Spanien: 0034-922-788 881 // Deutschland: 0049-7542-937 982 info@steuerberaterspanien.com
Seite wählen
Logo Advance

ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

SII – das elektronische Umsatzsteuerverfahren

 

Es gilt bei diesem Verfahren zu beachten, dass die Meldefristen auf 4 Tage gekürzt wurden. Die maximale Meldefrist ist stets bis zum 16.xx des Folgemonats.

Wichtig ist, bei diesen kurzen Meldefristen, dass die Rechnungen alle notwendigen Informationen enthalten.


Eingangsrechnungen müssen folgende Daten enthalten;

  • Rechnungsnummer
  • Vorsteuerbetrag
  • Beschreibung der Besteuerungsgrundlage (Leistung, Warenlieferung)
  • Besteuerungsgrundlage
  • Steuersatz (z.Zt in der Regel 21 %)
  • DUA Nummer (bei Zolleinfuhr)

 

Ausgangsrechnungen müssen folgende Daten erhalten

  • Rechnungsnummer fortlaufend
  • Leistungsart: Dienstleistung / Warenlieferung
  • Leistungszeit, wenn diese nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt
  • Steuerpflicht Umsatzsteuer
  • Besteuerungsgrundlage
  • Steuersatz
  • Umsatzsteuerausweis

    Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen ist noch besonders zu beachten:
  • UST ID des Ausstellers; Datum der Ausstellung
  • Leistungsart
  • Leistender oder Leistungsempfänger
  • Code des Ausgangs und des Ziellandes
  • Beschreibung des Guts
  • Anschrift der beteiligten Parteien als gemeldete im VIES System

Kontaktieren Sie uns

Hinweis: Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung

Advance Legaltax Solution

Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

Geschäftssitz: C.C.Parque Santiago VI, local 2

38650 Los Cristianos, Teneriffa

Telefon: 0034 922 788 881

Pin It on Pinterest

Share This