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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Spanische Umsatzteuer Versandhandel

 

D.Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater in Spanien informiert zur Verwaltungspraxis der spanischen Finanzbehörden in Spanien.

Der Versandhandel ist umsatzsteuerlich in Europa durch die Mehrwertsteuerrichtlinie grenzüberschreitend geregelt.

Der Versandhandel ist durch logistic Plattformen wie Amazon aktuell sehr praxisrelevant.

Wenn die Ware in einem europäischen Land transportiert wird, dann ist die Umsatzsteuer in diesem Land auszuweisen.

Komplizierter wird es bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Verbraucher (B2C), dort gilt die Regelung des Art.33 Mehrswertsteuer Richtlinie.

Die Mehrwertsteuer wird am Ort, an dem sich die Gegenstände bei Versandgeschäften: am Beginn der Versendung oder Beförderung an den Erwerber befinden, abgeführt, sofern der Jahresumsatz des Lieferers die im Mitgliedstaat des Erwerbers festgelegte Umsatzschwelle unterschreitet.

Liefert ein deutsches Unternehmen im Rahmen eines PAN EU Programmes die Ware von Deutschland nach Spanien, an einen Verbraucher als Endkunden, und hat dieses Unternehmen im Vorjahr schon durch Verkäufe nach Spanien mehr als 35.000 EUR Umsatz erwirtschaftet, dann muss das deutsche Unternehmen sich in Spanien in der spanischen Umsatzsteuer (IVA) registrieren.

Service

Nutzen Sie unseren Service von RA D.Luickhardt & Legalium zur Registrierung des deutschen Unternehmens in Spanien, Erlangung der spanischen Steuernummer, Erledigung der spanischen Umsatzsteuermeldungen (IVA), EORI, UID und Unterstützung bei Verfahren vor den spanischen Zollbehörden und den kanarischen Zollbehörden.

Zu beachten ist, dass die Registrierung und die Erledigung der spanischen Umsatzsteuerformalitäten gemäss der spanischen Gesetze geregelt sind, und deshalb meist ein gewisser Bürokratismuss überwunden werden muss.

Neben dem Versandhandel gilt nach der spanischen Gesetzgebung für eine Warenlieferung in Spanien:

    • Wird eine Immobilie in Spanien gebaut oder umgebaut und die Warenlieferung aus Deutschland übersteigt 40% des gesamten Wertes des Leistungspakets (Werklieferungsvertrag), dann gilt die Leistung in Spanien erbracht.
    • Ein Kommissionist erwirbt Ware im eigenen Namen in Spanien zum Weiterverkauf. Spanische IVA – Umsatzsteuer ist auszuweisen, wenn keine UST ID vorliegt.
    • Ein Zulieferer lässt in Spanien Ware herstellen, die dann direkt an den Endkunden in Spanien geliefert wird. Es ist spanische Umsatzsteuer auszuweisen.

Ein deutsches Unternehmen kauft Ware in China ein und die Ware empfängt der spanische Endkunde im Hafen von Valencia. Spanische Umsatzsteuer ist vom deutschen Unternehmen im Hafen von Valencia abzuführen, wenn der Endkunde als Unternehmer in Spanien nicht die Umsatzsteuerpflicht für das nichtansässige Unternehmen aus Deutschland übernimmt.


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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

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