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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Steuervorteile für Filmproduktionen auf den Kanarischen Inseln

 

Die Kanarischen Inseln sind für die Filmbranche nicht nur wegen den guten Klimaverhältnissen in den Wintermonaten ein interessanter Standort, sondern auch die steuerlichen Vorteile sind in Spanien einzigartig.
 
Hervorzuheben ist für ansässige Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, die ZEC Firmengründung mit der Garantie nur 4% Körperschaftssteuer, statt 25% auf den Gewinn zu zahlen, oder aber die flexiblere Ansparrückstellung RIC, die ebenso Steuervorteile bis zu einer effektiven Besteuerung von 3% gibt, wohlgemerkt, mit der Verpflichtung auf den Kanarischen Inseln zu investieren.

TIPP:

Nutzen Sie unser Start Firmengründungspaket auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und Mallorca mit anschliessender langfristiger steuerlicher, buchhalterischer und rechtlicher Betreuung in deutscher Sprache.

 

Steuerliche Abzüge (Körperschaftsteuer)

Ausländische Produktionen
  • Bis zu 50 % auf die ersten 1 Mio. € förderfähiger Ausgaben, 45 % auf den Rest, mit einer Obergrenze von 10 Mio. € pro Projekt.
  • Satz bis zu 54 %, wenn die Ausgaben in den Kanaren über 1,9 Mio. € liegen; sogar 60–90 % auf La Palma, La Gomera oder El Hierro.
Spanische Produktionen / Koproduktionen
  • 50 % auf die ersten 1 Mio. €, 45 % auf den Rest, mit einer Obergrenze von 36 Mio. € pro Spielfilm und 18 Mio. € pro Serienepisode.
  • Sonderregelung des kanarischen REF bietet zusätzliche regionale Anreize.

 

Kanarisches Wirtschafts- und Steuersystem (REF)

  • ZEC (Zona Especial Canaria): Körperschaftsteuersatz reduziert auf 4 %, kombinierbar mit Filmabzügen.
  • Umsatzsteuer IGIC 0 % für Ausgaben im Zusammenhang mit audiovisueller Produktion.
  • RIC (Reserva de Inversiones en Canarias): erlaubt eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage um bis zu 90 %, nicht gleichzeitig mit Filmabzug nutzbar.

 

Grundlegende Voraussetzungen

  • Mindestaufwand auf den Kanaren: 1 Mio. €.
  • Zusammenarbeit mit einer Produktionsfirma oder einem Serviceanbieter mit steuerlichem Sitz auf den Kanaren.
  • Erhalt des Kulturzertifikats und der spanischen Nationalität (ICAA).
  • Mindestdauer des Drehs: 2 Wochen auf den Kanaren für Spielfilme oder Serien.
  • Territorialitätsregel: mindestens 50 % der Ausgaben in Spanien/Kanaren.
 

Regionale Zuschüsse (ICDC / Regierung der Kanaren)

  • 2025: Förderprogramme im Wert von 2,8 Mio. €:
    • 1,28 Mio. € für Spielfilmproduktion
    • 1 Mio. € für Minderheitskoproduktionen
    • 340 Tsd. € für Entwicklung, 180 Tsd. € für Kurzfilme.
  • Neue Linien ab September 2025: Unterstützung für Produktion und Verbreitung.
  • Finanzierung und Garantien: Kreditlinien (CreaSGR, AvalCanarias).

 

Zusammenfassung

Element
Details
Abzug – ausländische Produktionen
50 % / 45 %, bis 10 Mio. €, 54 % bei hohem Aufwand
Abzug – nationale/Koproduktionen
50 % / 45 %, bis 36 Mio. €/18 Mio. €, +kanarischer Bonus
ZEC
Körperschaftsteuer 4 %
IGIC
Reduzierter Satz: 7 % → 0 % für audiovisuelle Produktion
RIC
Bis zu 90 % Reduzierung der Bemessungsgrundlage, nicht kombinierbar
Mindestaufwand
≥ 1 Mio. € auf den Kanaren
Voraussetzungen
Steuerlicher Sitz, ICAA-Zertifikat, lokaler Dreh
 
 
 
Nutzen Sie unseren Service, als Rechtsanwälte und Steuerberater auf Teneriffa und Gran Canaria, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Steuervorteile eingehalten werden.

 

Rechtliche Hinweise – Steuerliche Abzüge für audiovisuelle Produktionen auf den Kanaren

 
1. Anmeldung im Registro de Empresas y Obras Audiovisuales de Canarias
2. Beantragung der erforderlichen Zertifikate
3. Anzuwendende Prozentsätze und Förderhöchstbeträge
  • Steuergutschriften in den Kanaren sind mindestens 20 Prozentpunkte höher als im nationalen Regelfall.
    • 54 % auf den ersten Million Euro Produktionskosten
    • 45 % auf den darüber hinausgehenden Betrag
4. Mindestausgaben und Dreharbeiten auf den Kanaren
  • Mindestens 11–18 Drehtage in Abhängigkeit vom Budget:
    • 11 Tage = Budget < 2 M €,
    • 14 Tage = 2–4 M €,
    • 16 Tage = 4–8 M €,
    • 18 Tage = ≥ 8 M €.
      Ausnahme: Nur 9 Tage + mindestens 15 % Postproduktion vor Ort.
      Serien: Mindestens 20 % Drehzeit (bzw. 15 %) auf den Kanaren.
5. Ansetzbare Bemessungsgrundlage
6. Vergleichbarkeit und Ausschluss mit anderen Förderungen
7. Anwendungslimits auf die Steuerschuld
8. Kennzeichnung und Bindung der Investitionsgüter
9. Finanzierungsbeteiligung
10. Werbung und öffentliche Nennung

 

Fazit

Für den erfolgreichen steuerlichen Abzug in den Kanarischen Inseln ist eine exakte Einhaltung aller formellen und materiellen Anforderungen unverzichtbar. Entscheidend sind:
  • Anmeldung im Register
  • Einholung der Produktionsbescheinigung
  • Anwendung der erhöhten Prozentsätze mit korrekter Steuerbasis
  • Dauerhafte Bindung der verwendeten Güter (RIC Ansparrueckstellung in Investitionsgueter mit einer Haltedauer von in der Regel mindestens 5 Jahre.

 

 


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38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

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