Spanien: 0034-922-788 881 // Deutschland: 0049-7542-937 982 info@steuerberaterspanien.com
Seite wählen
Logo Advance

ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuererklärung Firma Spanien

verbundene Geschäfte – Steuerprüfung

Während einer Steuerprüfung wird eine von der Regelung für Verrechnungspreise bei verbundenen Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen abgeleitete Wertberichtigung vorgenommen.

Obwohl die Bussgeldvorschriften für die Dokumentationspflicht für diese Art von Transaktionen nicht anwendbar ist, da die Gegenleistung für die in der Steuerperiode getätigten Rechtsgeschäfte einen Marktwert von 250.000 Euro nicht übersteigt, wird das rechtswidrige Verhalten nach der in den steuerlichen Verfahrensvorschriften festgelegten allgemeinen Regelung (spanische Abgabenordnung LGT Art.191) mit einem Bussgeld belastet.

Das oberste Gericht hatte nunmehr zu entscheiden, ob die Anwendung der Bussgeldvorschriften der Abgabenordnung als allgemeine Normen, der Pflicht des Gesetzgeber genüge tut, dass Bussgelder stets falltypisch vom Gesetzgeber geregelt werden müssen, so dass der Steuerpflichtige die Konsequenzen seiner Handlung vorwegsehen kann.

Das oberste spanische Gericht hat dies bejaht, mit der Begründung, dass in dem Falle, dass durch die rechtlich fehlerhafte Bewertung dem spanischen Finanzamt durch eine niedrigere Steuerzahlung ein Schaden entsteht, dass damit auch die Anwendbarkeit der allgemeinen Bussgeldvorschriften gerechtfertigt sind.

Im Umkehrschluss, sollte es durch die falsche Festsetzung der Verkehrswerte zu keiner Steuerlastminderung kommen, dann kann auch kein Bussgeld verhängt werden.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Steuerprüfung verbundene Geschäfte: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 1 abgegebenen StimmenLoading...


Kontaktieren Sie uns

Hinweis: Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung

Advance Legaltax Solution

Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

Pin It on Pinterest

Share This