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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Firmengründung in Spanien

 

Rechtsform SL (Sociedad de la Responsabilidad Limitada)

 

Kompetenzwissen im spanisch-deutschen Steuerrecht bei der Firmengründung auf Teneriffa – Spanien für den deutschsprachigen Mandanten.

Die spanische SL ist vergleichbar einer deutscher GmbH in der Struktur einer Kapitalgesellschaft.

 

Steuervorteile in der spanischen Körperschaftssteuer gibt es im wesentlichen auf den Kanarischen Inseln Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura:

  • 25% allgemeiner Körperschaftssteuersatz
  • 4% Steuersatz in der spanischen Körperschaftssteuer, wenn die spanische SL auf Teneriffa oder Gran Canaria ansässig ist und dort die wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Vergleich

zwischen dem ZEC-Regime (4% Körperschaftssteuersatz) und dem allgemeinen Körperschaftssteuersatz

 

Eine angemessene Steuerplanung kann den Unterschied in der finanziellen Effizienz eines Unternehmens ausmachen.

 

In diesem Kontext stellt die Sonderzone Kanarische Inseln (ZEC) ein äußerst interessantes Instrument für diejenigen Unternehmen dar, die beabsichtigen, ihre Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln auszuüben, aufgrund der außergewöhnlichen Steueranreize, die im Rahmen des Wirtschaftlichen und Steuerlichen Regimes der Kanarischen Inseln (REF) angeboten werden.

 

Dieses Niedrigsteuerregime ist darauf ausgelegt, Unternehmen auf die Kanarischen Inseln zu locken. Es wird nicht als Steuerparadies betrachtet, so dass es im Gegensatz zu anderen Jurisdiktionen mit vollständiger rechtlicher Sicherheit und Transparenz operiert.

 

Dieser Artikel stellt die Hauptunterschiede zwischen der Besteuerung eines Unternehmens, das dem ZEC-Regime unterliegt, und einem Unternehmen, das nach dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz in Spanien besteuert wird, dar.

 

 

Die Sonderzone Kanarische Inseln (ZEC): Natur und Zweck

 

Die ZEC wurde im Jahr 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt und wird hauptsächlich durch das Gesetz 19/1994 vom 6. Juli über die Änderung des Wirtschaftlichen und Steuerlichen Regimes der Kanarischen Inseln geregelt.

 

Ihr Zweck ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Kanarischen Inseln zu fördern, indem Investitionen angezogen und die Geschäftstätigkeit auf den Inseln diversifiziert wird.
Unternehmen, die diesem Regime unterliegen, können zu einem reduzierten Satz von 4% der Körperschaftsteuer besteuert werden, im Vergleich zum allgemeinen Satz von 25% in Spanien und einem Satz zwischen 19-25% in den meisten Ländern der Europäischen Union.

 

Voraussetzungen für den Zugang zum ZEC-Regime

 

Um dem ZEC-Regime beizutreten, müssen Unternehmen eine Reihe von Anforderungen erfüllen:

 

  • Eine neu gegründete Gesellschaft oder Niederlassung mit Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung auf den Kanarischen Inseln sein.
  • Mindestens einer ihrer Geschäftsführer muss auf den Kanarischen Inseln ansässig sein.
  • Schaffung und Erhaltung von mindestens fünf Arbeitsplätzen, wenn die Gesellschaft oder Niederlassung auf Teneriffa oder Gran Canaria ansässig ist, und drei Arbeitsplätze, wenn die Gesellschaft oder Niederlassung auf den übrigen Inseln (La Palma, El Hierro, La Gomera, Lanzarote oder Fuerteventura) ansässig ist.
  • Mindestinvestition in Anlagevermögen, das in den ersten zwei Jahren der Tätigkeit verwendet wird.
  • Mindestens 100.000 € im Fall von Teneriffa oder Gran Canaria und 50.000 € auf den übrigen Inseln.
  • Der Unternehmenszweck der Gesellschaft oder Niederlassung muss innerhalb der Liste der vom ZEC-Konsortium genehmigten wirtschaftlichen Tätigkeiten liegen.
  • Vorherige Genehmigung des ZEC-Konsortiums.

Vergleich der Besteuerung: reduzierter Satz vs. allgemeines Regime

 

Der bedeutendste Unterschied zwischen den beiden Regimen liegt im anwendbaren Körperschaftsteuersatz:

 

  • Allgemeiner Satz in Spanien: 25%
  • Satz in EU-Ländern: 15% – 25%
  • Reduzierter ZEC-Satz: 4%
Dieser Satz von 4% wird auf den Teil der Bemessungsgrundlage angewendet, der aus den im geografischen Bereich der ZEC durchgeführten Geschäften stammt, innerhalb des vom ZEC-Konsortium genehmigten Unternehmenszwecks. Gewinne, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden zum allgemeinen Satz von 25% besteuert.
Ein ZEC-Unternehmen mit einem Gewinn von 1.000.000 € aus seiner Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln würde 40.000 € (4%) besteuern. Ein Unternehmen im allgemeinen Regime würde für denselben Gewinn 250.000 € (25%) besteuern. Dies würde zu einer jährlichen Einsparung von 210.000 € führen.

 

Zusätzliche steuerliche Vorteile des ZEC-Regimes

 

Neben dem reduzierten Körperschaftsteuersatz genießen ZEC-Unternehmen weitere steuerliche Vorteile, darunter:
  • Die Ausschüttung von ZEC-Dividenden an Muttergesellschaften in anderen Ländern unterliegt keiner Quellensteuer.
  • Befreiung von der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsakte (ITP und AJD) für bestimmte gesellschaftliche Transaktionen.
  • Befreiung von der IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) für Transaktionen zwischen ZEC-Unternehmen.
  • Kompatibilität mit anderen Steueranreizen des REF, wie der Reserve für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC) oder den Abzügen für Investitionen in Anlagevermögen (DAFN).

FAZIT

Die Sonderzone Kanarische Inseln stellt ein äußerst relevantes Steuerinstrument für Unternehmen dar, die sich auf den Kanarischen Inseln niederlassen möchten, und bietet erhebliche Steuerersparnisse.
Ihre Anwendung erfordert jedoch eine sorgfältige vorherige Steuerplanung und die strikte Einhaltung der gesetzlichen und operativen Anforderungen.
Die Steuerberater  von Legalium de Cano y Luickhardt, S.L. beraten umfassend Unternehmen und Investoren bei der Analyse, Gründung und Verwaltung von ZEC-Unternehmen sowie bei der vergleichenden Bewertung mit Strukturen im allgemeinen Regime. Wenn Sie erwägen, auf den Kanarischen Inseln zu operieren oder Ihre Steuerlast zu optimieren, freuen wir uns darauf, Ihren Fall zu prüfen.

 

->Vergleich spanische SL X deutsche GmbH

 

Servicepaket LEGALIUM ZEC

Nutzen Sie unser Servicepaket der kompletten ZEC Firmengründung bis hin zur dauerhaften Betreuung in der Buchhaltung, Bilanzierung, Körperschaftssteuererklärungen, Erstellung von Arbeitsverträgen und Beratung im spanischen Arbeitsrecht.

Ein 20 köpfiges Team betreut Sie als Unternehmen in deutscher Sprache auf Teneriffa und Gran Canaria.

Notwendige Schritte einer ZEC Firmengründung

 

Stufe 1. Bearbeitungszeit ca 6 Wochen

  • Erstellung Business Plan mit unser Unterstützung
  • Antragsstellung der ZEC Genehmigung (autorizacion previa)

Stufe 2. Bearbeitungszeit ca 4 Wochen

  • Firmengründung in Rechtsform einer GmbH (SL) oder Aktiengesellschaft (SA)

Stufe 3.

  • Anmeldung bei der spanischen (AEAT) und kanarischen Finanzbehörde (ATC) und der spanischen Sozialversicherung
  • Einholung der ZEC Genehmigung
  • Erstellung der Arbeitsverträge

Stufe 4.

 

  • laufende steuerliche und buchhalterische Betreuung
  • BWA Analysen im monatlichen Abstand in deutscher, spanischer und englischer Sprache
  • Betreuung in handelsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen

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Advance Legaltax Solution

Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

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