Steuervorteile 2023 bei PV Investition in Spanien
Die Investition von einem Unternehmen in eine PV Stromerzeugungsanlage wird nunmehr gesondert steuerlich gefördert.
Wenn die PV Anlage nach dem 20.10.2022 erstellt wurde und im Jahre 2023 in Betrieb genommen wird, dann kann bis zum Anschaffungspreis von 500.000 EUR eine ausserordentliche gänzliche Abschreibung in einem Jahr vorgenommen werden, was die Besteuerungsgrundlage in der Körperschaftssteuer entsprechend erheblich mindern kann.
Wichtig:
Die Belegschaft muss erhalten oder erhöht werden, um den Abschreibungsvorteil nutzen zu dürfen.
Steuer TIPP:
Wenn sich das Unternehmen auf den Kanarischen Inseln befindet, dann können in die PV Anlage auch Rückstellungen aus der RIC zur Anschaffung genutzt werden, was nochmals den Steuersatz von 25% auf 3% mindern kann, und zwar in Bezug auf die 3 Vorjahre zur Investition.
Beispiel zur Vereinbarkeit mit anderen Steuersparmodellen
Wenn Ihr Unternehmen 7 Arbeitsplätze schafft und damit die Belegschaft erhöht wird, kann man pro Arbeitnehmer 120.000 EUR an Sonderabschreibung an Wirtschaftsgüter, also 840.000 EUR abschreiben.
Wenn in diesem Jahr auch in eine PV Anlage von 1 Mio EUR investiert wird und bei dieser nur maximal 500.000 Euro Abschreibung angesetzt werden kann, ist es sinnvoller, dass man die Abschreibung aufgrund der 7 köpfigen Belegschaftserhöhung nutzt.
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