Covid 19 – Steuerpflichten im Ausnahmezustand in Spanien
In Spanien wurde der Ausnahmezustand bis zum 21.06.2020 erklärt. Damit sind nicht nur der Einzelhandel betroffen, sondern auch viele Unternehmen, vor allem die im Tourismusbereich wirtschaftlich tätig sind. Sie alle sehen sich schwerwiegenden Einnahmeeinbussen gegenüber.
Grunderwerbssteuer, Erbschaftsteuer, Stempelsteuer- Immobilienkauf, Erbschaft in Spanien
Aktuell 14.04.2020
Die Regierung hat grünes Licht gegeben, die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen für Selbständige und Kleinunternehmer (PYMES) zu verlängern. Die am Dienstag vom Ministerrat verabschiedete Maßnahme sieht vor, dass Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 600.000 EUR bis zum 20. Mai Zeit haben, um vierteljährliche Steuererklärungen (Einbehaltung der Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer) abzugeben, statt wie ursprünglich geplant am 20. April. Ebenso wird die Frist für Lastschriften von morgen, 15. April, auf den 15. Mai verlängert.
Beachten Sie
Die spanische Regierung hat am 20.03.2020 entschieden, dass die Steuerschuld gestundet werden kann. Die Zahlung in den ersten 3 Monaten nach der Frist ist zinsfrei, vom 3. – 6. Monat müssen Sie mit Verzinsung wie im folgenden Beispiel rechnen.
Beispiel
Nach Berechnung der Steuerschuld soll der Unternehmer X 25.000,00 EUR Steuer zahlen.
Mit dem RD-Gesetz 7/2020 wird ein 6-monatiger Aufschub gewährt, wobei die ersten drei Monate nicht verzinst werden.
Zahlung – bis zum 3. Monat nach der Zahlungsfrist: 25.000,00 EUR
Zahlung 4. Monat: 25.078,13 EUR
Zahlung 5. Monat: 25.156,25 Euro.
Zahlung bei Fälligkeit der Stundung (sechs Monate): 25.234,38 EUR
Möglichkeiten zur Buchhaltungsübergabe
Unsere Kunden haben verschiedene Möglichkeiten, die Unterlagen rechtzeitig zu übermitteln:
- per Email im pdf-Format, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, Kasse
- per Kundenportal (sharepoint), alle Kunden erhalten eine Einleitung zur Einrichtung eines Kundenzugangs.
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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
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