
Steuerpflichten Firma in Spanien
Körperschaftssteuer – allgemeine Informationen
Die Körperschaftssteuer ist eine direkte Steuer.
Sie findet bei juristischen Personen Anwendung, vor allen Dingen in der Praxis die spanische SL (GmbH), spanische SA (AG), aber auch der Verein als juristische Körperschaft.
Der Besteuerung einer spanischen SL als Körperschaft liegt der Gewinn eines Geschäftsjahres zugrunde, der durch die handelsrechtlich vorgeschriebene Buchhaltung ermittelt wird.
Die Körperschaftssteuer ist in Spanien einheitlich, lediglich auf den Kanarischen Inseln gibt es Sonderregelungen, die zu einer weiteren Steuervergünstigung bis hin zu einem Niedrigsteuersatz von 4% führen.
Die allgemeine spanische Besteuerung von spanischen Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die spanische SL, vergleichbar mit der deutschen GmbH, hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Steuersatz Körperschaftssteuer 2025
15% – gilt in den ersten beiden Steuerjahren einer neu gegründeten spanischen SL mit Gewinn und ohne Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe.
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Körperschaftssteuersätze für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1.000.000,00 EUR.
- Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 21%
- im Übrigen: 22%
Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR Jahresumsatz
- Körperschaftssteuersatz: 24%
Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2026
- Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 19%
- im Übrigen: 21%
- Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 23%
Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2027
- Besteuerungsgrundlage bis 50.000,00 EUR: 17%
- im Übrigen: 20%
- Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 22%
Steuersatz Körperschaftssteuer ab 01.01.2028
- Unternehmen unter 10.000.000,00 EUR: 21%
Körperschaftssteuer – Abgabe der Steuererklärungen
Für die meisten Unternehmen fällt der Steuerzeitraum mit dem Kalenderjahr zusammen.
Ausnahmen: Auflösungen von einer spanischen Firma, Änderung des Geschäftsjahres wie in der Reisebranche, Hotelsektor etc
Abgabefrist der spanischen Körperschaftssteuererklärung: Folgejahr 1.7.-25.7.xx
Berechnung der Körperschaftssteuer
Die spanische Körperschaftssteuer berechnet sich vereinfacht wie folgt:
Gewinn vor Steuer (Base imponible)
– Verlustvortrag Vorjahre
– Steuervorteile für mittelständische Unternehmen (Pyme) Bsp: Beschleunigte Abschreibung von Investitionsgütern, Rückstellungen (RIC Teneriffa), Reinvestition (Mallorca, Barcelona, Madrid)
= Besteuerungsgrundlage
22% Steuersatz (15% in den ersten beiden Gewinnjahren)
= Steuerzahllast
– Abzüge der Steuerzahllast (deducciones) Bsp: Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung- Anrechnung von im Ausland bezahlten Steuern
– Vergünstigungen (bonificaciones)
Körperschaftssteuer – Steuererklärungen
Modell 200 – jährliche Körperschaftssteuererklärung, die im Juli (vor dem 25. Juli) abgegeben werden muss. Sie ist von Unternehmen einzureichen, bei denen das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Sie muss immer vorgelegt werden, auch wenn keine Tätigkeit ausgeübt wurde oder keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden.
Modell 202 – Körperschaftssteuervorauszahlung. Wenn der letzten Erklärung des Modells 200 ein positives Ergebnis erzielt wurde, muss dieses Modell präsentiert werden. Die Monate für die Einreichung der Erklärungen sind Oktober, Dezember und April.
Steuer TIPP Spanien
Mit einer Gewerbesteuerfreiheit bis 1 Mio EUR Umsatz und Körperschaftsteuersäzen von 22%/15% und Vergünstigungen durch Rückstellungen auf den Kanarischen Inseln (RIC, ZEC auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc), die zu einer Steuerlastvermindung auf 4% führen, ist Spanien interessant für den mittelstaendischen Unternehmer.
Steuervergünstigung durch Reinvestition – Beispiel
Beispiel einer Steuervergünstigung durch Reinvestition, welche auf Mallorca, Ibiza, Barcelona und Spanien Anwendung findet. Sie ist nur auf die Reinvestition von Anlagevermögen ausgerichtet, und nicht wie die RIC auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln mit bis zu 90% Verminderung der Besteuerungsgrundlage, als Ansparrückstellung zum Wachstum von Start ups und jungen Unternehmen, geeignet.
Unternehmen X verkauft eine Lagerhalle in Barcelona im Jahre 2018 für 1 Mio EUR, der Kaufpreis war 600.000 EUR. Im Jahre 2019 wird eine neue Lagerhalle für 1 Mio EUR gekauft. Damit ist der Gewinn von 400.000 EUR steuerfrei.
Würde jedoch nur für 500.000 EUR eine neue Lagerhalle gekauft werden, dann könnte auch nur 50% steuerfrei gestellt werden.
Im Gegenteil die RIC auf Teneriffa, Gran Canaria, hier müsste man nicht wieder eine neue Lagerhalle kaufen, sondern man könnte von dem Gewinn von 400.000 EUR 90% zurückstellen, also 360.000 EUR, und man würde nur für 40.000 EUR 25% Körperschaftssteuer zahlen. Die 360.000 EUR müssten dann erst innerhalb von 3 Jahren in neues Anlagevermögen investiert werden, oder auch in neue Projekte, Gesellschaften o.a.
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