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UMSATZSTEUER SPANIEN

 

Rückerstattung der spanischen Umsatzsteuer im Jahre 2020

Immobilienkauf, Yachtkauf oder andere Investitionsgüter als Sonderfall

 

 

Stand: 25.11.2019

Bei jeder Steuerprüfung der Umsatzsteuer in Spanien ist die Buchhaltung in der Regel elektronisch der Finanzbehörde zu übermitteln,. Nach dem Grundsatz des EUGH ist die Vorsteuer (bezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen) von der spanischen Finanzbehörde zurückzuerstatten, wenn:

 

  1. Antragsteller ist Unternehmer
  2. Die gewerbliche Aktivität wurde in der Steuererklärung in Spanien, Modell 36, angemeldet und obgleich noch keine Ausgangsrechnungen mit Umsatzsteuer gestellt wurden, können schon Ausgaben mit Vorsteuerabzugsrecht getätigt werden.

Merke

Es muss eine gewerbliche Aktivität angemeldet sein, die zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet.
Eine Bildungsleistung, die umsatzsteuerfrei ist, gibt keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Gibt es aber andere gewerbliche Aktivitäten mit Umsatzsteuerpflicht, dann ist eine anteilige Vorsteuervergütung möglich, nach dem sogenannten Prinzip der prorrata.

  1. Die Anschaffungen dienen ausschließlich der gewerblichen Tätigkeit. Ist dies nicht alleine der Fall, oder wird das Investitiongut verkauft, dann muss der anfängliche 100% Vorsteuerabzug reguliert werden.
  2. Wenn eine Anschaffung den Wert von 3.005,06 EUR überschreitet, dann spricht man von einem Investitionsgut (bien de inversión), dies kann ein Computer, eine Immobilie oder eine Segelyacht sein.

Beispiel 1:

Eine Immobilie wird in einem Geschäftsjahr im Januar gekauft und im August verkauft, dann ist es kein Investitionsgut, da mindestens eine Haltefrist von einem Jahr vorgesehen ist und es kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden.

 

Beispiel 2:

Es wird eine Immobilie gekauft und zunächst 5 Jahre an eine Gesellschaft als Büro vermietet und danach 4 Jahre als Wohnung vermietet. Die Vermietung als Wohnraum ist umsatzsteuerfrei, folglich können nur 50% der Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden und es muss reguliert werden.

Abwandlung: Wird die Immobilie gekauft, um sie als Wohnraum zu vermieten und wird sie schließlich als Büro umsatzteuerpflichtig vermietet, dann ist der Vorsteuerabzug berechtigt und entsprechend zu regulieren.

Merke: Bei Immobilienkäufen in Spanien ist die Regulierung 9 Jahre lang nach dem Erwerb oder Nutzungsbeginn durchzuführen, und zwar in dem Geschäftsjahr, in dem sich die Änderung ergibt.

 

Beispiel 3:

Es werden 3 Lagerhallen im Hafen von Barcelona, Zona Franca, im Industriegebiet Gran via Sur und Industrial Domenys im Jahre 2003 erworben und jeweils im Jahre 2005 vermietet. Dann beginnt die Berechnung der Regulierung der spanischen Vorsteuer – Umsatzsteuer mit 9 Jahren erst im Jahre 2005 und nicht im Jahre 2003.

Regulierung des Vorsteuerabzuges, bei Immobilien innerhalb von 10 Jahren und bei beweglichen Gütern innerhalb von 5 Jahren.

Die Regulierug des Vorsteuerabzuges hat stattzufinden, wenn eine Immobilie nicht 10 Jahre genutzt wird und beim Verkauf keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, genauso wie bei einer Segelyacht vor 5 Jahren Haltedauer verkauft wird, aber schon im ersten Jahr die Vorsteuer zu 100% geltend gemacht wurde, und diese ohne Umsatzsteuerausweis verkauft wird.


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