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OSS – spanische Umsatzsteuer

 

Aktuell 2022 – 2023

 

VAT Besteuerung Spanien, Europa

 

Aktuelles zum OSS (one stop shop procedure), welches zur Zeit in der EU gilt, für Unternehmen, die anbieten, Downloads gegen Entgelt (Fotos, E Books etc), E Learning, Online Spiele Plattform, Chatportale, Datenbankportale, livestreaming, Telekommunikation im allgemeinen, Rundfunk, Fernsehdienstleistungen und andere auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer und nicht in allen EU Ländern eine Betriebsstätte haben, sondern nur in einem EU Land, dann zentral die Umsatzsteuer nach dem jeweiligen Umsatzsteuersatz im Wohnsitzland des Leistungsempfängers (Verbrauchers) abführen.

In der europäischen Union gibt es Bestrebungen, das OSS Verfahren im Jahr 2023 auszuweiten, um die weiteren bestehenden Registrierungspflichten im Zielland zu vermeiden. Es soll nur noch die einmalige Registrierung im OSS System im Heimatland zur Erfüllung aller Mehrwertsteuerpflichten im EU Ausland, erfolgen.

Bisland ist dis nur bei Fernverkäufen an Verbraucher als Endkunden möglich.

Aktuelle gibt es noch auszugsweise folgende Registrierungspflichten in der spanischen Umsatzsteuer

  • Reihengeschäfte: ein Händler in Deutschland kauft Ware bei einem Hersteller in Polen und der Hersteller liefert die Ware direkt an den Endkunden in Spanien. Es ist kein Fernverkauf, der über das OSS Verfahren erklärt werden kann
  • Lagerung der Waren in verchiedenen Mitgliedstaaten und Verbringen der Ware zwischen den Lagern (Amazon Pan EU Programm) in das Land des Endkunden
  • in Spanien ausgeführte Lieferungen an Unternehmen und Verbraucher als Endkunden
  • Veräusserung von Waren auf Messen

 


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