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ADVANCE LEGALTAX SOLUTION SL

 

Rechtsanwälte ⋅ Steuerberater ⋅ Wirtschaftsprüfer Spanien

Umsatzsteuer

bei Innergemeinschaftlichem Warenverkehr aus der spanischen Sichtweise

 

Stand: 04.01.2020

D.Luickhardt Steuerberater Spanien, Asesor Fiscal und sein Team bei ADVANCE LEGALTAX SOLUTION S.L. informieren Sie und beantragen für deutsche Unternehmen die spanische Steuernummer und die europäische UST ID für Spanien.

In Spanien kann die Umsatzsteueridentifikationsnummer NIF IVA in der Regel nur erlangt werden, wenn der Firmensitz oder die Betriebstätte in Spanien gelegen ist.

Die Amazon Lagerfälle haben eine Erweiterung erbracht, wenngleich die NIF IVA anfangs nur zögerlich erteilt wurde, hat die spanische Finanzbehörde jetzt eine beschleunigte Bearbeitung angezeigt.

Unter innergemeinschaftlichen Warenverkehr versteht man diejenigen Geschäfte, die zwischen Unternehmern oder Gewerbetreibenden mit Sitz in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden.

Was die Lieferung von Waren betrifft, so sieht Artikel 25 des spanischen Umsatzsteuer Gesetzes (LIVA) vor, dass eine Steuerbefreiung vorliegt, sofern folgendes gegeben ist:

    • Der Transport erfolgt in einen anderen Mitgliedstaat.
    • Der Erwerber ist ein Unternehmer oder Gewerbetreibender, der in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien umsatzsteuerpflichtig ist.
    • Der Erwerber ist eine juristische Person, die nicht als Unternehmer oder Gewerbetreibender handelt, aber die in einem anderen Mitgliedstaat als Spanien umsatzsteuerpflichtig ist.

Neben den genannten Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung ist es notwendig, dass der Erwerber im Besitz der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (spanisch NIF/IVA) ist und den Lieferanten informiert.

Die USt-ID wird beantragt, in dem die Erklärung über die Aufnahme in das Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer (spanisch ROI) durch das Modell 036 vorgelegt wird.

Auf der Rechnung, auf die die Freistellung angewendet wird, muss angegeben werden, dass die Transaktion aufgrund von Artikel 25 des LIVA freigestellt ist.

Es findet die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse charge) statt, so dass der Empfänger dieser Rechnung die Umsatzsteuer entrichten oder bzw buchhalterisch auszugleichen und in der entsprechenden Umsatzsteuererklärung angeben muss.

Schließlich sollte in Feld 59 des Modells 303 (spanische Umsatzsteuermeldung im Quartal) der Betrag der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, sowie das Modell 349 (Information zum Lieferverkehr) abgegen werden.

Desweiteren muss die INFRASTAT MELDUNG abgegeben werden und in der Umsatzsteuer die Jahresmeldung 390.


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