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Steuervorteile Kanarische Inseln für die Filmproduktion und Investoren

 

Stand: 29.07.2024

 

Die Steuervorteile auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) sind historisch aufgrund der Insellage verankert. Im letzten Jahr sind auch Mallorca und die Balearen mit der sogenannten Ansparrückstellung RIB nachgezogen.

Auf den Kanarischen Inseln wird diese als RIC (C für Canarias) bezeichnet und hat seit den 90 iger Jahren bestand, mit dem Vorteil 90% des Gewinnes steuerlich zurückzustellen, um dann 90% weniger Körperschaftssteuer zahlen zu müssen, wenn innerhalb von 3 Jahren investiert wird.

TIPP:

Nutzen Sie unser Start Firmengründungspaket auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und Mallorca mit anschliessender langfristiger steuerlicher, buchhalterischer und rechtlicher Betreuung in deutscher Sprache.

 

 

Sonstige Steuervorteile auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa)

 

  • Umsatzsteuer: Nur 7% IGIC als allgemeiner Steuersatz, vergleichbar mit Spanien 21% IVA.
  • Direkte Steuerminderung (deducciones) bei Anschaffung von neuem Aktivvermögen: 25% Steuerermässigung auf die effektive Körperschaftssteuerzahllast. (Beispiel: Kauf einer Immobilie zur Vermietung)
  • Direkte Steuervergünstigung bei Investition in Technologievorhaben, Forschung und Entwicklung
  • Direkte Steuerminderung (deduccion) bis zu 36 Mio Euro für Filmproduktion, Audiovisuale Produktionen und Lifekonzerte, Werbefilmproduktion etc
  • Desweiteren wird auch die Arbeitsplatzschaffung steuerlich belohnt und dieser Steuerminderungstatbestand ist vereinbar mit der Vergünstigung in der Filmproduktion.
  • Nicht zuletzt ist auch ZEC Firmengründung zu erwähnen, die es erlaubt, statt 25% Körperschaftssteuer, nur 4% Körperschaftssteuer zu zahlen, wenn Arbeitsplätze auf den Kanarischen Inseln geschaffen und gehalten werden, und eine Mindestinvestition, von 100.000 Euro.

 


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