Firmengründung Kanarische Inseln
ZEC – Zona Especial Canarias
ZEC Firmengründung mit Rechtssicherheit auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura im Jahre 2025
Aktualisiert 05.12.2024
TOP Themen:
Keine Kontinuität einer gewerblichen Aktivität gibt Rechtssicherheit bei der ZEC Firmengründung
MERKPOSTEN FÜR DEN INVESTOR, DER SCHON AUF DEN KANARISCHEN INSELN TAETIG IST:
Keine Übernahme von Belegschaft von Unternehmen auf den Kanarischen Inseln + Keine ZEC Firmengründung bei bestehender Aktivität auf den Kanarischen Inseln
Die ZEC Firmengründung ist beliebt, da nur 4% Körperschaftssteuer auf den Gewinn bezahlt werden, statt der 25% bei einer gewöhnlichen spanischen SL (vergleichbar einer GmbH).
Das Steuersparmodell ZEC ist genehmigungspflichtig und die Genehmigungsbehörde, bezeichnet als Consorcio ZEC, überwacht die Zweckerreichung, nämlich die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) und die Diversifizierung von den gewerblichen Aktivitäten.
Das Consorcio hat neue Richtlinien zum 08.11.2024 erlassen, die Klarheit verschaffen sollen, über ein brisantes Thema, ob eine ZEC Aktivität
- zugelassen werden kann, obgleich die Aktivität schon zuvor auf den Kanarischen Inseln ausgübt wurde.
- ob der ZEC Status nachträglich aberkannt werden kann, wenn die anfänglichen Voraussetzungen für die ZEC Genehmigung nicht erfüllt werden
Hierzu gehört die Schaffung von „neuen“ Arbeitsplätzen (5 Arbeitsplätze auf Gran Canaria, Teneriffa und 3 Arbeitsplätze auf Fuerteventura etc) und nicht der Übernahme von Belegschaften aus bestehenden Unternehmen, die nicht mit einer ZEC Genehmigung steuerbegünstigt arbeiten.
WICHTIG
Übernommene Belegschaft wird nicht akzeptiert, zur Erfüllung der Mindestbelegschaftsanzahl von 5/3 Mitarbeiter, die innerhalb von 6 Monate nach der ZEC Zulassung einzustellen sind und auf Teneriffa (den Kanarischen Inseln) ansässig sein müssen.
Steuer TIPP RIC:
Oftmals wird übersehen, dass es auf Teneriffa, Gran Canaria und den anderen Kanarischen Inseln auch die sogenannte RIC als Ansparrückstellung gibt, die die Körperschaftssteuerlast sogar unter 4% senken hilft und nicht den strengen ZEC Voraussetzungen unterliegt, und jährlich flexibel von der spanischen SL auf den Kanarischen Inseln und neuerdings auch auf Mallorca, Ibiza (Balearen) angewendet werden kann.
Im folgenden zu den neuen Richtlinien der ZEC:
Der Begriff der negativen Kontinuität, bedeutet nichts anderes, dass die ZEC Gründung eine wirtschaftliche Aktivität erstmalig auf den Kanarischen Inseln beginnt, bezogen auf einen Investor, sei es als natürliche oder juristische Person.
1. Wann spricht man von einer Kontinuität in der gewerblichen Aktivität?
Ein deutscher Investor hält mehr als 50% an einer spanischen SL (SL1) auf Teneriffa mit der gewerblichen Aktivität Call Center.Der Investor gründet eine ZEC im Folgejahr auf Gran Canaria mit der gleichen Aktivität, unabhängig davon, ob die CNAE und NACE Codes unterschiedlich sind.
Selbst wenn die Aktivität nicht Call Center ist, aber ähnlich und die Belegschaft von der SL 1 übernommen wird, die gleichen Kunden bedient werden, Mobiliar, Büro übernommen wird, kann von einer „Kontinuität“ gesprochen werden. Zu beachten ist auch, dass der Investor auch mittelbar nicht mehr als 50% beteiligt sein darf, sprich nicht Anteilsinhaber einer Zwischengesellschaft sein kann.
TIPP:
Unsere Kanzlei Legalium hat bislang stets in der Beratung darauf Wert gelegt, dass von Beginn an sofort eine ZEC gegründet wird, und nicht erst mit einer anderen SL1 gearbeitet wurde. Keine Rolle spielt, ob die Aktivität in Deutschland, Schweiz oder auf dem spanischen Festland ausgeübt wurde. Ein Neustart mit einer ZEC gibt Rechtssicherheit und vermindert das Risiko, dass nach Jahren der ZEC Aktivität die staatliche Steuerprüfung die ZEC Genehmigung entzieht bzw den Steuervorteil und damit die Jahre zuvor nachversteuert werden müssen, und zwar die Differenz zwischen 25 % und 4% Körperschaftssteuer, zzgl der entsprechenden Bussgelder und Verzugsaufschläge.
BERATUNG:
Sollten Sie trotz bestehender Aktivität eine ZEC gründen wollen, dann bedarf dies einer besonderen rechtlichen Detailprüfung, Beratung und Bearbeitung der ZEC Gründung durch unsere Kanzlei Legalium und RA D.Luickhardt.
HINWEIS Steuerrisiko:
Hier gilt nicht die 4 jährige steuerliche Verjährungsfrist, folglich können Steuernachzahlungen bis zum Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit gefordert werden.
VERMEIDEN Sie die Übernahme von mehr als 50% der Arbeitnehmer der SL1 oder des Sachanlagevermögens.
Das Consorcio ZEC kann aufgrund des Nachweises eines besonderen wirtschaftlichen und sozialen Beitrags (neuer Wirtschaftszweig etc) für die Kanarischen Inseln, trotz der Vorlage von Indizien der negativen Kontinuität die ZEC Genehmigung erteilen. Doch ist hier Vorsicht geboten, da die ZEC Behöoerde nicht bei einer späteren Steuerprüfung Unterstützung leistet, selbst wenn die ZEC Genehmigung von der staatlichen Finanzbehörde nachträglich nicht akzeptiert wird.
Warum eine ZEC Unternehmung gründen ?
Ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich, Unternehmensberater, Steuerberater, Medizinische Gutachter, Informatiker, können heutzutage mittels Internet ihre Mandantschaft auch aus der Ferne betreuen. Mit der ZEC Unternehmung können Sie diesen Aspekt, steuerlich und finanziell zu Ihrem Vorteil nutzen.
Auch das produzierende Gewerbe ist auf den Kanarischen Inseln zulässig.
Nicht zuletzt bleibt auch die Investition in den Sektor der alternative Energien auf den Kanarischen Inseln wirtschaftlich interessant.
Eine Produktionsstätte kann mittels einer Solarstromanlage oder auch Windkraft den eigenen Stromverbrauch erzeugen, ist damit vom Hauptstromnetz unabhängig und der Stromverbrauch ist nach 8 Jahren Amortisierungsdauer kostenlos.
Wechselrichterhersteller, Solarzellenhersteller und Windkraftanlagenhersteller haben damit auf den Kanarischen Inseln zumindest für den Support einen idealen Standort.
- Abfallentsorgung
- Alteinheime mit ärztlicher Versorgung
- Leistungs- und Trainingszentren für Hochleistungssportler
- Reiseveranstalter
- Airline auf den Kanarischen Inseln – Transportsektor
- Online Shop – ohne dass das Logistiklager auf den Kanaren sein muss
- Unternehmensberatung
- Call Center
- Informatikdienstleistungen
Aufwand und Nutzen der ZEC?
Der Nutzen der ZEC liegt in der Niedrigbesteuerung von 4% in der spanischen Körperschaftssteuer gegenüber von 20% – Durchschnitt EU (Spanien Festland 25-28%).
Der niedrige Steuersatz darf auf maximal 30% des Umsatzes, der auf den Kanarischen Inseln erzielt wurde, angewendet werden. (Umsätze aus allen Aktivitäten werden zusammengerechnet).
Pflichten einer ZEC Gesellschaft
Im Gegenzug müssen 5 Arbeitsplätze auf den grossen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria) und auf den kleinen Inseln 3 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Investition in den ersten 2 Jahren nach Eintragung im Register ist in Aktivvermögen zu realisieren und zwar 100.000,00 EUR, resp. 50.000,00 EUR auf den kleinen Inseln.
Gibt es besondere Buchhaltungspflichten der ZEC?
Die ZEC Unternehmung hat besondere Buchhaltungspflichten, da die Steuervergünstigung nur für die Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln gewährt wird, aber nicht für Niederlassungen auf dem spanischen Festland, in Barcelona oder in Madrid.
Jeweils ist die Buchhaltung für Zweigstellen getrennt zu führen.
Desweiteren kann die RIC (Reserva de inversiones Canarias) nicht steuermindernd bei der ZEC angewendet werden.
Wie werden Immobilienverkäufe bei der ZEC steuerlich belastet?
Auch der Erlös aus dem Immobilienverkauf kann mit dem Niedrigsteuersatz von 4% IS besteuert werden.
TIPP:
Der Immobilienkauf mit der ZEC Unternehmung lohnt sich in jedem Fall, da die Grunderwerbssteuer von 6,5% gespart wird.
Gibt es bei der ZEC eine Umsatzgrenze?
Es gilt der Grundsatz, dass bei einer ZEC Unternehmung, die auf Gran Canaria oder Teneriffa Ihren Sitz und die Hauptaktivität hat, folgende Umsatzgrenze gilt: Schaffung von 5 Arbeitsplätzen: Dienstleistungsbereich: 1.800.000,00 EUR. Es gilt eine Erweiterung von 500.000 EUR pro zusätzlich eingestellten Arbeitnehmer, der die Mindestarbeitnehmerzahl überschreitet.
Servicepaket LEGALIUM ZEC
Nutzen Sie unser Servicepaket der kompletten ZEC Firmengründung bis hin zur dauerhaften Betreuung in der Buchhaltung, Bilanzierung, Körperschaftssteuererklärungen, Erstellung von Arbeitsverträgen und Beratung im spanischen Arbeitsrecht.
Ein 20 köpfiges Team betreut Sie als Unternehmen in deutscher Sprache auf Teneriffa und Gran Canaria.
Notwendige Schritte einer ZEC Firmengründung
Stufe 1. Bearbeitungszeit ca 6 Wochen
- Erstellung Business Plan mit unser Unterstützung
- Antragsstellung der ZEC Genehmigung (autorizacion previa)
Stufe 2. Bearbeitungszeit ca 4 Wochen
- Firmengründung in Rechtsform einer GmbH (SL) oder Aktiengesellschaft (SA)
Stufe 3.
- Anmeldung bei der spanischen (AEAT) und kanarischen Finanzbehörde (ATC) und der spanischen Sozialversicherung
- Einholung der ZEC Genehmigung
- Erstellung der Arbeitsverträge
Stufe 4.
- laufende steuerliche und buchhalterische Betreuung
- BWA Analysen im monatlichen Abstand in deutscher, spanischer und englischer Sprache
- Betreuung in handelsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen
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Advance Legaltax Solution
Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.
Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2
38650 Los Cristianos, Teneriffa
Telefon: 0034 922 788 881