Steuervorteile für Filmproduktionen auf den Kanarischen Inseln
Die Kanarischen Inseln sind für die Filmbranche nicht nur wegen den guten Klimaverhältnissen in den Wintermonaten ein interessanter Standort, sondern auch die steuerlichen Vorteile sind in Spanien einzigartig.
Hervorzuheben ist für ansässige Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, die ZEC Firmengründung mit der Garantie nur 4% Körperschaftssteuer, statt 25% auf den Gewinn zu zahlen, oder aber die flexiblere Ansparrückstellung RIC, die ebenso Steuervorteile bis zu einer effektiven Besteuerung von 3% gibt, wohlgemerkt, mit der Verpflichtung auf den Kanarischen Inseln zu investieren.
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Steuerliche Abzüge (Körperschaftsteuer)
Ausländische Produktionen
- Bis zu 50 % auf die ersten 1 Mio. € förderfähiger Ausgaben, 45 % auf den Rest, mit einer Obergrenze von 10 Mio. € pro Projekt.
- Satz bis zu 54 %, wenn die Ausgaben in den Kanaren über 1,9 Mio. € liegen; sogar 60–90 % auf La Palma, La Gomera oder El Hierro.
Spanische Produktionen / Koproduktionen
- 50 % auf die ersten 1 Mio. €, 45 % auf den Rest, mit einer Obergrenze von 36 Mio. € pro Spielfilm und 18 Mio. € pro Serienepisode.
- Sonderregelung des kanarischen REF bietet zusätzliche regionale Anreize.
Kanarisches Wirtschafts- und Steuersystem (REF)
- ZEC (Zona Especial Canaria): Körperschaftsteuersatz reduziert auf 4 %, kombinierbar mit Filmabzügen.
- Umsatzsteuer IGIC 0 % für Ausgaben im Zusammenhang mit audiovisueller Produktion.
- RIC (Reserva de Inversiones en Canarias): erlaubt eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage um bis zu 90 %, nicht gleichzeitig mit Filmabzug nutzbar.
Grundlegende Voraussetzungen
- Mindestaufwand auf den Kanaren: 1 Mio. €.
- Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma oder einem Serviceanbieter mit steuerlichem Sitz auf den Kanaren.
- Erhalt des Kulturzertifikats und der spanischen Nationalität (ICAA).
- Mindestdauer des Drehs: 2 Wochen auf den Kanaren für Spielfilme oder Serien.
- Territorialitätsregel: mindestens 50 % der Ausgaben in Spanien/Kanaren.
Regionale Zuschüsse (ICDC / Regierung der Kanaren)
- 2025: Förderprogramme im Wert von 2,8 Mio. €:
- 1,28 Mio. € für Spielfilmproduktion
- 1 Mio. € für Minderheitskoproduktionen
- 340 Tsd. € für Entwicklung, 180 Tsd. € für Kurzfilme.
- Neue Linien ab September 2025: Unterstützung für Produktion und Verbreitung.
- Finanzierung und Garantien: Kreditlinien (CreaSGR, AvalCanarias).
Zusammenfassung
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Element
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Details
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Abzug – ausländische Produktionen
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50 % / 45 %, bis 10 Mio. €, 54 % bei hohem Aufwand
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Abzug – nationale/Koproduktionen
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50 % / 45 %, bis 36 Mio. €/18 Mio. €, +kanarischer Bonus
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ZEC
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Körperschaftsteuer 4 %
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IGIC
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Reduzierter Satz: 7 % → 0 % für audiovisuelle Produktion
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RIC
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Bis zu 90 % Reduzierung der Bemessungsgrundlage, nicht kombinierbar
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Mindestaufwand
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≥ 1 Mio. € auf den Kanaren
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Voraussetzungen
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Steuerlicher Sitz, ICAA-Zertifikat, lokaler Dreh
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Rechtliche Hinweise – Steuerliche Abzüge für audiovisuelle Produktionen auf den Kanaren
1. Anmeldung im Registro de Empresas y Obras Audiovisuales de Canarias
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Unverzichtbar, um in den Genuss steuerlicher Anreize zu gelangen, sowohl für den Investitionsabzug “producciones cinematográficas”, als auch für die Felxibilität der RIC.
2. Beantragung der erforderlichen Zertifikate
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Certificado Canario de Producción Audiovisual oder de Obra Audiovisual, ausgestellt durch die Kulturbehörde zur Nachweiserbringung der Fördervoraussetzungen.
3. Anzuwendende Prozentsätze und Förderhöchstbeträge
- Steuergutschriften in den Kanaren sind mindestens 20 Prozentpunkte höher als im nationalen Regelfall.
- 54 % auf den ersten Million Euro Produktionskosten
- 45 % auf den darüber hinausgehenden Betrag
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Maximal 36 Mio € pro Produktion, 18 Mio € pro Serienepisode.
4. Mindestausgaben und Dreharbeiten auf den Kanaren
- Mindestens 11–18 Drehtage in Abhängigkeit vom Budget:
- 11 Tage = Budget < 2 M €,
- 14 Tage = 2–4 M €,
- 16 Tage = 4–8 M €,
- 18 Tage = ≥ 8 M €.
Ausnahme: Nur 9 Tage + mindestens 15 % Postproduktion vor Ort.
Serien: Mindestens 20 % Drehzeit (bzw. 15 %) auf den Kanaren.Außerdem: Mindestquoten für kanarisches Fachpersonal (Techniker & Kreative).
5. Ansetzbare Bemessungsgrundlage
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Produktionskosten inklusive Kopien, Werbung und Promotion (bis zu 40 %), sofern ≥ 50 % der Ausgaben in Spanien erfolgt.
6. Vergleichbarkeit und Ausschluss mit anderen Förderungen
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RIC und kanarischer Investitionsabzug dürfen nicht gleichzeitig für dieselben Ausgaben beansprucht werden.
7. Anwendungslimits auf die Steuerschuld
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Grundsätzlich bis 60 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage, in bestimmten Fällen bis 90 %. In La Palma, La Gomera und El Hierro gelten ggf. höhere EU-bedingte Freigaben.
8. Kennzeichnung und Bindung der Investitionsgüter
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Anlagen/Umlaufvermögen müssen in der Buchhaltung erfasst und mindestens 3 (movable) bzw. 5 Jahre (immovable) gehalten werden.
9. Finanzierungsbeteiligung
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Auch Finanzierer können den Abzug geltend machen, aber nur bis maximal 50 % der Produktionskosten im Rahmen der Gesamtförderung.
10. Werbung und öffentliche Nennung
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In den Abspann muss ein Hinweis auf die steuerlichen Unterstützungen und kanarische Institutionen eingefügt und Werbematerial freigegeben werden.
Fazit
Für den erfolgreichen steuerlichen Abzug in den Kanarischen Inseln ist eine exakte Einhaltung aller formellen und materiellen Anforderungen unverzichtbar. Entscheidend sind:
- Anmeldung im Register
- Einholung der Produktionsbescheinigung
- Anwendung der erhöhten Prozentsätze mit korrekter Steuerbasis
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Inkompatibilität mit anderen Anreizen
- Dauerhafte Bindung der verwendeten Güter (RIC Ansparrueckstellung in Investitionsgueter mit einer Haltedauer von in der Regel mindestens 5 Jahre.
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