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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Spanischer Verein – Gründung, Steuerpflichten

Der spanische Verein ist schnell gegründet und hat weitgehende Steuerbefreiungen in der Körperschaftsteuer.

Gewerbliche Einkünfte, auch ausserhalb des gemeinnützigen Vereinsgegenstandes werden nur mit 10% Körperschaftssteuer belastet, anstelle von 25% wie bei einer spanischen GmbH.

Vom Verein der Marihuana Raucher bis hin zum Kultur und Sportverein findet sich eine grosse Palette.

Die Gründung des Vereins ist einfach.

Notwendig für die Gründung eines Vereins in Spanien sind:

  • 3 Natürliche Personen
  • Antrag auf die Vereinsgründung beim spanischen Innenministerium
  • Erstellung des Gründungsprotokolls mit dem Namen, Vereinszweck, Vereinssitz, Vorstand

Die Vereinssatzung muss von den 3 Gründungsmitgliedern unterschrieben werden und dem Gesetz 1/2002 entsprechen.

Steuerliche Seite – Verein in Spanien

Sobald die Gründung durchgeführt ist, muss eine Steuernummer und die elektronische Unterschrift zur Teilnahme am Behördenverkehr beantragt werden.

Desweiteren kann die Gemeinnützigkeit und die fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei der Finanzbehörde beantragt werden. Dann bekommt der Verein die steuerlichen Vorzüge, dass beispielsweise Erträge aus der Aktivität des Vereinsgegenstandes steuerfrei sind.

Die Buchhaltungspflichten beginnen ab 20.000 Euro

Sollte der Verein nicht gemeinnützig sein, und unter 75.000 Euro Einnahmen haben, dann ist er nicht verpflichtet die Körperschaftsteuer abzugeben.

Auf der anderen Seite sind Gewinne ohne Gemeinnützigkeit, aber mit 25% Steuersatz zu versteuern.

 

 


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