Stiftung Spanien – Körperschaftssteuer
Dividenden, die eine Stiftung aus ihrer Beteiligung an einem Unternehmen erhält, sind von der Körperschaftssteuer befreit.
Eine Stiftung plant die Gründung eines Handelsunternehmens mit dem sozialen Ziel der Eingliederung von Menschen in einer Situation sozialer Ausgrenzung in die Gesellschaft, gemäss den Regelungen im Gleichstellungsgesetz (44/2007)
Es stellt sich die Frage, ob die Gesellschaftsgründung die weitere Anwendung der Sonderregelung des Gesetzes 49/2002 beeinträchtigt.
Entscheidung Steuerbehörde
DGT CV 29-5-19
Erstens weisst die Oberste Steuerbehörde darauf hin, dass Gesetz 49/2002 keine Regelungen über die Körperschaftssteuer erhält, die Tatsache behandeln, dass Stiftungen an Handelsgesellschaften beteiligt sind.
Desweiteren erklärt die Steuerbehörde, dass Einkünfte von gemeinnützigen Körperschaften aus beweglichen und Immobilienvermögen, wie Dividenden, die von einer Stiftung an einer Handelsgesellschaft gehalten werden, von der Besteuerung in der Körperschaftssteuer befreit sind (49/2002, art. 6.2º)
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