
Ansässigkeit Spanien – 183 Tage Regelung
In jedem Fall muss man die gesetzliche Regelung im Heimatland und in Spanien prüfen, und bei der Einkommen- und Vermögenssteuer auch noch das Abkommen zur Vermeidung der Dopppelbesteuerung (DBA). Letzteres gilt nicht bei Erbschaften oder Schenkungen, sondern in diesen Fällen gilt zwischen Spanien und Deutschland das eingeschränkte Anrechnungsprinzip.
Wie werden die 183 Tage in Spanien berechnet?
Wie werden die Tage der Anwesenheit berechnet, um diese Bedingung zu überprüfen?
Steuerlicher Wohnsitz
- Wenn sie mehr als 183 Tage des Kalenderjahres in Spanien verbracht hat.
- Wenn ihre minderjährigen Kinder und ihr Ehepartner in Spanien wohnen, es sei denn, es wird das Gegenteil bewiesen.
- Oder wenn sich ihr Hauptinteressezentrum in Spanien befindet. Das heißt, wenn Spanien der Ort ist, an dem sich der größte Teil ihrer Investitionen oder Geschäfte konzentriert, von dem aus sie ihre Vermögenswerte verwaltet oder wo sie den größten Teil ihres Einkommens erzielt.
Berechnung der Tage
- Zertifizierte Anwesenheitstage: Zunächst werden die Tage gezählt, an denen die Anwesenheit in Spanien durch ein unbestreitbares Beweismittel nachgewiesen wird. Zum Beispiel: ein Verkehrsbußgeld, ein Hotelaufenthalt, eine Operation, Kreditkartenzahlungen, das Erscheinen vor einem Notar oder einer öffentlichen Behörde…
- Vermutete Tage: Das Finanzamt wird auch die Tage, die zwischen zwei Tagen zertifizierter Anwesenheit liegen, als in Spanien verbrachte Tage zählen. Zum Beispiel, wenn nachgewiesen wird, dass Sie am 2. April und am 5. Juli in Spanien waren (an diesen Tagen haben Sie mit Ihrer Karte Mautgebühren auf spanischen Straßen bezahlt), werden die Tage zwischen diesen beiden Daten als Anwesenheitstage gezählt (es sei denn, es wird das Gegenteil bewiesen).
- Sporadische Tage: Schließlich wird das Finanzamt auch sporadische Abwesenheitstage berücksichtigen. Diese werden als solche angesehen, wenn die Person vorübergehend in ein anderes Land gereist ist, es sei denn, sie kann ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Gebiet nachweisen.
- Reisetage: Die Tage werden vollständig gezählt, ohne dass eine Mindestanzahl von Stunden erforderlich ist. So müssen die Reisetage von Spanien ins Ausland oder zurück als volle Tage gezählt werden, an denen die Person in Spanien ansässig war.
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