SII – das elektronische Umsatzsteuerverfahren
Es gilt bei diesem Verfahren zu beachten, dass die Meldefristen auf 4 Tage gekürzt wurden. Die maximale Meldefrist ist stets bis zum 16.xx des Folgemonats.
Wichtig ist, bei diesen kurzen Meldefristen, dass die Rechnungen alle notwendigen Informationen enthalten.
Eingangsrechnungen müssen folgende Daten enthalten;
- Rechnungsnummer
- Vorsteuerbetrag
- Beschreibung der Besteuerungsgrundlage (Leistung, Warenlieferung)
- Besteuerungsgrundlage
- Steuersatz (z.Zt in der Regel 21 %)
- DUA Nummer (bei Zolleinfuhr)
Ausgangsrechnungen müssen folgende Daten erhalten
- Rechnungsnummer fortlaufend
- Leistungsart: Dienstleistung / Warenlieferung
- Leistungszeit, wenn diese nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt
- Steuerpflicht Umsatzsteuer
- Besteuerungsgrundlage
- Steuersatz
- Umsatzsteuerausweis
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist noch besonders zu beachten: - UST ID des Ausstellers; Datum der Ausstellung
- Leistungsart
- Leistender oder Leistungsempfänger
- Code des Ausgangs und des Ziellandes
- Beschreibung des Guts
- Anschrift der beteiligten Parteien als gemeldete im VIES System
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Advance Legaltax Solution
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