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Steuerersparnis Mallorca

 

Ansparrückstellung

 

Mit der Steuerreform wurde zum 01.01.2023 die Ansparrückstellung in Kraft gesetzt, zunächst begrenzt bis zum 31.12.2028.

Die Gesetzestechnik der Anprarrückstellung ist unter der Bezeichnung der RIC seit 1994 auf Gran Canaria, Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln anwendbar.

Damit ist der Brückenschlag geschaffen, zwischen den Balearen und den Kanarischen Inseln, so dass die Saisontourismusindustrie im Sommer auf den Balearen und im Winter auf den Kanarischen Inseln steuergünstig mit einer einzigen spanischen SL (GmbH) agieren kann.

Im Folgenden die wesentlichen Merkmale der Ansparrückstellung auf Mallorca und den anderen Balearen Inseln (Menorca, Ibiza, Formentera, Cabrera).

 

Steuerbegünstigte

  • SL (spanische GmbH) mit Sitz auf Mallorca, unterliegend der Körperschaftssteuer 
  • in Ausnahmefällen ausländische Betriebsstätten, Niederlassungen auf Mallorca und Selbständige, die einkommensteuerpflichtig sind

 

Steuerreduzierung

bis maximal 90% des erlangten Gewinnes eines Geschäftsjahres

Die Gewinne müssen auf Mallorca erwitschaftet woden sein und dürfen nicht aus anderen Kapitalbeteiligungen stammen, oder aus Verkaufsgewinnen von Wirtschaftsgütern, die bereits in den Genuss dieser Steuerreduzierung kamen.

 

Voraussetzungen

Die Rückstellungen müssen als Kapitalreserven in der Buchhaltung des Unternehmens völlig getrennt gebucht werden und zwar solange die Haltefristen laufen.

Nach der Schaffung der Rückstellung muss innerhalb von 3 Jahren investiert werden. 

 

Mögliche Investitionen

  • Anschaffung von Sachanlagenvermögen für den Umweltschutz auf den Balearen (Solaranlage etc.)
  • Erhöhung der Belegschaft auf den Balearen innerhalb von 6 Monaten nach Investition in Sachanlagevermögen
  • Erwerb von Beteiligungen an anderen Balaerischen Unternehmen

 

TIPP

Bei jeder Steuerprüfung wird die Buchhaltung auf die strenge Trennung der Rückstellung vn den anderen Kapitalrücklagen geprüft.

 

Abschliessender Tipp für Start Ups und Neugründer:

Die Ansparrückstellung kann schon im ersten Betriebsjahr gebildet werden und für die zu erwartenden Gewinne in den nächsten 3 Jahren.

 

 

 

 


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