Körperschaftssteuer Kanarische Inseln – Teneriffa
Erweiterung der Steuerersparnis in der Körperschaftssteuer ab dem 07.11.2018
Mit Wirkung seit dem 07.11.2018 werden spezielle Begrenzungen bei der Anwendung der Abzüge für Investitionen auf den Kanarischen Inseln für La Palma, La Gomera und El Hierro eingeführt. Die Begrenzungen werden bei der Anwendung des Abzugs für Ausgaben für die Durchführung ausländischer Produktionen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen geändert.
L 20/1991 art.94 bis redacc L 8/2018 art.Dos, BOE 6-11-18;
L 19/1994 art.94 bis, disp.adic.4ª y disp.adic.14ª redacc L 8/2018 art.Uno.Cuarenta y uno y Cuarenta y dos, BOE 6-11-18;
L 8/2018 disp.final única, BOE 6-11-18
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Abzügen für Investitionen der Körperschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln, mit Inkrafttreten am 7. November 2018 auf den Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro, wird die Mindestgrenze von 80% auf 100% angehoben und die Mindestdifferenz auf 45 Prozentpunkte erhöht, wenn die EU-Regelung über staatliche Beihilfen dies zulässt und wenn die Investitionen in der Verordnung über Maßnahmen zur Raumplanung der touristischen Aktivitäten auf den Inseln El Hierro, La Gomera und La Palma (L Canarias 2/2016) und anderen Gesetzen über Maßnahmen zur Organisation der wirtschaftlichen Tätigkeit dieser Inseln vorgesehen sind.
Andererseits wird die Obergrenze des Betrags des Abzugs für Ausgaben, die auf spanischem Gebiet für ausländische Produktionen von Spielfilmen oder audiovisuellen Werken getätigt werden, bei Ausgaben auf den Kanarischen Inseln auf 5,4 Millionen EUR angehoben.
Außerdem wird festgelegt, dass im Falle von Postproduktionsdienstleistungen oder Betrieb einer ausländischen Produktion der Mindestbetrag der auf den Kanarischen Inseln anfallenden Kosten 200.000 EUR übersteigen muss.
Schließlich wird festgestellt, dass die Unternehmen bei der Einstellung eines Arbeitnehmers zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln das Recht haben, die in den Steuervorschriften für die Schaffung von Arbeitsplätzen festgelegten Steuervorteile gemäß den darin festgelegten Anforderungen in Anspruch zu nehmen, mit einer Erhöhung von 30 %.
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