OSS – spanische Umsatzsteuer 2024
Umsatzsteuerverfahren SL (spanische GmbH) auf den Kanarischen Inseln
Aktuelles zum OSS (one stop shop procedure), welches zur Zeit in der EU gilt, für Unternehmen, die anbieten, Downloads gegen Entgelt (Fotos, E Books etc), E Learning, Online Spiele Plattform, Chatportale, Datenbankportale, livestreaming, Telekommunikation im allgemeinen, Rundfunk, Fernsehdienstleistungen und andere auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer und nicht in allen EU Ländern eine Betriebsstätte haben, sondern nur in einem EU Land, dann zentral die Umsatzsteuer nach dem jeweiligen Umsatzsteuersatz im Wohnsitzland des Leistungsempfängers (Verbrauchers) abführen. OSS (one stop shop) gibt es auch auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) für dort ansässige Firmen. Die Besonderheit ist, dass die Kanarischen Inseln nicht zu dem europäischen Umsatzsteuergebiet gehören, also Drittland sind.Steuerrechtlich jedoch gehören die Kanarischen Inseln zu Spanien und deshalb kann sich jedes kanarische Unternehmen in Madrid im OSS System anmelden.
Es gibt 3 Anwendungen, die alle gemein haben, dass es es sich um B2C, als Verbrauchergeschäfte handelt und der Verbraucher in der EU steuerlich ansässig ist.
- U OSS (EU Gebiet) – Alle Dienstleistungen und Warenlieferungen an Verbraucher, die nicht im selben Land ansässig sind, wie der Unternehmer. Ausnahme: Auch nicht in der EU ansässige Unternehmer können in dieser Rubrik Warenlieferungen erklären, aber keine Dienstleistungen. Elektronische Dienstleistungen (Online Marktplätze – interfaz eletronica) sind hier auch zu erklären.
- EU OSS (ausserhalb der EU ansässige Unternehmen)
- I OSS (Einfuhr in die EU) Importgeschäfte bis 150 EUR für Unternehmen, die in der EU oder ausserhalb ansässig sind. Sollten 150 Euro überschritten werden, ist das I OSS nicht anzuwenden, sondern das normale Zoll und Einfuhrverfahren.
Aus der Beschreibung folgt, dass ein kanarisches Unternehmen sich in der EU OSS, I OSS und schliesslich in der U OSS für Warenlieferungen und elektronische Dienstleistungen anmelden kann.
Es ist quartalsweise die Steuererklärung 369 abzugeben und zuvor hat die Anmeldung mit dem Modell 35 erfolgen. Nur im EU und I OSS werden neue Steuernummern vergeben. Im EU OSS gilt die spanische Steuernummer der Firma. Rechtlicher Hinweis: Die Information ist nur orientativ und ersetzt keine Einzelfallberatung.
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