Jahreserklärung Umsatzsteuer in Spanien
Modell 390
Das Modell 390, Jährliche Zusammenfassung der Umsatzsteuererklärung für das Geschäftsjahr 2018, wurde geändert.
Mit Inkrafttreten am 1. November 2018 und der Anwendung in der Liquidation entsprechend dem Geschäftsjahr 2018 wird das Formular 390, in den folgenden Aspekten geändert:
Änderungen Modell 390, Jahresmeldung Umsatzsteuer
- Die Steuersätze vor der Änderung durch die spanische königliche Gesetzesverordnung RDL 20/2012 werden aus dem Modell entfernt.
Es besteht ebenfalls ein Feld, um die abzugsfähigen Quoten gemäß Verwaltungsbeschluss oder rechtskräftigem Urteil mit nicht gültigen Sätzen zu melden.
- Es wird ein Feld aufgenommen, in dem die am Ende des Geschäftsjahres zu verrechnenden Quoten eingetragen werden.
- Die Aufgliederung des Transaktionsvolumens beinhaltet nicht standardisierte Lieferungen von Anlagegold.
- Im Abschnitt der Identifizierungsdaten wird das Feld „Entspricht die Selbstabführung der letzten Periode der Sonderregelung der Unternehmensgruppe?“ gestrichen.
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