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Crowdfunding, Crowdlending – Steuer Spanien

 

Crowdfunding und Crowdlending sind Wirtschaftstätigkeiten

Ein Unternehmen, das sich mit Crowdfunding oder Crowdlending beschäftigt, stellt sich die Frage, ob es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.

Die Regelungen der spanischen Körperschaftssteuer betrachten als eine wirtschaftliche Tätigkeit die selbstständige Organisation hinsichtlich der Produktionsmittel und der Humanressourcen oder beider Aspekte, um in die Produktion oder den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen einzugreifen (spanisches Körperschaftssteuergesetz LIS Art.5.1).

Im konkreten Fall besteht die Tätigkeit des Crowdfunding und Crowdlending in der Nutzung einer oder mehrerer digitaler Plattformen, auf denen ein Kontakt zwischen Investoren und einer Vielzahl von Unternehmen, die Festzinskredite mit einer Laufzeit zwischen 90 Tagen und 3 Jahren und zu einem wettbewerbsfähigen Zinssatz suchen, entsteht.

Der mit der Tätigkeit verbundene Arbeitsaufwand umfasst die wirtschaftliche und finanzielle Analyse der Antragsteller, die kontinuierliche Überwachung der gewährten Kredite, die Kontrolle und ständige Überprüfung der Dokumentation über Antragsteller und Kreditnehmer sowie die Organisation von Datenbanken und Personal.

Da es sich um die selbstständige Organisation von materiellen und/oder personellen Ressourcen zum Zwecke der Intervention bei der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen handelt, wird die Anforderung der Betrachtung als wirtschaftliche Tätigkeit, erfüllt.

HINWEIS

Die Generaldirektion für Steuer weist darauf hin, dass die Auslegung des Konzepts der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Körperschaftssteuer unter Berücksichtigung der Leistung der Gesellschaft erfolgen muss und dass es von der Auslegung in der Einkommensteuer abweichen kann, da das gleiche Konzept in jeder Steuerart unterschiedliche und spezifische Zwecke haben kann.


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