

 

Die direkte Steuerlastreduzierung setzt nicht an der Besteuerungsgrundlage an, sondern ist eine direkte Minderung der Steuerzahllast, und damit wesentlich effektiver zur Steuerersparnis einsetzbar.

Neben der Deduccion für Forschung und Entwicklung ist auf den Kanarischen Inseln die Steuerlastreduzierung für die Filmindustrie (Art.36.1. LIS) sehr interessant und neben der Gründung einer ZEC Gesellschaft mit 4% Körperschaftssteuerlast ein Steueranreiz, der für eine Investition auf Teneriffa oder Gran Canaria spricht.

Zudem können die Investoren die steuerlichen Vorteile nach Art.39.7. LIS mit einem Finanzierungsvertrag ebenso nutzen.

 

Beispiel aus der Praxis:

Die spanische SL (I) finanziert mit 1 Mio EUR eine Filmproduktion, die ein Gesamtvolumen von 6 Mio EUR hat. Die 1 Mio EUR werden im Juli 2024 bezahlt. Im Gegenzug erhält der Investor eine steuerliche Ermässigung von 1.1 Mio EUR (deducción) abgetreten.

Die Steuerlastreduzierung des Filmproduzenten betrug 1.550.000,00 (1 Mio x 0.3.+5 Mio + 0.25), folglich verbleiben ihm 450.000 EUR. Der Investor hat 100.000 EUR Gewinn aus der Investition von 1 Mio EUR, und hierfür kann er in der Körperschaftssteuererklärung die abgetretene Steuerlastreduzierung vom Filmproduzenten anwenden, um die Steuerlast zu vermindern.

 

Im folgenden die Einzelheiten zu der Steuerlastreduzierung Forschung und Entwicklung:

Generell kann jedes Unternehmen mit Sitz in Spanien, das FE- Aktivitäten durchführt, eine Reihe von Steuervergünstigungen bei der Körperschaftssteuer beanspruchen. Im speziellen Fall von Unternehmen mit steuerlichem Sitz auf den Kanarischen Inseln, können diese aufgrund der Bestimmungen von Artikel 94. 1 a) des Gesetzes 20/1991 vom 7. Juni über die Änderung der steuerlichen Aspekte des kanarischen Wirtschafts- und Steuerregimes von einer deutlich höheren Intensität der Steuervergünstigung im Vergleich zu den übrigen Unternehmen auf dem spanischen Festland profitieren, wie die folgende Tabelle zeigt:

 

 

  Kanarische Inseln Spanischer Staat
FE-Aktivitäten (Ausgaben) 45% (75,6%*) 25% (42%*)
Zusätzliches exklusives FE-Personal 37% 17%
Investitionen in FE-Aktivitäten (Anlagevermögen) 28% 8%
Technologische Innovation 45% 12%
Quotengrenze 60 – 90 % 25 – 50 %
Frist für die Anwendung der Abzüge 18 Jahre 18 Jahre

 

Es wird ein Aufschlag von 30,6 % des Abzugs (auf den Kanarischen Inseln 45 % + 30,6 % = 75,6 %) auf die FE- Ausgaben des betreffenden Jahres angewandt, die die durchschnittlichen FE-Ausgaben der beiden unmittelbar vorangegangenen Jahre übersteigen.

Die Abzugshöchstgrenze liegt bei 60% der gesamten Körperschaftssteuerschuld und steigt auf 90%, wenn der Betrag des FE-Abzugs, der den Ausgaben des Jahres entspricht, allein 10% der positiven bereinigten Bruttosteuerschuld übersteigt.

Werden mehr Steuerabzüge generiert, als für die Körperschaftssteuer verwendet werden können, ist es möglich, sie zu akkumulieren und in den folgenden 18 Jahren zu verwenden.

 

Vorteile von Steuerabzügen FE:

 

Steuerabzüge für FE sind mit Subventionen und anderen steuerlichen Anreizen wie der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Personal, das FE-Tätigkeiten nachgeht, vereinbar.

Direkte, kostenlose und allgemeine Anwendung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann von jedem Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Der Erfolg des Projekts ist auf keiner Ebene erforderlich, weder technologisch noch kommerziell. Erforderlich ist nur, dass es Wissen schafft.

Es handelt sich um einen Anreiz, der direkt proportional zu den Investitionen in FE-Aktivitäten ist.

Es besteht die Möglichkeit der Monetarisierung des Steuerabzugs, die darin besteht, beim Finanzministerium die Rückerstattung des überhöhten Abzugs zu beantragen, indem eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, die im Gesetz 14/2013 vom 27. September und ins besondere in Artikel 26, Absatz 1 vorgesehen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen, die unter die Sonderregelung der Kanarischen Sonderzone (ZEC) fallen, diesen Abzug nicht beantragen können, da schon steuerbeguenstigt nur 4% Koerperschaftssteuer bezahlen.

Bei audiovisuellen Produktionen (Film, Werbung) auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, etc): Dies beinhaltet eine Ermäßigung zwischen 45 % und 54 % für nationale und internationale audiovisuelle Produktionen, sofern die Anforderungen erfüllt werden und innerhalb der zu diesem Zweck festgelegten gesetzlichen Grenzen.


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