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Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Umsatzsteuer in Spanien

 

Vorsteuerabzug Spanien – Kanarische Inseln

 

Damit die IGIC (kanarische Umsatzsteuer) als abzugsfähig gilt, muss diese aufgrund von Rechnungen für erhaltene Ausgaben entstanden sein, welche die vom Unternehmen ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit betreffen.

Als Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit gilt der Nachweis von einem Fluss von Einnahmen und Ausgaben.

Der Vorsteuerabzug ist ein Recht, dessen Ausübung jedoch von der Erfüllung einer Reihe Anforderungen abhängig ist.

 

Beispielsfall aus der Praxis

 

In unserem Beispielsfall hat die Gesellschaft (SL) in Spanien den Status eines Unternehmers wegen geschäftlicher oder beruflicher Aktivität durch den Erwerb oder die Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen, aber die Gesellschaft hat noch nicht den Status eines Steuerpflichtigen, weil keine Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen vorgenommen wurden, die der IGIC (kanarische Umsatzsteuer) unterliegen (Artikel 19.1.1 des Gesetzes 20/1991).

Als Sonderregel ist es möglich, vor dem tatsächlichen Beginn der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, die auf den Erwerb oder die Einfuhr von Gegenständen oder Dienstleistungen entrichtete Steuer abzuziehen.

 

Dies ist der einzige Weg, der die Möglichkeit gibt, eine Rückerstattung zu beantragen.

Beachten Sie

Es gibt Fristen für die Korrektur, wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden. Eine Überprüfung erfordert nicht nur eine vollständige Rückerstattung der fälschlicherweise abgezogenen Beträge, sondern auch die Verhängung von schweren Strafen von 50% bis 150% des Steuerbetrages.

 

 

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Deutsch-spanische Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Wir führen für Sie nicht nur die Niederlassungsgründung in Spanien durch, sondern bieten auch eine langfristige Betreuung in Recht und Steuer in deutscher Sprache an. Zu besonderen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die rechtliche und steuerliche Betreuung von spanischen Nichtsteuerresidenten.

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