Steuererklärung verbundene Geschäfte Spanien
Verbundene Geschäfte Spanien – bis zum 30.11.2018 muss Ihr spanisches Unternehmen eine neue Steuererklärung mit der Bezeichnung 232 „Informative Erklärung der verbundenen Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter mit Unternehmen und Transaktionen mit „Steuerparadiesen“ abgeben.
Die Steuererklärung erfasst 3 Tatbestandgruppen.
- Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen und natürlichen Personen.
- Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen und natürlichen Personen, mit Bezug auf immaterielle Wirtschaftsgüter.
- Rechtsgeschäfte mit Steuerparadiesen
Die Unterschwelle der Erklärungspflicht beginnt bei 100.000,00 EUR bei besonderen Rechtsgeschäften oder aber mindestens wenn das verbundene Rechtsgeschäft 50% des Jahresumsatzes ausmacht.
Verbundene Geschäfte Spanien – zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern
Beispiel aus der Praxis:
Zwei Ärzte haben eine spanische SL (vergleichbar einer deutschen GmbH) und haben 500.000,00 EUR Gewinn im Jahre 2018 zu verteilen.
Nach dem neuen Gesetz bezgl. der Steuererklärung 232, sind die Ärzte jeweils erklärungspflichtig, da sie mit der SL (spanische GmbH) in einem verbundenen Verhältnis stehen (operacion vinculada), schliesslich leisten sie für die SL, als Freiberufler und erhalten hierfür eine Vergütung und das Rechtsgeschäft hat einen Wert von mindestens 250.000 EUR im Geschäftsjahr.
Bei diesen Konstellationen ist Voraussetzung, dass die Ärzte als Freiberufler tätig sind und nicht gewerblich tätig sind.
Die Frage, die sich stellt, ist, ob die Zahlungen an die Ärzte dem Fremdverkehrsvergleich standhalten müssen und welche Kriterien angesetzt werden.
Der Gesetzgeber hat eine Vereinfachungsregelung eingeführt und bestimmt, dass in dem Falle, dass mindestens 75% der Erträge der SL an die Gesellschafter aufgrund deren Leistung ausgezahlt werden, dass die Auszahlung als fremdverkehrsgerecht angesehen werden.
Es wird jedoch ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern und der SL gefordert, der beschreibt, welche Leistungen zu welchem Preis geleistet werden.
Die Systematik gilt für alle Gesellschaften, die ausschliesslich Leistungen als Freiberufler anbieten, wie Steuerberater, Anwälte, Unternehmensberater, Zahnärzte etc.
Verbundene Geschäfte – Steuerprüfung
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