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Steuerpflichten Firma in Spanien

UST ID Antrag – Umsatzsteueridentifikationsnummer in Spanien – ROI

 

Ab 2017 in Spanien, notwendig für den europäischen Waren und Dienstleistungsverkehr, um die Neutralität der Umsatzsteuer zwischen Unternehmen in der EU zu erzielen.

Die spanischen Finanzbehörden haben 6 Monate Zeit, eine Umsatzsteueridentifikationsnummer für eine neugegründete spanische GmbH (SL) zu erteilen.

Alleine diese lange Frist, bedeutet für ein junges Unternehmen, dass es solange diese Nummer nicht erteilt bekommt und im Register VIES registriert ist, keine innergemeinschaftlichen Leistungen und Lieferungen weder empfangen, noch leisten kann.

TIPP:

Sollte die Frist von 6 Monaten überschritten sein, und kein Bescheid der spanischen Finanzbehörde vorliegen, ist Klage zu empfehlen, wegen Untätigkeit der Finanzbehörde.

Der Antrag gilt nach 6 Monate ohne Bescheid als abgelehnt, und da die Ablehnung nicht begründet wurde, ist Klagebeschwerde gegeben. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann wird dieser allerdings rückwirkend zur Antragstellung stattgegeben.

TIPP:

Beantragen Sie schon mit der Erstanmeldung im Modell 36 die UST ID mit, so dass schnellstmöglich das Verfahren in Gang gesetzt ist.

Die lange Bearbeitungszeit trifft nicht nur neugegründete spanische SLs oder andere Firmenstrukturen, sondern auch nichtsteuerresidente Unternehmen in Spanien, die aufgrund von Lagergeschäften, oder Veredelungen die spanische UST ID benötigen.

Der europäische Gerichtshof hat schon am 14.03.2013 entschieden, dass ein Antrag auf eine UST ID nicht aus formellen Gründen oder dem blossen Verdacht ohne weitere Indizien, auf einen Umsatzsteuerbetrug, abgelehnt werden kann.

Die aktuelle Verwaltungspraxis in Spanien ist bedenklich, da die Antragsbearbeitung zwischen 2 Wochen und 6 Monaten stark variiert und unbegründet Anträge abgelehnt werden.

Dem Unternehmen entsteht ein bedeutender Schaden, da es die spanische Steuernummer beginnend mit B…… nicht mit dem ES Kürzel versehen kann und entsprechend den Anschein des Vorliegens der UST ID Spanien nicht auftreten darf.

Merke:

Das „ES“ darf nur der Steuernummer vorgestellt werden, wenn die VIES Register Eintragung vorliegt. (Censo EPR) Die Folge ist, dass innergemeinschaftliche Lieferungen mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes empfangen und bezahlt werden müssen.

Beachten Sie bei dem Antrag auf den ROI, dass vorhanden ist:

 

  1. Eigene Geschäftsstätte in Spanien (kein Büroservice, etc) mit Nachweis der regelemässigen gewerblichen Aktivität.
  2. Nachweis, dass die Innergemeinschaftliche Lieferung oder Warenempfang ist Teil der gewerblichen Aktivität.
  3. Nachweis, dass innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht werden, mit Besteuerungspflicht in der VAT in einem anderen europäischen Land.
  4. Zustellungen an den Antragssteller in Spanien werden empfangen.

 

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