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Körperschaftssteuer aktuell 2024

 

Die Steuerbehörde stellt den Anwendungsbereich des Verfassungsurteils klar, mit dem das Dekret 3/2016 teilweise für ungültig erklärt wurde.

Das Verfassungsgericht hat mehrere Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes für nichtig erklärt, die die Verrechnung negativer Steuerbemessungsgrundlagen und Abzüge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung einschränkten und die Rückgängigmachung von in den Vorjahren abgezogenen Wertminderungsverlusten von Beteiligungen vorschrieben.

Diese, mit dem Gesetzesdekret 3/2016 eingeführten Maßnahmen wurden für verfassungswidrig erklärt.

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass diese Änderungen wesentliche Elemente der Körperschaftssteuer, wie die Bemessungsgrundlage und die Steuerpflicht, die sich auf die Bestimmung der Steuerlast auswirken, verändern und dass sie einen wesentlichen Teil des Steuersystems.

Das Urteil hat jedoch keine volle Rückwirkung, sondern schränkt seinen Anwendungsbereich aus Gründen der Rechtssicherheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verfassung ein.

So können entstandene Steuerverpflichtungen für die Körperschaftssteuer, die durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Verwaltungsbeschluss endgültig entschieden wurden, nicht überprüft werden, ebenso wenig wie Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, oder Selbstveranlagungen, deren Berichtigung zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht beantragt wurde.

Dies bedeutet, dass nur Unternehmen, die vor der Veröffentlichung des Urteils im Staatsanzeiger Rechtsmittel gegen die Vergleiche eingelegt oder die Berichtigung der Selbstveranlagungen beantragt haben, von der Nichtigkeit des Königlichen Gesetzesdekrets profitieren können.

In Anbetracht dieser Situation hat die staatliche Finanzverwaltung einen Vermerk herausgegeben, in dem sie ihre Kriterien für bestimmte Fälle darlegt, die auftreten können. Dem Vermerk zufolge ist das Urteil in den laufenden und den nach dem Urteil eingeleiteten Prüfverfahren voll wirksam.

Andererseits wird in dem Vermerk die Auffassung vertreten, dass das Urteil nicht in Fällen angewandt werden kann, in denen ein Rechtsmittel anhängig ist und die Verfassungswidrigkeit zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht geltend gemacht wurde.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein wichtiger Präzedenzfall für die verfassungsrechtliche Doktrin zur Anwendung des Gesetzesdekrets in Steuersachen und eine Erleichterung für Unternehmen, die zu Unrecht gezahlte Körperschaftssteuerbeträge zurückerhalten oder ihre ausstehende Steuerschuld verringern können.

 

 

 

 

 

 


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