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Steuerpflichten Firma in Spanien

Körperschaftssteuer – allgemeine Informationen

 

 

Die Körperschaftssteuer ist eine direkte Steuer.

Sie findet bei juristischen Personen Anwendung, vor allen Dingen in der Praxis die spanische SL (GmbH), spanische SA (AG), aber auch der Verein als juristische Körperschaft.

Der Besteuerung einer spanischen SL als Körperschaft liegt der Gewinn eines Geschäftsjahres zugrunde, der durch die handelsrechtlich vorgeschriebene Buchhaltung ermittelt wird.

Die Körperschaftssteuer ist in Spanien einheitlich, lediglich auf den Kanarischen Inseln gibt es Sonderregelungen, die zu einer weiteren Steuervergünstigung bis hin zu einem Niedrigsteuersatz von 4% führen.

Die allgemeine spanische Besteuerung von spanischen Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die spanische SL, vergleichbar mit der deutschen GmbH, hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Steuersatz Körperschaftssteuer

 

Jahr 2022: 25%

Jahr 2023: 23%

Jahr 2024: 25%

 

Körperschaftssteuer – Abgabe der Steuererklärungen

 

Für die meisten Unternehmen fällt der Steuerzeitraum mit dem Kalenderjahr zusammen.

Ausnahmen: Auflösungen von einer spanischen Firma, Änderung des Geschäftsjahres wie in der Reisebranche, Hotelsektor etc

Abgabefrist der spanischen Körperschaftssteuererklärung: Folgejahr 1.7.-25.7.xx

 

Körperschaftssteuer – Steuersatz

 

Allgemeiner Steuersatz:

Der allgemeine Steuersatz betrugt seit dem 01.01.2016 25%. Seit dem Jahre 2014 ist die Steuerhöhe von den damaligen 30% bis auf die heute geltenden 25% gesunken. Für das Jahr 2023 galt der Steuersatz von 23%, ab dem 01.01.2024 beträgt der Steuersatz wieder 25%.

 

Ermässigte Steuersätze:

 

15% – gilt in den ersten beiden Steuerjahren einer neu gegründeten spanischen SL mit Gewinn und ohne Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe.

20% – gilt für Genossenschaften. Dieser Satz gilt für Unternehmen, die Genossenschaften sind und steuerlich geschützt werden.

10% – gilt für Vereine und Stiftungen: Dieser ermäßigte Satz gilt für Vereine, die als gemeinnützig erklärt wurden, und für Stiftungen, die im entsprechenden Register eingetragen sind, für die die Steuerregelung für gemeinnützige Körperschaften gilt.

Berechnung der Körperschaftssteuer

 

Die spanische Körperschaftssteuer berechnet sich vereinfacht wie folgt:

Gewinn vor Steuer (Base imponible)

– Verlustvortrag Vorjahre

Steuervorteile für mittelständische Unternehmen (Pyme) Bsp: Beschleunigte Abschreibung von Investitionsgütern, Rückstellungen (RIC Teneriffa), Reinvestition (Mallorca, Barcelona, Madrid)

= Besteuerungsgrundlage

25% Steuersatz (15% in den ersten beiden Gewinnjahren)

= Steuerzahllast

– Abzüge der Steuerzahllast (deducciones) Bsp: Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung- Anrechnung von im Ausland bezahlten Steuern

– Vergünstigungen (bonificaciones)

 

Körperschaftssteuer – Steuererklärungen

 

Modell 200 – jährliche Körperschaftssteuererklärung, die im Juli (vor dem 25. Juli) abgegeben werden muss. Sie ist von Unternehmen einzureichen, bei denen das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Sie muss immer vorgelegt werden, auch wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde oder keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden.

 

Modell 202 – Körperschaftssteuervorauszahlung. Wenn der letzten Erklärung des Modells 200 ein positives Ergebnis erzielt wurde, muss dieses Modell präsentiert werden. Die Monate für die Einreichung der Erklärungen sind Oktober, Dezember und April.



Steuer TIPP Spanien

Mit einer Gewerbesteuerfreiheit bis 1 Mio EUR Umsatz und Körperschaftsteuersäzen von 25%/15% und Vergünstigungen durch Rückstellungen auf den Kanarischen Inseln (RIC, ZEC auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc), die zu einer Steuerlastvermindung auf 4% führen, ist Spanien interessant für den mittelstaendischen Unternehmer.



Steuervergünstigung durch Reinvestition – Beispiel

Beispiel einer Steuervergünstigung durch Reinvestition, welche auf Mallorca, Ibiza, Barcelona und Spanien Anwendung findet. Sie ist nur auf die Reinvestition von Anlagevermögen ausgerichtet, und nicht wie die RIC auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln mit bis zu 90% Verminderung der Besteuerungsgrundlage, als Ansparrückstellung zum Wachstum von Start ups und jungen Unternehmen, geeignet.

Unternehmen X verkauft eine Lagerhalle in Barcelona im Jahre 2018 für 1 Mio EUR, der Kaufpreis war 600.000 EUR. Im Jahre 2019 wird eine neue Lagerhalle für 1 Mio EUR gekauft. Damit ist der Gewinn von 400.000 EUR steuerfrei.

Würde jedoch nur für 500.000 EUR eine neue Lagerhalle gekauft werden, dann könnte auch nur 50% steuerfrei gestellt werden.

Im Gegenteil die RIC auf Teneriffa, Gran Canaria, hier müsste man nicht wieder eine neue Lagerhalle kaufen, sondern man könnte von dem Gewinn von 400.000 EUR 90% zurückstellen, also 360.000 EUR, und man würde nur für 40.000 EUR 25% Körperschaftssteuer zahlen. Die 360.000 EUR müssten dann erst innerhalb von 3 Jahren in neues Anlagevermögen investiert werden, oder auch in neue Projekte, Gesellschaften o.a.

 

 

 


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