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ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Firmengründung Kanarische Inseln

 

Firmengründung 2022 Steuersparmodelle mit ETVE, ZEC

 

 

D.Luickhardt, Rechtsanwalt und spanischer Steuerberater und sein Mitarbeiterteam, bietet deutsche Steuerberatung in Spanien bei Firmengründung und langfristiger Firmenbetreuung mit grenzübergreifendem Service mit seinem ZEC Unternehmen Advance Legaltax Solution SL an.

 

Steuerlast Deutschland – Steuerminderung in Spanien

 

Wenn in Deutschland ein Inhaber einer GmbH zunächst auf der Körperschaftsebene 15% Körperschaftssteuer vom Gewinn zahlen muss und dann noch den Solidaritätszuschlag von 0,825 % und schließlich je nach Gemeinde eine Gewerbesteuer von 16%, dann ist mann nur auf der GmbH Ebene schon bei einer Steuerlast von ca 32%.

Wenn nunmehr der Gesellschafter noch Gewinne mit einer Dividende ausschüttet, dann muss er eine Abgeltungssteuer von 25% zahlen, und die Steuerlast kann mit dem Teileinkünfteverfahren um 60% vermindert werden.

Spanien bietet bis zu 1 Mio EUR Umsatz Gewerbesteuerfreiheit an und es gibt keinen Solidaritätsaufschlag in Spanien. Zudem gibt es auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, die ZEC Unternehmung mit 4 % Körperschaftsteuerlast oder auch das besondere System der RIC.

 

Was ist ETVE in Spanien?

 

Schliesslich kann die Steuerlast des Gesellschafters durch eine sogenannte ETVE in Spanien vermindert werden.

Die ETVE ist eine Holding, die Anteile an einer deutschen GmbH halten kann. Gemäß dem 8b KSTG (deutsches Körperschaftsteuergesetz) müsste die Ausschüttung im umgekehrten Falle steuerfrei sein und im Falle, dass an die ETVE mit Sitz in Spanien in Deutschland von der deutschen Abgeltungssteuer befreit ausgeschüttet werden kann ist die europäische Mutter Tochter Richtlinie heranzuziehen.

Die ETVE muss mindestens 10% Anteile an der deutschen GmbH haben, um nur mit 5% Abgeltungssteuer die Dividenden der GmbH zu erhalten. Dass deutsch spanische Doppelbesteuerabkommen regelt dies in Art.10 und mit dem EuGH Beschluss vom 14.6.2018 wurde der Art.50d Absatz 3 ESTG unionsrechtswidrig erklärt, da er die Rückerstattung der 5% Abgeltungssteuer verneinte.

 

Voraussetzungen der ETVE, die Ihren Sitz auf Teneriffa, Madrid oder Mallorca haben kann, und damit in ganz Spanien zulässig ist

  1. Die deutsche Tochtergesellschaft muss einer Körperschaftsteuerpflicht unterliegen, was zur Zeit mit 15% der Fall ist.
  2. Die deutsche Tochtergesellschaft darf keine Vermögensverwaltungsgesellschaft sein, sondern muss einer gewerblichen Aktivität nachgehen
  3. Mindestbeteiligung 5% nach spanischen Vorschriften, aber zu empfehlen, mindestens 15%.

 

Werden alle Voraussetzungen erfuellt, dann sind die Dividendenausschüttungen an die ETVE in Spanien steuerfrei, was zu einer Holding mit Finanzkraft für Reinvestitionen führt.

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Firmengründung in Spanien

 

Wir stehen Ihnen für die Firmengründung in Spanien zur Verfügung, sei es in der Rechtsform der GmbH oder AG und unter Anwendung der aktuellen Rechtsprechung, wie beispielsweise das Urteil vom DGRN vom 19.07.2019, dass nunmehr in der Satzung einer Gründung einer Kapitalgesellschaft (SL oder SA) auch die Einberufung einer Hauptversammlung per Email als zulässig erachtet ist und die Sendebestätigung als Empfangsnachweis ausreicht, und nicht mehr die Kenntnisnahme nachgewiesen werden muss.

 


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    Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

    38650 Los Cristianos, Teneriffa

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