
Steuersparmodell Ansparrückstellung Kanarische Inseln, Balearen
Steuer und Firmengründung in Spanien im Jahre 2025
Steuererleichterungen um bis zu 90% in der spanischen Körperschaftssteuer für Unternehmen auf Mallorca, Ibiza (Balearen) und Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, etc (Kanarische Inseln)
Nach dem die RIC auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc) seit dem Jahre 1994 existiert und in investierenden Unternehmer Steuerersparnisse bis zu 90% ermöglicht, wurde auf Mallorca (Balearen) zum Jahre 2023 dasselbe Steuersparmodell (RIB) als Investitionsanreiz eingeführt.
Auf Mallorca gibt es im Detail Einschränkungen zu der RIC auf Teneriffa.
Beispiel RIC Teneriffa/RIB Mallorca
240.000 EUR Gewinn vor Steuer
25% Steuerlast (in den nächsten Jahren sinkend bis auf 17%)
Körperschaftssteuer: 60.000 EUR
90% Rücklage der RIC/RIB von 180.000 EUR möglich, sprich 162.000 EUR können steuerfrei zurückgestellt werden, mit einer effektiven Steuerersparnis von 40.500 EUR.
Merkposten der RIC/RIB
Es muss eine gewerbliche Tätigkeit (Betrieb mit Personal, Aktivvermögen, etc) auf Teneriffa oder Mallorca ausgübt werden.
Die Vermietungsaktivität ist in der Regel nicht ausreichend, und bedarf stets einer Einzelfallberatung zur Gestaltung, da die aktuelle Rechtsprechung die Gestaltung der Vermietungsaktivität als RIC tauglich zulässt und nicht mehr wie früher strikt verbietet.
Genauso ist mit Vermögensverwaltungsgesellschaften zu verfahren, da auch diese nur die RIC oder RIB für den gewerblich erwirtschafteten Ertrag einsetzen können.
Eine Rückstellung auf den Kanarischen Inseln darf nicht auf Mallorca investiert werden, genauso wie ein ansässiges Unternehmen auf Mallorca kann nicht die Rückstellung der Balearen auf Teneriffa oder Gran Canaria investieren.
- Es muss eine ordentliche handelsrechtliche Buchhaltung geführt werden und die Rückstellung als auch die Investition buchhalterisch dargelegt werden.
- Die Rückstellung muss bis zum 30.6.xx des Folgejahres buchhalterisch von der Hauptversammlung der spanischen SL (GmbH) beschlossen werden.
- Wird eine Immobilie als RIC/RIB Investition mit Finanzmitteln der Rückstellung erworben und diese wieder verkauft, dann kann der Verkaufsgewinn nicht wieder von der RIC/RIB profitieren.
- Aber wenn eine Immobilie mit Gewinn verkauft wird, die zwar nicht gewerblich genutzt wurde, jedoch in den letzten 3 Jahren mindestens ein Jahr Erträge erzielt hat, dann kann der Verkaufserlös durch eine RIC/RIB Rückstellung steuermindernd besteuert werden.
- Gewinne durch Erlöse aus Finanzgeschäften sind nicht in der RIC/RIB erlaubt, jedoch kann eine Holding die Dividenden der Tochtergesellschaft mittels RIC/RIB steuermindernd ansetzen.
- Subventionen können nach der aktuellen Rechtsprechung die Grundlage einer RIC/RIB sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
- Die RIB auf Mallorca (Balearen) erlaubt der Holding stets steuermindernde Anwendung, wogegen auf Teneriffa die RIC nur Steuerminderung zulässt, wenn die Holding mehr als 50 % Ihres Umsatzes durch Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften verdient.
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