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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Firmengründung SL Spanien – Dividenden

 

Stand: 10.11.2018

Die spanische SL ist vergleichbar der deutschen GmbH, hat aber nur ein Stammkapital von 3.000 EUR und eine Körperschaftssteuer von 4% auf den Kanarischen Inseln wie Teneriffa, Gran Canaria durch steuerliche Rückstellungen oder das ZEC Regimen macht sie interessant gegenüber einer deutschen GmbH mit einem Steuersatz von 15% zzgl Gewerbesteuer.

Die SL (sociedad de responsabilidad limitada) ist im Kapitalgesellschaftsgesetz LSC geregelt.
Bei der SL Gründung mit verschiedenen Gesellschaftern ist stets relevant, wie die Stimmrechte und die Gewinnbeteiligungsrechte ausgestaltet sind.

Obgleich das Prinzip gilt, dass Dividenden und Stimmen gemäss dem Kapitalanteil am Stammkapital der spanischen SL verteilt sein muss, gibt es hierzu gesetzlich erlaubte Ausnahmen.

Diese Ausnahmen müssen in der Gründungssatzung geregelt werden und können dort einem Gesellschafter Stimmrechte entzogen werden und diesem Gesellschafter mehr Dividendenbezugsrechte gewährt werden. Dies wäre in jedem Sinne von einem Investor, der kein Interesse an einem Stimmrecht hat, aber sehr wohl an einer guten Rendite.
 

SERVICE:

Nutzen Sie unseren Legalium Service zur Firmengründung in Spanien mit anschliessender langfristiger steuerlichen und buchhalterischen Betreuung in ganz Spanien in deutscher Sprache, durch RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater in Spanien mit Kanzleien auf Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona und Madrid.

Bei jeder Dividendenausschuettung in Spanien gilt der folgende Grundsatz:

    Gewinn muss vorhanden sein

  1. es müssen mit dem Gewinn die Verluste der Vorjahre ausgeglichen werden
  2. die gesetzliche Reserve von 20% des Stammkapitals muss angelegt werden
  3. die satzungsmässigen Reserven müssen angelegt werden
  4. und erst nachdem Ziffer 1-4. erfüllt sind, kann eine Dividende ausgeschüttet werden
  5. Sollte keine Dividende ausgeschüttet werden, dann kann der Gewinn als Kapitalreserve in der spanischen SL verbleiben.
     

    Steuer Tipp SL

    Haben Sie den Gesellschaftssitz mit der SL auf Teneriffa oder Gran Canaria, dann können Sie jedes Jahr entscheiden, ob sie bis zu 90% vom Gewinn in dem Unternehmen belassen.

    Sie können dadurch die Steuerbelastung in der spanischen Körperschaftssteuer von 25% auf 4% senken. Dieses Steuersparmodell dient zur Förderung des Unternemenswachstum auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc) und wird als RIC (reserva de inversiones en canarias) bezeichnet.

     


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Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

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