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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Körperschaftssteuer aktuell 2025

 

Steuersatz Körperschaftssteuer 2025

 

15% – gilt in den ersten beiden Steuerjahren einer neu gegründeten spanischen SL mit Gewinn und ohne Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe.

 

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Körperschaftssteuersätze für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1.000.000,00 EUR.

  • Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 21%
  • im Übrigen: 22%

Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR Jahresumsatz

  • Körperschaftssteuersatz: 24%

 

Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2026

 

  • Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 19%
  • im Übrigen: 21%
  • Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 23%

Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2027

 

  • Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 17%
  • im Übrigen: 20%
  • Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 22%

Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2028

 

  • Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 21%

     

    Steuerpflicht

    Steuerpflichtig sind normalerweise juristische Personen: SL (GmbH), SA (Aktiengesellschaften) etc.

    HINWEIS: Auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts (sociedades civiles) sind nunmehr körperschaftssteuerpflichtig.

     

    Steuerbefreiungen

    Steuerbefreit sind juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht bzw ohne gewerbliche Tätigkeit.

    Fluggesellschaften oder auch Schiffahrtsunternehmen können im Rahmen von gegenseitigen binationalen Abkommen steuerfrei sein.

     

    Besteuerungszeitraum

    Normalerweise ist das Kalenderjahr auch gleichzeitig das Geschäftsjahr und damit der Besteuerungszeitraum. Doch es gibt Sektoren, wie der Tourismus, Reisesektor, Hotelgewerbe, die das Geschäftsjahr traditionell am 31.10. enden lassen.

     

    Fälligkeit der Körperschaftssteuer einer spanischen SL

    31.12.xx

    Das Gesetz setzt die Fälligkeit bei Abweichungen des Geschäftsjahres auf die ersten 25 Tagen nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres.

    TIPP: Bei Auflösungen von einer spanischen SL, die heutzutage gerade bei Vermögenshaltungsgesellschaften wegen der strikten deutschen BFH Rechtsprechung häufig vorkommt, beginnt die 6 Monatsfrist für die Steuererklärung in der spanischen Körperschaftssteuer nach Eintragung der Auflösung der SL im Handelsregister.

     

    Besteuerungsgrundlage

    Besteuerungsgrundlage = Einnahmen – Ausgaben – Verlustvortrag

    Steuerspar TIPP: In Spanien ist der niedrigste Besteuerungsort die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma, La Gomera, Lanzarote), da es die sogenannte RIC gibt. Die RIC erlaubt eine Verminderung der Besteuerungsgrundlage von bis zu 90% im Sinne einer Ansparrückstellung mit Investitionspflicht in das spanische Unternehmen auf den Kanarischen Inseln.

    Besonderheit Vermögenshaltungsgesellschaft: Diese Gesellschaft hat mehr als 50% Immobilienvermögen und ist nicht gewerblich aktiv.

    Mit der Rechtsprechung vom 04.09.2015 ist auch bei diesen Vemögenshaltungsgesellschaften der Ausgabenabzug möglich, obgleich nicht gewerblich tätig.

     

    Ausgaben (Gastos)

    Bei jeder Steuerprüfung werden die Ausgaben, die gewinnmindernd sind, geprüft. Ausgaben werden in der Regel durch Rechnungen nachgewiesen, aber die Ausgaben können auch anderweitig nachgewiesen werden (Art. 106.4 LGT).

     

    Sonstige Minderungsoptionen der Besteuerungsgrundlage

    a. Immaterielles Aktivvermögen (patent box)

    b. Kapitalrückstellung

    Steuersatz

    Steuersatz allgemein: 25% 

    Ermässigter Steuersatz von 15% in den ersten beiden Steuerjahren einer neu gegründeten spanischen SL mit Gewinn und ohne Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe. Es wird hervorgehoben, dass es sich um eine neue gewerbliche Aktivität handeln muss.

    Positives Beispiel: Zwei Toningenieure sind freiberuflich tätig und gründen mit der gleichen Aktivität eine spanische SL – hier ist die Steuervergünstigung von 15% anzuwenden.

    Negatives Beispiel: Ein Ehepaar betreibt ein Restaurant und nach dem der Inhaber in Rente geht, wird das Restaurant an eine SL verkauft, die den Kindern gehört, wobei der Inhaber noch 30% Anteile hält, dann soll die Steuervergünstigung von 15% nicht greifen, da keine NEUE gewerbliche Aktivität vorliegt.

    Ermässigter Steuersatz von 4% von ZEC Unternehmen auf den Kanarischen Inseln

    ZEC Kanarische Inseln

     

    Steuerminderung bei Wohnungsvermietung

    Das spanische Körperschaftssteuergesetz hat im Art.48 sieht wesentliche Steuervergünstigung für eine spanische SL (GmbH) vor. Diese führt zu einer Steuerminderung von 85% in der Körperschaftssteuer und zwar in ganz Spanien und ist damit auf den Balearen – Mallorca, Ibiza, genauso wie in Barcelona und auf den Kanarischen Inseln Teneriffa und Gran Canaria gültig. Beachten Sie, dass auf den Kanarischen Inseln weitere Steuervergünstigungen gelten.

    Beispiel:

    Eine spanische SL erwirbt 8 Wohnungen zur dauerhaften Vermietung und hat 100.000 EUR Besteuerungsgrundlage. Normalbesteuerung beträgt 25% = 25.000 EUR Körperschaftssteuer. Bei der Steuerbegünstigung von 85% muss die Gesellschaft lediglich 3.750 EUR Körperschaftssteuer zahlen und hat somit ein Steuerersparnis von 21.250 EUR.

     

    Direkte Minderung der Steuerzahllast

    Steuerzahlung im Ausland und Anrechnung nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)

    DBA Deutschland/Spanien

    Steuerliche Subvention von bestimmten gewerblichen Aktivitäten (Filmproduktion u.a.)

     

    Steuererklärungsmodelle

    Modell 200 – Körperschaftssteuererklärung Spanien

    Modell 220 – Körperschaftssteuererklärung Spanien für Unternehmensgruppen

     


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